Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Die Zulassungspflicht wird in folgenden Handwerken wieder eingeführt:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Raumausstatter
Glasveredler
Orgel- und Harmoniumbauer
Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Der selbstständige Betrieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Bei deutschen Berufsabschlüssen ist die Voraussetzung dafür der Meisterbrief für das entsprechende Handwerk.
Bei den reglementierten Berufen ist Anerkennung zwingend erforderlich. Ohne eine Anerkennung dürfen Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen in Deutschland in den Berufen nicht arbeiten.
Auf dem BQ-Portal finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennung und Einschätzung ausländischer Berufsabschlüsse. Das BQ-Portal umfasst über 3.500 Berufsprofile, die umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen enthalten. Anhand der Berufsprofile können Sie ausländische Berufsabschlüsse im Vergleich zu deutschen Berufsqualifikationen einschätzen.
Diese Meldung wurde zum Teil von der Pressemitteilung des BMWi übernommen.