Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Am 10. Januar 2024 wurde der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Migrationsbericht 2022 vorgestellt. Der Bericht enthält umfassende Wanderungsdaten zu Deutschland, einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen, zur Asylzuwanderung und behandelt weitere relevanten Themen rund um die Migration.
Der Zuwachs der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten stellt sich ein wesentliches Ergebnis im Migrationsbericht dar. Im Jahr 2022 sind 73.065 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2021 um 77,8 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2022, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 38.820 Personen bzw. 53,1 Prozent,) 61,0 Prozent bzw. 44.595 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Das könnte auf das Inkrafttreten des FEG im März 2020 zurückzuführen sein.
Die neue aktualisierte Broschüre „Arbeiten in Deutschland - Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist ab jetzt online verfügbar. Dabei werden die wichtigsten Verfahrensschritte- vor dem Wunsch, in Deutschland erwerbstätig zu sein, bis zur Aufnahme der Tätigkeit- und die wichtigsten Zuwanderungsmöglichkeiten auch im Zuge der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erläutert.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine Arbeitshilfe zu den rechtlichen Neuerungen veröffentlicht, die einen erleichterten Wechsel zwischen verschiedenen Arten des Aufenthalts ermöglichen sollen. Die Arbeitshilfe behandelt verschiedene Konstellationen so etwa, dass nach Rücknahme des Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Fachkraft angestrebt wird.
Der aktuelle Flyer von „Anerkennung in Deutschland“ beschreibt wichtige Stationen auf dem Weg zur Anerkennung und nennt kostenlose Quellen für Information und Beratung.
Die Bundesagentur für Arbeit und das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ präsentieren zahlreiche Bewerberprofile von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche eine Anstellung in Deutschland suchen. Die dort aufgeführten Fachkräfte bringen Qualifikationen für Berufe mit, die in Deutschland zu Engpassberufen zählen. Die Berufsfelder sind u.a. Handwerk, HoGa und IT.
Im letzten halben Jahr konnten mehrere Bundesländer im Rahmen des OZG-Umsatzprojektes „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ für unterschiedliche Berufe an den digitalen Antragsservice angeschlossen werden. Die Online-Antragstellung steht zurzeit Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachleuten, Lehrerinnen und Lehrern, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Tierärztinnen und Tierärzten zur Verfügung. Bis zum Jahreswechsel wird die Anbindung weiterer Länder und Berufe erwartet.
Die Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind jetzt auf Make it in Germany auch auf Bosnisch, Albanisch, Koreanisch, Indonesisch, Serbisch und Vietnamesisch verfügbar.
In dem neuen Länderprofil finden Sie detaillierte Auskünfte zum Aufbau und zu landesspezifischen Besonderheiten des Berufsbildungssystems von Namibia. Weiterhin können mithilfe der Abbildung des Berufsbildungssystems die Abschlüsse schnell eingeordnet werden.
Durch die gesetzlichen Änderungen der Fachkräfteeinwanderung wird die Blaue Karte EU attraktiver - sowohl für internationale Fachkräfte als auch für Unternehmen. Im neuen Video „Blaue Karte EU“ erklärt das Portal der Bundesregierung "Make it in Germany", wie Drittstaatsangehörige unter den neuen rechtlichen Bestimmungen eine Blaue Karte EU erhalten können.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.