Für die „Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen“ benennt die Bundesregierung in der vorliegenden Erklärung insgesamt 4 Kernvorhaben:
- Mit dem Anerkennungszuschuss werden Fachkräfte unterstützt, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und keine andere Förderung erhalten.
- Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bietet Fachkräften im Ausland zentrale Beratung und Unterstützung für die Anerkennung an. Damit soll das Anerkennungsverfahren effizienter und transparenter werden.
- Ein Runder Tisch Anerkennung soll dazu dienen, die Akteure des Anerkennungsverfahrens zu vernetzen und die Erfahrungen von Fachkräften, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialpartnern und Beratungsstellen systematisch einzubeziehen.
- Im Pflegebereich etabliert die Bundesregierung pilothaft eine Prozesskette zur Einwanderung.
Außerdem werden in der Phase II weitere Themenbereiche wie „Sprachförderung“, „Beratungsangebote“ und „Bildung und Ausbildung als Grundlage gelingender Integration und Teilhabe“ erläutert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Ausbau digitaler Formate – etwa die „Digital-Offensive bei den Integrations- und Berufssprachkursen“ sowie die Einführung von „Online-Beratung als Regelangebot bei der Migrationsberatung“.
Phase II setzt bei der Erstintegration und damit unmittelbar nach der Ankunft von Einwanderinnen und Einwanderern ein. Mit ihren Kernvorhaben will die Bundesregierung die Integration „so früh wie möglich“ fördern und den Grundstein für eine „gelingende Integration und Teilhabe“ legen.
Quelle und weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Anerkennung in Deutschland.