Insbesondere mit Blick auf die Berufsanerkennung werden im Folgenden die wichtigsten Regelungen und Neuerungen des FEG im Überblick dargestellt:
Zum einen können Fachkräfte zur Arbeitsaufnahme und parallelen Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Voraussetzungen sind, ein mindestens zweijähriger im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss und der Nachweis von Deutschkenntnissen auf A2-Niveau. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erfolgt im Anschluss an die Einreise.
Zum anderen können Fachkräfte ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten, wenn sie eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem nicht- reglementierten Beruf absolviert haben und über zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren verfügen. Hier sind Gehaltsvorgaben zu beachten. Ferner können Fachkräfte mit einer teilweisen Anerkennung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland einreisen. Der Zeitraum umfasst 24 Monate und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Das BQ-Portal- das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen stellt ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dar. Auf dem BQ-Portal finden Sie wichtige Informationen zur Einschätzung und Einordnung ausländischer Berufsabschlüsse. Das BQ-Portal verfügt über 5.700 Berufsprofile, die umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen enthalten. Anhand der Berufsprofile können Sie ausländische Berufsabschlüsse im Vergleich zu deutschen Berufsqualifikationen einschätzen.
Auf der Webseite von Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, finden Sie alle relevanten Informationen rund um das neue FEG, die Einreisemöglichkeiten und Verfahrensschritte auf einer Seite zusammengefasst.