Nachdem das Anerkennungsgesetz nun bereits seit 1. April 2012 in Kraft ist und das Verfahren der Gleichwertigkeitsfeststellung in vielen zuständigen Stellen zur alltäglichen Arbeit gehört, konzentriert sich die Anerkennungsdiskussion jetzt stark auf den Bereich „Anpassungsqualifizierungen“. Daher widmet sich auch das Kompetenz-Zentrum zur Anpassung von Qualifikationen des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) in ihrem neuen Fachbeitrag diesem Themenfeld.
Mit „Anpassungsqualifizierung“ sind Qualifizierungsmöglichkeiten gemeint, die Defizite ausgleichen sollen, die im Bescheid einer teilweisen Gleichwertigkeit festgestellt worden sind. Allerdings ergibt sich nicht bei allen Berufsgruppen durch den Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit der Wunsch nach einer Anpassungsqualifizierung, weil bei den nicht-reglementierten Berufen die Berufsausübung nicht von der vollen Gleichwertigkeit abhängig ist. Dennoch kann eine vollständige Anerkennung oft von Vorteil sein.
Insgesamt lassen sich drei Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung unterscheiden:
- Der informelle Erwerb der notwendigen Qualifikationen ( beispielsweise durch eine Beschäftigung oder ein Praktikum in einem Unternehmen)
- Die non-formale Qualifizierung (Besuch einer Bildungsmaßnahme)
- Die formale Qualifizierung (Erstausbildung ohne Verpflichtung zur Teilnahme an der abschließenden Prüfung)
Jede dieser Varianten hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, für alle drei gilt aber, dass ausreichende Deutschkenntnisse eine wichtige Voraussetzung sind.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung finden Sie im Fachbeitrag „Anpassungsqualifizierung“ des WHKT.