Das Anerkennungsverfahren von Qualifikationen ist für die antragstellenden Migrantinnen und Migranten, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, kostenpflichtig. Kostenpflichtige Verfahrensschritte sind z. B. das Stellen eines Antrags, die Übersetzung von Dokumenten, gegebenenfalls die Durchführung einer Qualifikationsanalyse oder einer Anpassungsqualifizierung verbunden mit einem Folgeantrag.
Da es für Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Berufsabschluss oftmals nicht einfach ist, diese Kosten selbst zu tragen, gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Fördermöglichkeiten und die zuständigen Stellen für solche Anträge zeigt der Fachbeitrag „Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für duale Aus- und Fortbildungsberufe in NRW: (K)eine Kostenfrage?“ des Westdeutschen Handwerkskammertages auf.
Zentrale Fördermöglichkeiten sind:
- Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt können Arbeitsagenturen und Jobcenter Kosten des Anerkennungsverfahrens übernehmen.
- Das Projekt „Prototyping Transfer“ unterstützt die Durchführung von Qualifikationsanalysen, sofern die Kosten nicht von der oder dem Antragstellenden getragen werden können.
- Wer eine Anpassungsqualifizierung benötigt, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten, kann eine finanzielle Unterstützung beim IQ-Förderprogramm beantragen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten auf nationaler sowie auf Länderebene finden Sie hier im BQ-Portal.