Berufsanerkennung auf einen Blick
- Nach dem Anerkennungsgesetz haben seit 2012 alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch, ihre Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort und dem Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass die Person eine formale und staatlich anerkannte Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen hat.
- Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Ausübung von sogenannten reglementierten Berufen – etwa medizinische Berufe und Berufe von Meister/innen im Handwerk.
- Auch bei nicht reglementierten Berufen, wie den meisten der rund 330 dualen Ausbildungsberufe im dualen System, ist die Berufsanerkennung sinnvoll. Bei der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ist die Berufsanerkennung zudem immer ein fester Bestandteil (Ausnahmen: IT-Berufe und Berufskraftfahrer/innen; Stand: August 2021).
- Bei der Berufsanerkennung werden ausländische Berufsausbildungen oder -weiterbildungen mit deutschen Referenzqualifikationen verglichen. Auch die Berufserfahrung und sonstige (Weiter-)Qualifikationen der Antragsteller/innen werden dabei berücksichtigt.
- Die Gleichwertigkeitsprüfungen führen die sogenannten zuständigen Stellen der Berufsanerkennung durch. Dazu gehören zum Beispiel die regionalen Handwerkskammern und die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zentrale Anerkennungsstelle für Industrie- und Handelsberufe. Tipp: Der Anerkennungsfinder von „Anerkennung in Deutschland“ hilft dabei, die richtige zuständige Stelle zu finden.
- Für die Berufsanerkennung gibt es zwei Ausgangspunkte: Entweder die Fachkraft ist bereits in Deutschland (als aktuelle oder künftige Fachkraft in Ihrem Unternehmen) oder die Fachkraft ist noch im Ausland (z. B. Einwanderung über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
Erfahren Sie mehr zum Einmaleins der Berufsanerkennung im Folgenden Erklärvideo „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.
Das Anerkennungsverfahren
Das Anerkennungsverfahren besteht je nach Einzelfall aus unterschiedlichen Prozessen und Bausteinen. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt und im Anschluss ausführlich erläutert.
Für detaillierte Informationen zum Anerkennungsverfahren nutzen Sie die Grafik zur Kompetenzfeststellung und Anerkennung von Berufsqualifikationen von BQ-Portal (Download Grafik PDF) sowie die neue Broschüre "Berufsanerkennung: So funktioniert die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" von Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).
Die Vorteile für Unternehmen
Durch formale Anerkennung können Sie nicht nur Fachkräfte finden, sondern auch nachhaltig an Ihr Unternehmen binden.
Weitere Informationen für Unternehmen
Auf den Unterseiten der Rubrik „Anerkennungsverfahren begleiten“ erfahren Sie alles Wichtige dazu, wie Sie Fachkräfte bei der Anerkennung unterstützen können.