Das BQ-Portal im Arbeitsalltag: Andreas Anschütz von der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Seit Juli 2012 arbeitet Andreas Anschütz bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern und ist dort zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Wie seine Arbeit aussieht und warum das BQ-Portal dabei eine zentrale Rolle spielt, berichtet Herr Anschütz in diesem „Blick hinter die Kulissen“:

„Die Antragstellerinnen und Antragsteller rufen entweder an oder sie   kommen direkt zu uns in die Handwerkskammer. Dann informiere ich sie zunächst über das Anerkennungsverfahren und den Ablauf hier bei uns in der Kammer. Dabei behalten wir alle Möglichkeiten im Auge. Das heißt, wir prüfen auch, ob es Alternativen zum Anerkennungsverfahren gibt. Denn es ist nicht immer das Anerkennungsgesetz, das die Antragsteller ans Ziel führt. Es kommt darauf an, was die Menschen brauchen, um sich gut in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.“

Der Weg zum Anerkennungsbescheid

Wenn Andreas Anschütz zusammen mit dem Antragsinteressenten alle Möglichkeiten geprüft hat und sie sich für den Weg einer Anerkennung entschieden haben, reicht die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die notwendigen Unterlagen ein. „Dann schauen wir, ob alles vollständig ist oder ob noch etwas nachgeliefert werden muss. Natürlich stehe ich auch für Fragen zur Verfügung.“ Danach geht die eigentliche Arbeit los. Für einen inhaltlichen Vergleich benötigt Herr Anschütz Auskunft über Inhalte und Dauer der ausländischen Ausbildung. „Wenn wir gar keine Informationen zu dem Berufsabschluss oder dem Berufsbildungssystem des Herkunftslandes vorliegen haben, schaue ich meistens zuerst ins BQ-Portal. Wir alle hier greifen sehr gerne darauf zurück.“ In vielen Fällen nutzt Andreas Anschütz auch die bereitgestellten übersetzten Dokumente und Informationen im BQ-Portal.

Besonders freut sich Herr Anschütz darüber, wenn er auf Anhieb eine volle Gleichwertigkeit bescheinigen kann. „Das ist immer sehr schön, wenn wir das gleich beim ersten Aufschlag hinbekommen.“ Wenn dies nicht der Fall ist und Defizite festgestellt werden, dann gibt es einen wichtigen Zwischenschritt, bevor Andreas Anschütz einen Bescheid ausstellen kann. „Wir geben der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller die Möglichkeit, zum Beispiel ein Arbeitszeugnis oder andere wichtige Unterlagen aus der Berufspraxis nachzureichen, um so die berufliche Qualifikation einordnen zu können. Diese sogenannte Anhörung ist sehr wichtig, denn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann zeigen, welche berufsrelevanten Kenntnisse sie oder er besitzt und gezielt Nachweise suchen.“ Nach dem Gespräch und der erneuten Prüfung entscheidet Andreas Anschütz, ob es zu einer teilweisen Anerkennung kommt oder ob die festgestellten Defizite ausgeglichen werden können – dann wird eine volle Gleichwertigkeit beschieden.

Das BQ-Portal: Eine wichtige Stütze im Anerkennungsverfahren

Das BQ-Portal ist für Andreas Anschütz ein wichtiges Instrument bei der Antragsbearbeitung: „Natürlich nutze ich die Prüfergebnisse, die im BQ-Portal eingestellt sind. Nach einem kurzen Anruf bei anderen zuständigen Stellen, wie zum Beispiel bei Leitkammern, weiß ich genau, ob dort griffige Informationen eingestellt sind und suche explizit danach. Auch wenn ich einfach mal nachschauen möchte, wie ein Berufsbildungssystem in einem Land aufgebaut ist, ist das Portal sehr hilfreich.“ Leitkammern sind zuständige Stellen, die sich auf bestimmte ausgewählte Länder und Berufe spezialisieren. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern selbst ist Leitkammer für die Länder Kroatien, Slowenien sowie die Türkei und wenn Herr Anschütz Anfragen anderer Handwerkskammern zugeschickt bekommt, profitiert er vom BQ-Portal: „Wenn ich zu dem gewünschten Abschluss bereits Prüfergebnisse eingestellt habe, dann schicke ich einfach nur noch einen BQ-Portal-Link per E-Mail an die anfragende Handwerkskammer. Das ist wirklich praktisch.“

Auch gefälschte Zeugnisse tauchen mittlerweile vermehrt auf. „Als ich einen Abschluss prüfen wollte, habe ich zuerst im BQ-Portal nachgeschaut. Eine andere Kammer hatte diesen Abschluss bereits als Fälschung ins BQ-Portal eingestellt. So habe ich mich dann noch beim Generalkonsulat rückversichert und tatsächlich: Es war eine Fälschung, was für uns, die den Antragstellerinnen und Antragstellern helfen sollen und wollen, immer ein Rückschlag ist.“

Andreas Anschütz schätzt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hinter dem Projekt BQ-Portal stehen. „Sie sind sehr freundlich und wenn ich eine Anfrage habe, kümmert sich immer jemand – auch wenn einmal beispielsweise die zuständige Person nicht da ist. Die Anfrage wird hinterlegt und sobald jemand Auskunft geben kann, kommt die Rückmeldung, ohne dass man noch einmal daran erinnern muss. Das finde ich wirklich wichtig, denn als zuständige Stellen haben wir viel zu tun.“ Auch bei Recherchearbeiten und Kontaktaufnahmen lobt Andreas Anschütz das BQ-Portal-Team: „Die IW-Experteninnen und -Experten unterstützen uns da sehr stark. Keine zuständige Stelle kann alle weltweit gesprochenen Sprachen selbst aktivieren. Deshalb ist es wichtig, dass jemand im Hintergrund ist, der helfen kann.