Glossar

Sie möchten erfahren, was sich hinter dem Kürzel BQFG oder einer „Qualifikationsanalyse“ verbirgt? Diese und weitere Begriffserklärungen finden Sie hier.

Anpassungsqualifizierungen sind Qualifizierungsmöglichkeiten, um fehlende Fähigkeiten, Kenntnisse oder Fertigkeiten auszugleichen, die im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung identifiziert worden sind und daher die ausländische Berufsqualifikation als teilweise gleichwertig beschieden worden ist. Durch eine Anpassungsqualifizierung kann der Antragsteller dann die volle Gleichwertigkeit erlangen.

Weitere Informationen zur Anpassungsqualifizierung finden sich im Fachbeitrag des WHKT: 

Anpassungsqualifizierung nach einem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für nicht-reglementierte Berufe - Möglichkeiten und Grenzen

Informationen zu betrieblichen Anpassungsqualifizierungen finden Sie auf der Seite von Unternehmen Berufsanerkennung.

Berufskammern sind sogenannte „Berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts“. Sie sind zuständig für die Selbstverwaltung und Interessenvertretung ihrer Berufsstände. In Deutschland gibt es verschiedene Berufskammern:

  • für gewerbliche Berufe: Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
  • für freie Berufe: Kammern und Verbände der Freien Berufe (z. B. Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts-, Psychotherapeutenkammern)
  • für Berufe in der Landwirtschaft: Landwirtschaftskammern

Die Berufskammern sind unter anderem für die Berufsausbildung und das Prüfungswesen in den jeweiligen Berufen und damit auch für die Anerkennung und Bewertung der entsprechenden ausländischen Berufsqualifikationen zuständig.

Bildungsausländer sind Personen, die in Deutschland leben und die ihren schulischen, beruflichen oder akademischen Abschluss im Ausland erworben haben. Bildungsausländer können die deutsche oder eine ausländische Nationalität aufweisen.

BMWK ist die Abkürzung für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).

Ein Bewertungsverfahren oder formal ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ist der Vergleich einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Durchgeführt wird der Vergleich von den zuständigen Stellen auf Basis rechtlicher Grundlagen (z. B. BQFG oder Bundesvertriebenengesetz) und festgelegter Kriterien (z. B. Inhalt, Dauer und Lernorte in der Aus- bzw. Fortbildung laut Ausbildungsordnungen). Die ausländische Berufsqualifikation wird dabei – nach dem BQFG – mit der aktuellen deutschen Qualifikation verglichen.

Ein Bewertungsverfahren besteht in der Regel aus zwei Stufen – der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung kann manchmal ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. In diesem Fall wird bescheinigt, dass die ausländische Berufsqualifikation im Vergleich zu der deutschen Referenzqualifikation gleichwertig ist. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund formaler Qualifikationen festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung  zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen.

Weitere Informationen zum Bewertungsverfahren finden Sie unter Anerkennung für Betriebe.

BQFG ist die Abkürzung für  „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“. Dieses Gesetz ist ein Teil des allgemein als „Anerkennungsgesetz“ bekannten „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“. Dieses enthält neben dem BQFG auch Artikel, die Änderungen und Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen für bestimmte Berufe vorschreiben (sogenannte Fachgesetze).

Die Externenprüfung ermöglicht es, ohne eine vorherige Ausbildung an der Abschlussprüfung der IHK bzw. HWK teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis entsprechender Berufserfahrung. Die Dauer der Berufserfahrung richtet sich dabei nach der vorgesehenen Ausbildungszeit des Referenzberufes. Da die Entscheidung über die Zulassung zur Externenprüfung individuell erfolgt, benötigen die zuständigen Stellen neben einen tabellarischen Lebenslauf aussagekräftige Nachweise in Form von Arbeitsverträgen, -zeugnissen, Zertifikatenetc. Die Teilnahme an einer Externenprüfung ist gebührenpflichtig, wobei sich die Höhe der Kosten nach dem jeweiligen Abschluss richten.

Im Rahmen der formalen Prüfung wird eine ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss auf der Grundlage festgelegter formaler Kriterien wie Inhalt, Dauer oder Lernort verglichen. Die formale Prüfung kann bereits ausreichen, um die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf zu beurteilen. In diesem Fall wird die ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig anerkannt. Wenn keine volle Gleichwertigkeit festgestellt werden kann, folgt eine individuelle – also personenspezifische – Prüfung, bei der Weiterbildungen und Berufserfahrung einbezogen werden.

Siehe oben Bewertungsverfahren.

