Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, im Zuge derer bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland gekommen sind und noch weitere kommen werden. Kurzfristig stehen die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt durch die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf Basis von § 24 AufenthG für ukrainische Geflüchtete günstig, da Personen neben einem vorübergehenden Schutz von einem bis drei Jahren auch Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland haben (BMI, 2022). Mittel- bis langfristig sollte eine möglichst nachhaltige Integration in qualifizierte Beschäftigung mitgedacht werden. Die Chancen am Arbeitsmarkt können Geflüchtete am besten nutzen, wenn sie eine Tätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation ausüben. Hierfür spielt die formale Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen aus der Ukraine eine wichtige Rolle. Eine Anerkennung gibt Transparenz über die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten und erleichtert den Einstieg in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung.
Der vorliegende Report beschreibt die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderangebote und Potenziale einer Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der Ukraine und ihren potenziellen Beitrag zur Integration von ukrainischen Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.