Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Im neuen Info-Flyer erfahren Sie, welche Möglichkeiten bei der Einreise und Beschäftigung für internationale Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen bestehen.
Eine Checkliste im Flyer soll den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei helfen, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten und die Fachkraft beim weiteren Vorgehen bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Ferner werden im Info-Flyer die beiden neuen Möglichkeiten der Anerkennungspartnerschaft (Berufsanerkennungsverfahren erfolgt erst in Deutschland) und qualifizierten Beschäftigung mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung (Beschäftigung ohne Berufsanerkennung) beschrieben.
Die Bundesregierung hat sieben herausragende Ansätze der Fachkräftegewinnung und -sicherung ausgezeichnet.
Aus ganz Deutschland und quer durch alle Branchen wurden Bewerbungen für den Deutschen Fachkräftepreis 2024 eingereicht. 21 davon wurden in sieben unterschiedlichen Kategorien nominiert. Die Kategorien waren: Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk und Digitale Ansätze.
Seit dem 1. März 2024 ist die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in nicht reglementierten Berufen nun auch ohne eine vorherige formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses möglich. Eine Anerkennung kann entweder nachgelagert in Deutschland erfolgen. Oder bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann auf eine Anerkennung gänzlich verzichtet werden.
Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte optimal in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Anerkennung im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 vereinfacht im Zusammenspiel mit der beruflichen Anerkennung die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten. Es gilt für Deutschland, diese neuen Potenziale zu identifizieren. In diesem Kurzbericht liegt der Fokus auf indischen Berufsabschlüssen, die eine hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit aufweisen.
Der Kurzbericht schließt an die Arbeit des BQ-Portals an. Es ist das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen und stellt ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dar.
Das BQ-Portal war am 14. und 15. Februar 2024 Gastgeber für den Workshop zum „BRAVO-Projekt“ (Kurzform für: Bridging a European Network for Recognition of Vocational Qualifications) mit Vertreterinnen und Vertretern der ENIC-NARIC Anerkennungsstellen aus Schweden, Norwegen und Litauen. Ziel von BRAVO ist es, ein Netzwerk auf EU-Ebene aufzubauen, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern. Im Workshop wurde das deutsche Anerkennungsverfahren vorgestellt und es gab Diskussi-onen zu den Anerkennungsverfahren in der EU.
Ab dem 15. Februar 2024 ist die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse auf ein digitales Verfahren umgestellt worden. Alle Abläufe der Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung werden nun digital ablaufen. Auch die Authentizität der digitalen Zeugnisbewertung wird per Datenabgleich mithilfe des Digitalen Siegels weiterhin überprüfbar sein. Weitere Informationen zum neuen digitalen Bewertungsablauf, der Fälschungssicherheit und weiteren Neuerungen finden Sie unter: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung .
Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Fachkräfte können die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation für bessere Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und eine schnellere Einreise nach Deutschland verwenden.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den Ergebnissen der Anerkennungsstatistik. Im Jahr 2022 war die volle Gleichwertigkeit das häufigste Ergebnis bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Seit dem Jahreswechsel können sich ausländische Fachkräfte nunmehr an neun Standorten Deutscher Auslandshandelskammern (AHKs) über ihre Anerkennungschancen informieren und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Hinzugekommen sind Indonesien, Marokko, die Philippinen und die Türkei. Die Beratung bei den AHKs in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien und Kolumbien wird fortgeführt. Erweiterung von Unterstützungsangeboten wird im Rahmen der neuen, bis 2027 laufenden dritten Projektphase vom ProRecognition durchgeführt. Das Projekt hat die Etablierung der AHKs als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zum Ziel. Es wird erwartet, dass die Zahl der an einer Beratung interessierten Menschen im Ausland deutlich wächst, sobald die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes voll greifen.