Anerkennungsstatistik 2017

Hier finden Sie einen Überblick zu den Ergebnissen der Anerkennungsstatistik aufgeteilt nach Berufsgruppen, Berufen, Regionen und Ländern. Besonders interessant: Die Quote der vollen Gleichwertigkeit wird auch speziell für einzelne Berufe und Länder dargestellt. Im Jahr 2017 war die volle Gleichwertigkeit das häufigste Ergebnis bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

22.254 Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses wurden 2017 abschließend beschieden. Die hierfür zuständigen Stellen vergleichen zunächst formal die Unterschiede zwischen den Curricula im Herkunftsland und in Deutschland und ziehen noch die individuell nachgewiesene Berufserfahrung hinzu, um bescheinigen zu können, ob wesentliche Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.

Fast immer ist die Antwort „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ bzw. „Auflage einer Ausgleichsmaßnahme“. Nur in 2,1 Prozent der Fälle lautet der Bescheid „keine Gleichwertigkeit". Dabei ist „teilweise Gleichwertigkeit“ sehr breit definiert, denn sie reicht von sehr geringen bis zu sehr hohen Überschneidungen. Entsprechend unterschiedlich fallen die im Bescheid aufgelisteten Defizite aus – die dann durch Anpassungsqualifizierungen erworben werden können. Der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide ist gleichwohl sehr hoch. Über alle Berufe liegt er bei 61 Prozent. Eine ausführliche Analyse der Daten zum Anerkennungsgesetz des Bundes durch das Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie auf Anerkennung in Deutschland

Das BQ-Portal hat die Ergebnisse der Anerkennungsstatistik nach Berufsgruppen, Berufen, Regionen und Ländern als Informationen für Unternehmen übersichtlich aufbereitet. Dabei wird auch die Quote der vollen Gleichwertigkeit speziell für einzelne Berufe und Länder dargestellt.

 

Glossar

Reglementierte Berufe: Hierunter fallen Berufe, für deren Berufsausübung eine volle Gleichwertigkeit Voraussetzung ist. Dies sind vor allem Gesundheitsberufe wie Arzt/Ärztin und Krankenpfleger/in sowie reglementierte Meisterberufe. Rund drei Viertel (74,9 Prozent) der Anerkennungsverfahren beziehen sich auf reglementierte Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird im Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme aufgeführt, die zur Erreichung einer vollen Gleichwertigkeit absolviert werden muss.

Nicht-reglementierte Berufe: Hierzu zählen die Aus- und Fortbildungsberufe wie Elektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Gut ein Viertel (25,1 Prozent) der Anerkennungsverfahren entfallen auf den Bereich der nicht-reglementierten Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Durch das Absolvieren von Anpassungsqualifizierungen kann im Anschluss eine volle Gleichwertigkeit erlangt werden.

Gleichwertigkeitsquoten: Die Gleichwertigkeitsprüfungen bestehen in der Regel aus zwei Stufen - der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung besteht aus dem Abgleich der ausländischen mit der deutschen Ausbildungsordnung. Dieser kann manchmal schon ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund dieses formalen Abgleichs festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen. Dementsprechend basieren die Gleichwertigkeitsquoten in den Anerkennungsstatistiken auf zumeist individuellen Gleichwertigkeitsprüfungen.

Anerkennungsstatistik nach Berufsgruppen 2017_Teaserbild
Laut Anerkennungsstatistik liegt der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide in den Verkaufsberufen bei über drei Viertel. Sehr selten kann dagegen in den Berufen des Bereichs Recht und Verwaltung mit naturgemäß anderen Verhältnissen in anderen Ländern eine volle Gleichwertigkeit vergeben werden.
Anerkennungsstatistik nach Berufen 2017_Teaserbild
Bezogen auf einzelne Berufe liegen die Erfolgsquoten in Anerkennungsverfahren weit auseinander. Auf 100 Prozent vollständige Gleichwertigkeit kommen die Anerkennungen von Controllern/innen. Für die meisten Berufe liegt der Anteil der vollen Gleichwertigkeit zwischen 40 und 80 Prozent.
Anerkennungsstatistik nach Regionen 2017_Teaserbild
Die Erfolgsquoten bei der beruflichen Anerkennung unterscheiden sich recht deutlich nach der Region, in der die Antragsstellenden ausgebildet wurden. Die Anerkennungsquote für die EU-Mitgliedsstaaten liegt am höchsten.
Anerkennungsstatistik nach Länder 2017_Teaserbild
Die Erfolgsquoten bei der beruflichen Anerkennung unterscheiden sich recht deutlich nach dem Land, in dem die Antragsstellenden ausgebildet wurden. Tendenziell sind die Anerkennungsquoten in den geografisch und kulturell näher liegenden Ländern höher als in den entfernteren.
Anerkennungsstatistik wichtigsten Antragsländer Teaserbild
Die Statistik besagt, dass die meisten Anträge auf Anerkennung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gestellt werden . Das Spektrum der Ausbildungsstaaten ist sehr breit. Es wird von Bosnien und Herzegowina angeführt, auf das 1.518 entfielen. Weitere betrachtete Berufe in den Ausbildungsstaaten sind Ärzten/Ärztinnen, Bürokaufleute, Elektroniker/innen und Kfz-Mechatroniker/innen.
Anerkennungsstatistik wichtigsten Berufe Teaserbild
Die meisten Gleichwertigkeitsbescheide wurden für in Syrien erworbene Berufsqualifikationen erstellt. Ärzte/Ärztinnen stehen hier an erster Stelle. Ihnen folgen Bürokaufleute, Zahnärzte/Zahnärztinnen und Apotheker/innen, sodann Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Fachinformatiker/innen. Diese Statistiken wurden auch für Polen, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, den Iran und Serbien aufbereitet.