Ansprechpartner

Wenn Sie das Anerkennungsverfahren begleiten wollen, können Sie auf verschiedene Informations- und Beratungsangebote zurückgreifen. Dafür können Sie sich an die zuständigen Stellen im Anerkennungsverfahren wenden. Das BQ-Portal unterstützt die zuständigen Stellen bei der Bearbeitung von Anerkennungsanträgen.
Würfelgrafik Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner als Unternehmen: Die zuständige Stellen

Für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (duale Aus- und Fortbildungsabschlüsse) sind unterschiedliche Stellen zuständig: Die zuständige Stelle ist die jeweilige Berufskammer, die für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Kammern sind nicht nur für die deutsche Berufsprüfung zuständig, sondern auch  für die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kammer nach dem richtigen Ansprechpartner.

Wenn Sie erfahren möchten, welche Stelle genau für welchen Beruf zustänig ist, dann nutzen Sie den Anerkennungsfinder auf www.anerkennung-in-deutschland.de. Außerdem finden Sie dort auch die Ansprechpartner für alle Berufsabschlüsse, deren Anerkennung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer zuständigen Stelle sind, können Sie sich im BQ-Portal anmelden und erhalten Zugang zu geschützten Arbeitsbereich.

Zuständige Stellen für die Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

(genauer: für die bundesrechtlich geregelten, nicht-reglementierten dualen Ausbildungsabschlüsse und reglementierten Fortbildungsabschlüsse)

 

Für Berufsqualifikationen im Bereich Industrie und Handel

IHK FOSA (Industrie- und Handelskammer Foreign Skills Approval): Zuständig für Antragsteller/-innen, die ihren Wohnsitz bzw. Arbeitsort nicht in den Regionen Braunschweig, Hannover oder Wuppertal haben.

IHK Wuppertal: Zuständig für Antragsteller/-innen mit Wohnsitz bzw. Arbeitsort in der Region Wuppertal.

IHK Hannover: Zuständig für Antragsteller/-innen mit Wohnsitz bzw. Arbeitsort in den Regionen Hannover und Braunschweig.

Für Berufsqualifikationen im Bereich Handwerk

Handwerkskammern: Eine Übersicht aller zuständigen Handwerkskammern finden Sie auf dern Internetseiten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Für Berufsqualifikationen im Bereich der sogenannten freien Berufe (z.B. Pharmazeutisch-Technische/r Angestellte/r, Zahnmedizinisch-Technische/r Angestellte/r, Medizinisch-Technische/r Angestellte/r)

Kammern und Verbände der freien Berufe: Eine Übersicht aller zuständigen Kammern und Verbände der freien Berufe finden Sie auf der Webseite des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB).

Für Berufsqualifikationen im Bereich Landwirtschaft

Landwirtschaftskammern: Eine Übersicht aller zuständigen Landwirtschaftskammern finden Sie auf den Internetseiten des Verbandes der Landwirtschaftskammern

Für Berufsqualifikationen im Bereich Seeschifffahrt

Genaueres zur Berufsanerkennung in der Seeschifffahrt erfahren Sie unter Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt.

Beratungsangebote für Antragstellende

  • Anerkennungsportal: Über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ kann die jeweils zuständige Stelle ermittelt und zwecks Beratung kontaktiert werden. Zudem bietet das Portal einen Überblick über zahlreiche Beratungsangebote im In- und Ausland. Herausgeber der Seite ist das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • IQ-Netzwerk: Das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) initiiert. Die Anlaufstellen des Förderprogramms informieren über das Verfahren der beruflichen Anerkennung und ermitteln die jeweilige zuständige Stelle. Bei Bedarf unterstützen sie Antragstellerinnen und Antragsteller im weiteren Antragsverfahren (Erläuterung von Bescheiden etc.) zu den IQ Angeboten vor Ort
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das BAMF, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren, bietet eine Hotline zur Erstberatung an. Sie erreichen die Hotline montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 1815-1111 (zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz).