Seit dem Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) im April 2012 wurden über 240.000 Anträge auf Anerkennung zu Berufen nach Bundesrecht gestellt. Gut 39.327 Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses wurden 2021 abschließend beschieden. Die hierfür zuständigen Stellen vergleichen zunächst formal die Unterschiede zwischen den Curricula im Herkunftsland und in Deutschland. Zudem ziehen sie die individuell nachgewiesene Berufserfahrung hinzu, um bescheinigen zu können, ob wesentliche Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen.
Am häufigsten, und zwar in 98 Prozent der Fälle ist die Antwort „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ bzw. „Auflage einer Ausgleichsmaßnahme“. Nur in 2 Prozent der Fälle lautet der Bescheid „keine Gleichwertigkeit“. Dabei ist „teilweise Gleichwertigkeit“ sehr breit definiert, denn sie reicht von sehr geringen bis zu sehr hohen Überschneidungen. Entsprechend unterschiedlich fallen die im Bescheid aufgelisteten Defizite aus – die dann durch Anpassungsqualifizierungen erworben werden können. Der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide liegt bei 52 Prozent.
Im Jahr 2021 wurden über 78 Prozent der Neuanträge zu Abschlüssen gestellt, die die Antragstellenden in einem Drittstaat erworben hatten. Dabei entfielen unter 25 Prozent auf Abschlüsse aus der EU, dem EWR beziehungsweise der Schweiz. Die antragstärksten Länder waren Bosnien und Herzegowina, Philippinen, Serbien, Türkei und Syrien. Die meisten Anträge betrafen Gesundheitsberufe (74 Prozent), gefolgt von Elektroberufen, dem Beruf Koch/Köchin und dem Beruf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement. Eine ausführliche Analyse der Daten zum Anerkennungsgesetz des Bundes durch das Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie auf Anerkennung in Deutschland.
Glossar
Reglementierte Berufe: Hierunter fallen Berufe, für deren Berufsausübung eine volle Gleichwertigkeit Voraussetzung ist. Dies sind vor allem Gesundheitsberufe wie Arzt/Ärztin und Krankenpfleger/in sowie reglementierte Meisterberufe. Mehr als drei Viertel der Anerkennungsverfahren 2021 beziehen sich auf reglementierte Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird im Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme aufgeführt, die zur Erreichung einer vollen Gleichwertigkeit absolviert werden muss.
Nicht-reglementierte Berufe: Hierzu zählen die Aus- und Fortbildungsberufe wie Elektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. 27 Prozent der Anerkennungsverfahren 2021 entfallen auf den Bereich der nicht-reglementierten Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Durch das Absolvieren von Anpassungsqualifizierungen kann im Anschluss eine volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Gleichwertigkeitsquoten: Die Gleichwertigkeitsprüfungen bestehen in der Regel aus zwei Stufen - der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung besteht aus dem Abgleich der ausländischen mit der deutschen Ausbildungsordnung. Dieser kann manchmal schon ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund dieses formalen Abgleichs festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen. Dementsprechend basieren die Gleichwertigkeitsquoten in den Anerkennungsstatistiken auf zumeist individuellen Gleichwertigkeitsprüfungen.