Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Die Vereinten Nationen zeichnen am 26. Juni 2024 das BQ-Portal – das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), mit dem United Nations Public Service Award (UNPSA) aus. Das BQ-Portal ist eine umfassende Online-Wissens- und Arbeitsplattform, die relevante Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen bündelt. Das Konzept des BQ-Portals kann auf andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung übertragen werden und dient als Vorbild für nationale und internationale Initiativen.
Ab dem 19.Juni 2024 kann bei der ZAB eine elektronische Auskunft über eine ausländische Berufsqualifikation beantragt werden.
Die Auskunft über ausländische Berufsqualifikationen ist die neue Aufgabe der ZAB im Rahmen einer Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung. Mit der „Chancenkarte“, der „Anerkennungspartnerschaft“ und dem „Weg für Berufserfahrene“ werden neue Möglichkeiten im Zuwanderungsrecht für Drittstaatsangehörige eröffnet. Der ZAB hat nun die Aufgabe, die Prüfsachverhalte, die zur Erlangung dieser neuen Titel nötig sind, zu prüfen und eine entsprechende Auskunft für die antragstellenden Personen auszustellen.
Die Auskunft richtet sich an Drittstaatsangehörige, die auf Grundlage der neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen möchten. Sie stellt fest, ob ihre Ausbildung im Herkunftsstaat anerkannt ist und mindestens 2 Jahre in Vollzeit gedauert hat. Darüber hinaus kann im Rahmen der elektronischen Auskunft die Echtheit von Bildungsnachweisen überprüft werden.
Den Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen zur digitalen Auskunft finden Sie auf der Seite der ZAB.
Im Rahmen der Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien auch ohne formale Qualifikationen für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einreisen.
Diese ursprünglich bis 2023 befristete Regelung wurde verlängert. Seit Juni 2024 kann die Bundesagentur für Arbeit jährlich bei bis zu 50.000 Personen ihre Zustimmung erteilen.
Wer die Westbalkanregelung nutzen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, für wen die Regelung nicht gilt und wann eine Einreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sinnvoll sein kann, erfahren Sie in dem Beitrag von Unternehmen Berufsanerkennung.
Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden digital.
Der länderübergreifende Antragsservice ist das Ergebnis des von der Bundesregierung finanzierten OZG-Projekts „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.
Für den Antragsservice ist es gelungen, gemeinsam mit den mitnutzenden Bundesländern inhaltlich und sprachlich bundesweit weitgehend einheitliche Onlineanträge zu entwickeln. In mehreren Arbeitsgruppen wurden unter Beteiligung der zuständigen Stellen, des BMBF und des BIBB die digitalen Anträge für verschiedene Berufe bzw. Berufsgruppen erarbeitet.
Es wurden 10 Antragstrecken entwickelt, die insgesamt ca. 880 Referenzberufe abbilden und von den Ländern genutzt werden können.
In den Ländern wird an der technischen Anbindung der zuständigen Stellen gearbeitet. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Anbindung finden Sie auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“.
Erfahren Sie im Beitrag von Make it in Germany, wie die Chancenkarte funktioniert und welche Potenziale sich daraus für ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber in Deutschland ergeben. Anschließend wird erklärt, wie das neue interaktive Tool „Self-Check: Chancenkarte“ genutzt werden kann. Mit dem Self-Check können alle Interessierten bereits vor der Antragstellung testen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen bzw. ausreichend Punkte erreichen.
In dem gemeinsamen Online-Seminar informieren „Anerkennung in Deutschland“, das BQ-Portal und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über Fragen zur Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Hochschulabschlüssen in Deutschland. Dabei werden allgemeine Fragen zum Ablauf eines Anerkennungsverfahrens sowie spezifische Fragen zu ausgewählten Abschlüssen adressiert. Das Seminar richtet sich an Beraterinnen und Berater, Ehrenamtliche oder Privatpersonen, die mit ukrainischen Fachkräften in Kontakt stehen.
Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt. Sie erhalten nach Absendung der Anmeldung eine Eingangsbestätigung.
Ab sofort können die Personen, die eine volle Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen anstreben, auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ nach Unterstützungsangeboten im Bereich Qualifizierung recherchieren. Angebote können nach Ort/Bundesland und Beruf gefiltert werden. Über die Suche kann man die richtige Ansprechperson und Qualifizierung in der Nähe finden. Die Beraterinnen und Berater helfen zum Beispiel bei der Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme, der Suche nach einem passenden Betrieb oder sie begleiten während des gesamten Qualifizierungsprozesses.
Die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung bietet eine umfangreiche Materialsammlung zur Unterstützung bei der beruflichen Anerkennung sowohl für Beratende als auch für Ratsuchende, bei Aufenthalt und Integration sowie bei der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Das Magazin der Initiative Neue Qualität der Arbeit blickt auf gelungene Beispiele aus der Praxis und gibt den Unternehmen wichtige Tipps und Erfahrungen mit auf den Weg, wie die Integration am Arbeitsplatz gelingen kann.
Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ stellt viele Beispiele vor, wie Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und beschleunigt werden können.