Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung
Die Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- den Gebührenregelungen der zuständigen Stellen oder
- bei Berufen in Bundeslandzuständigkeit nach den Regelungen der Länder,
- dem individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens, vom jeweiligen Referenzberuf sowie von den individuellen Voraussetzungen der Antragstellenden ab.
Aus diesem Grund sind generelle Aussagen zum Kostenumfang nicht möglich.
Zum Beispiel die Handwerkskammern haben sich jedoch bundesweit auf einen Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro geeinigt.
Wann sind die Gebühren fällig?
Der Zeitpunkt, zu dem die Gebühren fällig werden, ist ebenfalls von der zuständigen Stelle abhängig. Gebühren können beim Start oder nach Abschluss des Verfahrens verlangt werden. In der Regel sehen die Gebührenordnungen die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor.
Welche Kosten können sonst noch anfallen?
- Zu den Antragsgebühren der zuständigen Stellen kommen in der Regel Kosten für die einzureichenden Unterlagen hinzu. Diese entstehen zum Beispiel bei der Beschaffung von Dokumenten im Ausland, für Korrespondenz, Porto und Kopien (in Einzelfällen sogar Reisekosten), bei der Beglaubigung von Dokumenten oder bei ihrer Übersetzung ins Deutsche. Wenn zentrale Dokumente fehlen oder die vorhandenen Zeugnisse nicht eingeschätzt werden können, kann eine Qualifikationsanalyse erforderlich werden. Diese ist ebenfalls mit Kosten verbunden.
- Bei der Anerkennung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) fallen in der Regel weitere Kosten an. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse, interkulturelle Trainings im Herkunftsland, Übersetzungen, Beglaubigungen sowie Visa und Fahrten/Flüge. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Suche und Rekrutierung einer geeigneten Fachkraft aus dem Ausland in die Hände einer Vermittlung zu legen. Unter anderem unterstützen das Kooperationsnetzwerk EURES (europa.eu), die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und zahlreiche private Vermittlungs- und Recruiting-Agenturen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Suche nach geeigneten Fachkräften. Die Höhe der Kosten für diesen Service sind abhängig von diversen Faktoren wie zum Beispiel Branche bzw. Beruf und/oder Qualifikationsniveau der Fachkraft. Die Bandbreite der Kosten für die Vermittlung einer Fachkraft bewegt sich zwischen 2.000 und 20.000 Euro.
- Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Rahmen des FEG entstehen neben den Kosten für das Gleichwertigkeitsverfahren Gebühren in Höhe von 411 Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75 Euro.
- Wer im Anschluss an eine festgestellte teilweise Gleichwertigkeit eine volle Gleichwertigkeit anstrebt, muss zudem mit Kosten für die erforderliche Anpassungsqualifizierung rechnen.
Fördermöglichkeiten
Folgende Fördermöglichkeiten stehen generell zur Verfügung:
- Finanzielle Unterstützung beim Anerkennungsverfahren (auf Bund- und Länderebene)
- Finanzielle Unterstützung bei der Anpassungsqualifizierung (auf Bund- und Länderebene)
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren und die Anpassungsqualifizierungen können ganz oder teilweise von verschiedenen Institutionen übernommen werden. Wichtig ist nur, dass zuerst die finanzielle Förderung beantragt wird und dann der Anerkennungsantrag gestellt wird. Aktuell (Stand: September 2021) erhalten nur Personen, die in Deutschland leben, eine finanzielle Förderung.
- Finanzielle Unterstützung bei der Qualifikationsanalyse
Auch die Qualifikationsanalyse kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu wurde der "Sonderfonds Qualifikationsanalyse" eingerichtet. Wie diese Förderung beantragt werden kann, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und vieles mehr können Sie bei Anerkennung in Deutschland nachlesen.