Seit Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im April 2012 wurden über 205.000 Anträge auf Anerkennung gestellt. Gut 36.670 Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses wurden 2020 abschließend beschieden. Die hierfür zuständigen Stellen vergleichen zunächst formal die Unterschiede zwischen den Curricula im Herkunftsland und in Deutschland. Zudem ziehen sie die individuell nachgewiesene Berufserfahrung hinzu, um bescheinigen zu können, ob wesentliche Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.
Am häufigsten und zwar in 97,4 Prozent der Fälle ist die Antwort „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ bzw. „Auflage einer Ausgleichsmaßnahme“. Nur in 2,6 Prozent der Fälle lautet der Bescheid „keine Gleichwertigkeit“. Dabei ist „teilweise Gleichwertigkeit“ sehr breit definiert, denn sie reicht von sehr geringen bis zu sehr hohen Überschneidungen. Entsprechend unterschiedlich fallen die im Bescheid aufgelisteten Defizite aus – die dann durch Anpassungsqualifizierungen erworben werden können. Der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide liegt bei 53,8 Prozent.
Im Jahr 2020 wurden über 73 Prozent der Neuanträge zu Abschlüssen gestellt, die die Antragstellenden in einem Drittstaat erworben hatten. Dabei entfielen unter 30 Prozent auf Abschlüsse aus der EU, dem EWR beziehungsweise der Schweiz. Die antragstärksten Länder waren Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Serbien, Syrien, Philippinen, Albanien und Türkei. Die meisten Anträge betrafen Gesundheitsberufe (74,1 Prozent), gefolgt von dem Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Elektroberufen. Eine ausführliche Analyse der Daten zum Anerkennungsgesetz des Bundes durch das Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie auf Anerkennung in Deutschland.
Glossar
Reglementierte Berufe: Hierunter fallen Berufe, für deren Berufsausübung eine volle Gleichwertigkeit Voraussetzung ist. Dies sind vor allem Gesundheitsberufe wie Arzt/Ärztin und Krankenpfleger/in sowie reglementierte Meisterberufe. Mehr als drei Viertel der Anerkennungsverfahren 2020 beziehen sich auf reglementierte Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird im Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme aufgeführt, die zur Erreichung einer vollen Gleichwertigkeit absolviert werden muss.
Nicht-reglementierte Berufe: Hierzu zählen die Aus- und Fortbildungsberufe wie Elektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. 24,4 Prozent der Anerkennungsverfahren 2020 entfallen auf den Bereich der nicht-reglementierten Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Durch das Absolvieren von Anpassungsqualifizierungen kann im Anschluss eine volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Gleichwertigkeitsquoten: Die Gleichwertigkeitsprüfungen bestehen in der Regel aus zwei Stufen - der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung besteht aus dem Abgleich der ausländischen mit der deutschen Ausbildungsordnung. Dieser kann manchmal schon ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund dieses formalen Abgleichs festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen. Dementsprechend basieren die Gleichwertigkeitsquoten in den Anerkennungsstatistiken auf zumeist individuellen Gleichwertigkeitsprüfungen.