Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Für den neuen Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce“ werden bereits die ersten Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bearbeitet.
Eine berufliche Perspektive in Deutschland dank Anerkennung: Die Erfolgsgeschichten internationaler Fachkräfte in Rheinland-Pfalz stellt das IQ Landesnetzwerk in einer neuen Broschüre vor.
Der aktuelle UNESCO-Weltbildungsbericht, der jährlich Fortschritte bei der Umsetzung der Bildungsagenda 2030 der Vereinten Nationen bewertet, erläutert dieses Jahr die Wechselwirkungen und Zusammenhänge von Migration, Flucht und Bildung.
Die Ländersteckbriefe wurden nun nach den neuesten Zahlen aktualisiert. Auf der englischen Seite wurden sie um weitere Hauptherkunftsländer ergänzt und um zusätzliche Informationen zur Berufsbildung erweitert.
Die Ergebnisse einer Umfrage des bundesweiten „NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ zeigen deutlich, dass immer mehr Unternehmen Geflüchtete ausbilden.
Am Freitag, den 1. Februar, informierte das BQ-Portal eine Delegation mit Vertreterinnen und Vertretern des Nationalen Rates für Hochschulbildung in Schweden über den Ablauf des Anerkennungsverfahrens bei Aus- und Weiterbildungsberufen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo bereits seit 2012 die Berufsanerkennung gesetzlich verankert ist, besteht in Schweden erst seit 2017 die Möglichkeit, den ausländischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Der Nationale Rat für Hochschulbildung ist für die Durchführung der Anerkennung in Schweden zuständig und nutzt auch das BQ-Portal bei der täglichen Arbeit. Bei dem Treffen wurde den Gästen aus Schweden gezeigt, wie sie im BQ-Portal schnell und einfach zu den Informationen gelangen, und wie das BQ-Team bei der Recherche von Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsbildern vorgeht.
Zwei neue Vorabveröffentlichungen zu Anerkennungsanträgen aus dem Ausland identifizieren wesentliche Faktoren, die bei einer Antragstellung förderlich oder auch hinderlich sind und liefern erstmals statistisch aufgeschlüsselte Daten.
Der Bundestag hat am Freitag (18.01.2019) dafür gestimmt, Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Allerdings kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Die Abstimmung im Bundesrat findet im Februar statt.