Seit dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Dies regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen.
Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ soll sowohl die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit als auch die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU stärken. Unternehmen können sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.