Die Westbalkanregelung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte aus einem Westbalkanstaat (Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien) ohne anerkannte Qualifikation in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gab es dieses Jahr einige Änderungen.
Was es rechtlich zu beachten gilt und wie der Prozess von der Antragstellung bis zur Einstellung abläuft, erklärt Ihnen die Expertin und NUiF-Projektleiterin Marlene Thiele. Außerdem wird Katja Hahnemann, Personalmanagerin bei der Henglein GmbH von Ihren Erfahrungen berichten. Das Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von neuen Mitarbeitenden über die Westbalkanregelung gewonnen.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.