Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Trends in der Erwerbsmigration

Im Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden die Zusammensetzung und Erfahrungen von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten vor und nach der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) am 1. März 2020 analysiert.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat sich die Struktur der Erwerbsmigration aus Drittstaaten spürbar verändert: Es kommen vermehrt junge Menschen und Frauen nach Deutschland, häufig bereits mit dem Ziel einer Ausbildung. Zudem ist der Anteil an Hochschulabsolventinnen und -absolventen gestiegen. Auch die Deutschkenntnisse der Migrantinnen und Migranten haben sich seit der Einführung des FEG verbessert.

Trotz der gesetzlichen Anpassungen bleibt die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland eine Herausforderung. Insbesondere bürokratische Hürden wie die Visumserteilung, die Anerkennung beruflicher Abschlüsse und der Familiennachzug erschweren den Prozess. Darüber hinaus bestehen Informationslücken bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Stellensuche in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Erwerbsmigrantinnen und -migranten berichten von Diskriminierungserfahrungen, insbesondere bei der Wohnungssuche.

Der Bericht empfiehlt Maßnahmen zum Abbau dieser Hürden, um die Zuwanderung nach Deutschland zu erleichtern und die Integration von Fachkräften zu fördern.