Seit sieben Jahren können sich Personen aus dem Ausland in Deutschland ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Das Interesse daran ist groß: Seit der Gesetzeseinführung registrieren Berufskammern und Landesprüfungsämter jedes Jahr mehr anerkannte Berufsabschlüsse. 2018 wurden 36.400 ausländische Abschlüsse vollständig oder teilweise anerkannt, ein neuer Höchstwert! Die jährliche Antragszahl hat sich seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes verdoppelt. Insgesamt wurden zwischen 2012 und 2018 rund 140.700 Anträge gestellt.
Die meisten Anträge wurden mit gut 60 Prozent in den Gesundheitsberufen gestellt. Ein deutliches Plus verzeichnet die Gesundheits- und Krankenpflege mit mehr als 30 Prozent und ist mit Abstand die nachgefragteste Berufsgruppe. Bei den Berufen in Landeszuständigkeit, die ein Viertel der Verfahren ausmachen, führen die Ingenieurinnen und Ingenieure sowie die Lehrerinnen und Lehrer die Liste an.
Die Detailbetrachtung der Anerkennungsstatistik zu Bundesberufen, die rund 28.700 Bescheide umfasst, zeigt für das Jahr 2018, dass 52,5 Prozent der Verfahren zu einer vollen Gleichwertigkeit führten und nur 2,3 Prozent nicht anerkannt werden konnten. Die weiteren Anteile entfallen mit 35,5 Prozent auf Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, wie z. B. die Kenntnisprüfung für Gesundheitsberufe und mit 9,7 Prozent auf teilweise Gleichwertigkeiten bei so genannten nicht reglementierten Berufen. Hierunter fallen z. B. Engpassberufe wie Mechatroniker, Kältetechniker oder Bauelektriker. Da besonders hier viele Fachkräfte gesucht werden, wird die Anerkennung von dualen Ausbildungsberufen immer wichtiger; 22,7 Prozent der Verfahren entfallen hierauf. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Zahl der ausländischen Fachkräfte noch weiter erhöhen – insbesondere sollen mehr Qualifizierte aus Drittstaaten durch das neue Gesetz nach Deutschland kommen.
Arbeitgeber können bei der Anerkennung ganz konkret unterstützen, z. B. durch Bereitstellen von Praktika im Rahmen von Anpassungsqualifizierungen, die Teil des Anerkennungsverfahrens sein können. Darüber hinaus werden zur Einführung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entsprechende Strukturen und Serviceleistungen auf- und ausgebaut. In diesem Kontext sind das Etablieren von elektronischen Verfahren zur Einreichung der Antragsunterlagen sowie der Aufbau der Zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte aus dem Ausland zu nennen, um die Verfahren für Einwanderungsinteressierte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Eine erfolgreiche Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten auf die neuen Herausforderungen einstellen.
Wie wichtig dies ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Annähernd 70 Prozent der Anträge werden von Personen gestellt, die ihren Berufsabschluss in einem Drittstaat erworben haben, vor allem in Syrien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien. Zudem gewinnt die Antragstellung aus dem Ausland an Bedeutung, bereits 20 Prozent der Antragstellenden nutzen diese Chance.
Der Bedarf an Informationen zu ausländischen Abschlüssen wird in diesem Zusammenhang steigen. Hierbei unterstützen wir als BQ-Portal. Mit unserer Wissens- und Arbeitsplattform können Unternehmen und Kammern ausländische Berufsabschlüsse besser einschätzen und bewerten. Mittlerweile sind über 3.470 ausländische Berufsprofile und 92 Beschreibungen zu Berufsbildungssystemen abrufbar.
Heute neu veröffentlicht: Länderprofil Tschechoslowakei.
In Anlehnung an die Meldungen auf „Institut der deutschen Wirtschaft“ und „Anerkennung in Deutschland“.
Zur vollständigen Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2018