Wenn auf Basis der formalen Prüfung keine Entscheidung über die volle Gleichwertigkeit getroffen werden kann oder eine Bewertung z.B. aufgrund einer unzureichenden Informationslage nicht allein über einen formalen Vergleich möglich ist, erfolgt zusätzlich eine individuelle Prüfung. In diesem Fall werden einschlägige Berufserfahrung sowie weitere Bildungsnachweise des Antragstellers oder auch die Ergebnisse einer Qualifikationsanalyse (siehe unten) ergänzend zur Bewertung herangezogen

Das BQ-Portal ist ein „lernendes System“ – ein IT-System, das mithilfe der Nutzer/innen inhaltlich ausgebaut und kontinuierlich an deren Bedürfnisse angepasst wird. Diese tragen aktiv zum Aufbau der Informationen über ausländische Berufe und Länder bei, indem sie Inhalte erstellen oder ergänzen, kommentieren oder bearbeiten. Darüber hinaus stellen sie Ergebnisse der Bewertungsverfahren in einem passwortgeschützten Bereich in das System ein. Fortwährend wird das Portal an die technischen sowie inhaltlichen Anforderungen der Anwenderinnen und Anwender angepasst, die ihre Anregungen beispielsweise über eine Feedbackfunktion an die Betreiber weitergeben.

Dieses Qualifikationsangebot richtet sich an Personen ohne formale berufliche Qualifikation, die aber über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Eine Nachqualifizierung baut damit auf bereits erworbenen beruflichen Kenntnissen auf. Mithilfe von Nachqualifizierungen können sich Teilnehmende auf das Ablegen einer Abschlussprüfung, die sogenannte Externenprüfung, vorbereiten, um so eine vollständige Gleichwertigkeit zu erreichen.

Nicht-akademische Abschlüsse sind schulische oder berufliche Abschlüsse wie z. B. Ausbildungsabschlüsse, Meister-, Techniker- oder Fachschulabschlüsse.

Dies sind Berufe, für die es bei der Berufszulassung keine staatlichen Vorschriften gibt. Man darf also auch ohne Berufszulassung in diesen Berufen arbeiten. Dazu gehören z. B. alle dualen Ausbildungsberufe. Die Anerkennung solcher Berufe ist also in den meisten Fällen freiwillig. Eine Ausnahme gilt hier für Personen, die im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes (FEG) nach Deutschland kommen. Für diese ist die Anerkennung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen auch ein Muss, um in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten (außer in IT-Berufen und als Berufskraftfahrer/in). Dabei muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme in Deutschland zumindest eine teilweise Anerkennung des Abschlusses vorliegen.

Die Qualifikationsanalyse zählt zu den „Sonstigen Verfahren“, die gemäß § 14 BQFG durchgeführt werden können, wenn die erforderlichen Unterlagen oder Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen nicht oder nur zum Teil vorliegen. Die Analyse kann auch herangezogen werden, wenn Unterlagen oder Informationen trotz Nachforderung nicht ausreichen bzw. die Echtheit und/oder Richtigkeit angezweifelt wird oder wenn die Identität des Antragstellers/der Antragstellerin nicht zu klären ist.

Bei der Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten geprüft, die für die Ausübung des betreffenden Berufs maßgeblich sind. Es werden zum Beispiel Fachgespräche geführt oder Arbeitsproben untersucht. Die Ergebnisse werden dann in einem Qualifikationsgutachten dokumentiert und fließen in die Gleichwertigkeitsprüfung ein. Hierfür entwickelt das Projekt NetQA Verfahren, Instrumente und methodische Grundlagen. Ausführliche Informationen zum Thema Qualifikationsanalyse finden sich auch im NetQA-Tutorialvideo Qualifikationsanalyse leicht gemacht.

Der Referenzberuf ist die aktuelle deutsche Berufsqualifikation (z.B. Ausbildungsordnung für einen anerkannten Beruf des dualen Systems), mit der die vorliegende ausländische Berufsqualifikation im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung verglichen wird.

Dies sind Berufe, bei denen der Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation direkt oder indirekt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist, um diese Berufe aufnehmen oder ausüben zu dürfen. In Deutschland sind das z. B. medizinische oder Rechtsberufe, Lehrerinnen sowie Lehrer an staatlichen Schulen und Berufe im öffentlichen Dienst, da für die Einstellung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Fehlen nur bestimmte Bausteine einer Berufsausbildung, kommt eine Teilqualifizierung in Frage. Die Teilqualifizierung führt Schritt für Schritt zum Berufsabschluss, indem die einzelnen Module der entsprechenden Berufsausbildung schrittweise absolviert werden. Nachdem eine in der Regel drei bis sechsmonatige Qualifizierung durchlaufen wurde, meldet der Bildungsträger den Teilnehmenden bzw. wie Teilnehmende zu Kompetenzfeststellung bei der entsprechenden Kammer an. Die Kosten trägt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Bildungsgutschein. Nach Abschluss der erforderlichen Module kann die Externenprüfung bei der IHK oder HWK abgelegt werden.

Die zuständigen Stellen sind hier die Behörden und Institutionen, welche das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen. Für Handwerksberufe sind dies zum Beispiel die Handwerkskammern. Dabei folgen sie den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel dem BQFG.