Ihre Ansprechpartner als Unternehmen: Die zuständige Stellen
Für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (duale Aus- und Fortbildungsabschlüsse) sind unterschiedliche Stellen zuständig: Die zuständige Stelle ist die jeweilige Berufskammer, die für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Kammern sind nicht nur für die deutsche Berufsprüfung zuständig, sondern auch für die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kammer nach dem richtigen Ansprechpartner.
Wenn Sie erfahren möchten, welche Stelle genau für welchen Beruf zustänig ist, dann nutzen Sie den Anerkennungsfinder auf www.anerkennung-in-deutschland.de. Außerdem finden Sie dort auch die Ansprechpartner für alle Berufsabschlüsse, deren Anerkennung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer zuständigen Stelle sind, können Sie sich im BQ-Portal anmelden und erhalten Zugang zu geschützten Arbeitsbereich.
Zuständige Stellen für die Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen
(genauer: für die bundesrechtlich geregelten, nicht-reglementierten dualen Ausbildungsabschlüsse und reglementierten Fortbildungsabschlüsse)
Für Berufsqualifikationen im Bereich Industrie und Handel
Für Berufsqualifikationen im Bereich Handwerk
Für Berufsqualifikationen im Bereich der sogenannten freien Berufe (z.B. Pharmazeutisch-Technische/r Angestellte/r, Zahnmedizinisch-Technische/r Angestellte/r, Medizinisch-Technische/r Angestellte/r)
Für Berufsqualifikationen im Bereich Landwirtschaft
Für Berufsqualifikationen im Bereich Seeschifffahrt
Beratungsangebote für Antragstellende
- Anerkennungsportal: Über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ kann die jeweils zuständige Stelle ermittelt und zwecks Beratung kontaktiert werden. Zudem bietet das Portal einen Überblick über zahlreiche Beratungsangebote im In- und Ausland. Herausgeber der Seite ist das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- IQ-Netzwerk: Das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) initiiert. Die Anlaufstellen des Förderprogramms informieren über das Verfahren der beruflichen Anerkennung und ermitteln die jeweilige zuständige Stelle. Bei Bedarf unterstützen sie Antragstellerinnen und Antragsteller im weiteren Antragsverfahren (Erläuterung von Bescheiden etc.) zu den IQ Angeboten vor Ort
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das BAMF, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren, bietet eine Hotline zur Erstberatung an. Sie erreichen die Hotline montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 1815-1111 (zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz).