Über 28.700 Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses wurden 2018 abschließend beschieden. Die hierfür zuständigen Stellen vergleichen zunächst formal die Unterschiede zwischen den Curricula im Herkunftsland und in Deutschland und ziehen noch die individuell nachgewiesene Berufserfahrung hinzu, um bescheinigen zu können, ob wesentliche Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.
Fast immer ist die Antwort „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ bzw. „Auflage einer Ausgleichsmaßnahme“. Nur in 2,0 Prozent der Fälle lautet der Bescheid „keine Gleichwertigkeit“. Dabei ist „teilweise Gleichwertigkeit“ sehr breit definiert, denn sie reicht von sehr geringen bis zu sehr hohen Überschneidungen. Entsprechend unterschiedlich fallen die im Bescheid aufgelisteten Defizite aus – die dann durch Anpassungsqualifizierungen erworben werden können. Der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide ist gleichwohl hoch. Bei über die hälfte aller Berufe liegt er bei 52,5 Prozent.
Das BQ-Portal hat die Ergebnisse der Anerkennungsstatistik nach Berufsgruppen, Berufen, Regionen und Ländern als Informationen für Unternehmen übersichtlich aufbereitet. Dabei wird auch die Quote der vollen Gleichwertigkeit speziell für einzelne Berufe und Länder dargestellt.
Glossar
Reglementierte Berufe: Hierunter fallen Berufe, für deren Berufsausübung eine volle Gleichwertigkeit Voraussetzung ist. Dies sind vor allem Gesundheitsberufe wie Arzt/Ärztin und Krankenpfleger/in sowie reglementierte Meisterberufe. Gut 78 Prozent der Anerkennungsverfahren beziehen sich auf reglementierte Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird im Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme aufgeführt, die zur Erreichung einer vollen Gleichwertigkeit absolviert werden muss.
Nicht-reglementierte Berufe: Hierzu zählen die Aus- und Fortbildungsberufe wie Elektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Fast 22 Prozent der Anerkennungsverfahren entfallen auf den Bereich der nicht-reglementierten Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Durch das Absolvieren von Anpassungsqualifizierungen kann im Anschluss eine volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Gleichwertigkeitsquoten: Die Gleichwertigkeitsprüfungen bestehen in der Regel aus zwei Stufen - der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung besteht aus dem Abgleich der ausländischen mit der deutschen Ausbildungsordnung. Dieser kann manchmal schon ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund dieses formalen Abgleichs festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen. Dementsprechend basieren die Gleichwertigkeitsquoten in den Anerkennungsstatistiken auf zumeist individuellen Gleichwertigkeitsprüfungen.