Studien und Fachbeiträge

Ausgewählte Studien und Fachbeiträge der letzten Jahre rund um die Themen Migration, Arbeitsmarkt und Anerkennung.
Aufgrund des demografischen Wandels wird Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten immer wichtiger. Um sie zu unterstützen, wurden im Jahr 2020 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz verschiedene gesetzliche Reformen umgesetzt. Im Kurzbericht werden die Arbeitsmarktintegration, der Einwanderungsprozess und die Diskriminierungserfahrungen der Migrant*innen betrachtet, die diese neuen Regelungen genutzt haben.
Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind häufig Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, damit im Ausland qualifizierte Fachkräfte in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen können. Die vorliegende Studie des BIBB-Anerkennungsmonitorings untersucht, welche Möglichkeiten bundesländerübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen bieten, um die Engpässe im Bereich der Qualifizierung abzubauen und Wartezeiten zu verkürzen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung diskutiert und Empfehlungen formuliert. Dabei werden bestehende Regelungen auf Bundes- und Länderebene berücksichtigt. Die Studie konzentriert sich exemplarisch auf drei Berufe, die stellvertretend für drei Berufsfelder stehen: Im Bereich der Gesundheitsfachberufe auf den Beruf des Physiotherapeuten/der Physiotherapeutin, im Bereich der frühpädagogischen Berufe auf den Beruf des Erziehers/Erzieherin und im Bereich der dualen Ausbildungsberufe auf den Beruf des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Die Handwerkskammern sind sich ihrer Verantwortung beim Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bewusst. Sie sind für die Aufgaben in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gut aufgestellt. Mit ihrem aktuellen Positionspapier, das in der Vollversammlung des WHKT am 17. April 2024 beschlossen wurde, zeigen die Kammern auf, dass sie neben dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren deutlich mehr Verwaltungsverfahren nutzen, um den Anerkennungswünschen der Ratsuchenden gerecht zu werden.
Seit dem 1. März 2024 ist die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in nicht reglementierten Berufen nun auch ohne eine vorherige formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses möglich. Eine Anerkennung kann entweder nachgelagert in Deutschland erfolgen. Oder bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann auf eine Anerkennung gänzlich verzichtet werden.
Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte optimal in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Anerkennung im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 vereinfacht im Zusammenspiel mit der beruflichen Anerkennung die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten. Es gilt für Deutschland, diese neuen Potenziale zu identifizieren. In diesem Kurzbericht liegt der Fokus auf indischen Berufsabschlüssen, die eine hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit aufweisen.
Das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren dient der Aktivierung der ausländischen Qualifikation für den nationalen Arbeitsmarkt durch einen Abgleich der mitgebrachten Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren.
Durch die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll die Arbeitsmigration weiter erleichtert werden: Berufserfahrene können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse nach Deutschland einreisen, um in nicht reglementierten Berufen zu arbeiten. In vielen Fällen kann die Anerkennung auch nach der Einreise erfolgen. Das BIBB Discussion Paper „Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?“ zeigt, welche Möglichkeiten der Arbeitsmigration künftig bestehen werden und welche Veränderungen für die Rolle der Anerkennung im Kontext der Einwanderung zu erwarten sind.
Anerkennungsverfahren beschleunigen und vereinfachen – dieses Ziel formuliert die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2021-2025. Auch um eine erfolgreiche Gewinnung internationaler Fachkräfte zu erreichen und damit dem Fachkräftemangel in vielen Branchen und Regionen zu begegnen, wird die Wichtigkeit von möglichst unbürokratischen und schnellen Anerkennungsverfahren von verschiedenen Seiten hervorgehoben. Aber wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren überhaupt? Und wie kann die Dauer der Anerkennungsverfahren berechnet werden? Sind Unterschiede in der Dauer auf Herkunft oder auf Berufsbereiche zurückzuführen? Anlässlich der aktuellen Debatte um die Reformierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes widmet sich das vorliegende Discussion Paper diesen Fragen und zeigt mögliche Stellschrauben für eine weitere Beschleunigung auf.
Für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen ergibt sich auf dem Weg zur Berufsanerkennung ein erheblicher Qualifizierungsbedarf, dessen Ausgleich in vielen Fällen für die Berufsausübung oder Einreise nach Deutschland obligatorisch ist. Die Studie untersucht die Organisation von Ausgleichs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und nicht reglementierte Berufe im Bereich Industrie und Handel sowie im Handwerk. Anhand von Interviews mit Bildungsanbietern, zuständigen Stellen, Projekten des Förderprogramms IQ, Arbeitgebern und anderen Akteuren liefert sie Erkenntnisse zum Angebot und der Nachfrage, den regionalen Unterschieden, der Passgenauigkeit und der Finanzierung von Maßnahmen. Sie zeigt Herausforderungen auf und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, im Zuge derer bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland gekommen sind und noch weitere kommen werden. Kurzfristig stehen die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt durch die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf Basis von § 24 AufenthG für ukrainische Geflüchtete günstig, da Personen neben einem vorübergehenden Schutz von einem bis drei Jahren auch Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland haben (BMI, 2022). Mittel- bis langfristig sollte eine möglichst nachhaltige Integration in qualifizierte Beschäftigung mitgedacht werden. Die Chancen am Arbeitsmarkt können Geflüchtete am besten nutzen, wenn sie eine Tätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation ausüben. Hierfür spielt die formale Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen aus der Ukraine eine wichtige Rolle. Eine Anerkennung gibt Transparenz über die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten und erleichtert den Einstieg in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung.
Der vorliegende Report beschreibt die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderangebote und Potenziale einer Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der Ukraine und ihren potenziellen Beitrag zur Integration von ukrainischen Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.