Ab dem 19.Juni 2024 kann bei der ZAB eine elektronische Auskunft über eine ausländische Berufsqualifikation beantragt werden.
Die Auskunft über ausländische Berufsqualifikationen ist die neue Aufgabe der ZAB im Rahmen einer Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung. Mit der „Chancenkarte“, der „Anerkennungspartnerschaft“ und dem „Weg für Berufserfahrene“ werden neue Möglichkeiten im Zuwanderungsrecht für Drittstaatsangehörige eröffnet. Der ZAB hat nun die Aufgabe, die Prüfsachverhalte, die zur Erlangung dieser neuen Titel nötig sind, zu prüfen und eine entsprechende Auskunft für die antragstellenden Personen auszustellen.
Die Auskunft richtet sich an Drittstaatsangehörige, die auf Grundlage der neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen möchten. Sie stellt fest, ob ihre Ausbildung im Herkunftsstaat anerkannt ist und mindestens 2 Jahre in Vollzeit gedauert hat. Darüber hinaus kann im Rahmen der elektronischen Auskunft die Echtheit von Bildungsnachweisen überprüft werden.
Den Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen zur digitalen Auskunft finden Sie auf der Seite der ZAB.
Die Auskunft über ausländische Berufsqualifikationen ist die neue Aufgabe der ZAB im Rahmen einer Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung. Mit der „Chancenkarte“, der „Anerkennungspartnerschaft“ und dem „Weg für Berufserfahrene“ werden neue Möglichkeiten im Zuwanderungsrecht für Drittstaatsangehörige eröffnet. Der ZAB hat nun die Aufgabe, die Prüfsachverhalte, die zur Erlangung dieser neuen Titel nötig sind, zu prüfen und eine entsprechende Auskunft für die antragstellenden Personen auszustellen.
Die Auskunft richtet sich an Drittstaatsangehörige, die auf Grundlage der neuen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen möchten. Sie stellt fest, ob ihre Ausbildung im Herkunftsstaat anerkannt ist und mindestens 2 Jahre in Vollzeit gedauert hat. Darüber hinaus kann im Rahmen der elektronischen Auskunft die Echtheit von Bildungsnachweisen überprüft werden.
Den Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen zur digitalen Auskunft finden Sie auf der Seite der ZAB.