Bei Pflegekräften wuchs die Zahl sogar um ein Viertel auf rund 8.800 Neuanträge (2016: rund 7.000 Anträge). Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes des Bundes im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 111.500 Anträge gestellt.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek betonte: „Wir brauchen in Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte! Die Zahlen der Anerkennungsstatistik bestätigen, dass wir zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereits heute stark nachgefragte Instrumente haben. Für die gezielte Gewinnung ausländischer Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen werden wir weiter an einer noch stärkeren Bündelung und Einheitlichkeit im Vollzug der Länder arbeiten!“
Der Fokus der Fachkräftezuwanderung wird zukünftig stärker auf den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften mit Berufsausbildung gelegt. Zugangsvoraussetzung soll hierfür grundsätzlich die Gleichwertigkeitsprüfung der Berufsqualifikation sein.
Laut Anerkennungsstatistik wurde im Jahr 2017 bei 61 Prozent der abgeschlossenen Verfahren eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2 Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Der übrige Anteil (9 Prozent) entfiel auf eine teilweise Gleichwertigkeit bei so genannten nicht reglementierten Berufen wie Elektroniker oder Kaufleuten und der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (28 Prozent) wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung insbesondere für medizinische Gesundheitsberufe, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war.
Am häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Syrien abgeschlossen hatten - insgesamt 3600. Das waren 80 Prozent mehr als 2016. Dahinter folgen Bosnien-Herzegowina (3100, plus 41 Prozent) und Serbien (2400, plus 56 Prozent). Während die Anerkennungsverfahren von Abschlüssen aus der Europäischen Union um 11 Prozent sanken, erhöhten sich die Verfahren für Berufsabschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland um 31 Prozent und dem außereuropäischen Ausland um 36 Prozent.
Der rechtliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren besteht unabhängig vom Wohnort. Daher können auch im Ausland lebende Fachkräfte einen Antrag auf Anerkennung stellen, im Jahr 2017 machten etwa 3.600 von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Weitere Informationen und Auswertungen finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.