Fachkräfte aus dem Ausland

Auf dieser Seite finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.
Titelbild Fachkräfte aus dem Ausland

Das FEG und seine Chancen für Unternehmen

 

Mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Neue Zugangswege zum Beispiel mittels Anerkennungspartnerschaft oder Chancenkarte kommen hinzu. Die neuen Regelungen, die ab November 2023 und bis Juni 2024 sukzessive in Kraft treten, vereinfachen und flexibilisieren die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Ausführliche Informationen rund um das neue FEG, die Einreisemöglichkeiten und Verfahrensschritte werden auf Make it in Germany erläutert. 

Insbesondere mit Blick auf die Berufsanerkennung werden im Folgenden die wichtigsten Regelungen und Neuerungen des FEG im Überblick dargestellt: 

  • Internationale Fachkräfte mit einem im Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Hochschul- oder Berufsabschluss, der als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt ist, dürfen nun jeden nicht-reglementierten Beruf ausüben. Die qualifizierte Beschäftigung muss dabei nicht in Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen. Link zu Make it in Germany  

  • Fachkräfte können zur Arbeitsaufnahme und parallelen Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Voraussetzungen sind, ein mindestens zweijähriger im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss und der Nachweis von Deutschkenntnissen auf A2-Niveau.  Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erfolgt im Anschluss an die Einreise. Link zu Make it in Germany 

  • Fachkräfte können ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten, wenn sie eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem nicht- reglementierten Beruf absolviert haben und über zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren verfügen. Hier sind Gehaltsvorgaben zu beachten. Link zu Make it in Germany

  • Fachkräfte mit einer teilweisen Anerkennung können zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland einreisen. Der Zeitraum umfasst 24 Monate und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Link zu Make it in Germany

  • Die Einführung einer Chancenkarte ab Juni 2024 basierend auf einem Punktesystem ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Arbeitssuche in Deutschland. Punkte werden für berufsbezogenen Merkmale, anerkannten Abschluss, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben.

Wie das Anerkennungsverfahren generell abläuft und wie Sie als Betrieb dabei unterstützen können, erfahren Sie in unserer Rubrik "Anerkennung für Betriebe". 

Fokusländer mit Anerkennungspotenzialen zur Fachkräfterekrutierung

Für einige Länder besteht in den kommenden Jahren Fachkräftepotenzial für die Zuwanderung in nennenswertem Umfang. Auf der Suche nach ausländischen Fachkräften lohnt es sich also, diese Länder in den Blick zu nehmen.

Unsere Steckbriefe zu 18 Fokusländern mit hohen Potenzialen zur Fachkräfterekrutierung beinhalten Informationen zur Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern, zu den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland. Die Steckbriefe werden laufend um weitere Länder erweitert.


Ägypten 

(Stand 2023)


Albanien 

(Stand 2023)


Bosnien und
Herzegowina

(Stand 2023)


Brasilien

(Stand 2024)


Ecuador 

(Stand 2024)


Georgien 

(Stand 2023)


Indien 

(Stand 2024)


Indonesien 

(Stand 2024)


Jordanien 

(Stand 2023)


Kolumbien 

(Stand 2023)


Kosovo 

(Stand 2023)


Marokko 

(Stand 2024)


Mexiko 

(Stand 2024)


Philippinen

(Stand 2024)


Tunesien 

(Stand 2023)


Vietnam 

(Stand 2023)


Usbekistan

(neu)


Ghana 

(neu)
Kurzbericht zu 10 Jahren Anerkennungsgesetz: Beitrag zur Fachkräftesicherung und Integration

Dieser Kurzbericht umfasst die Entwicklung der Anerkennungsanträge bis zum Jahresende 2020 für 13 ausgewählte Fokusländer mit besonderem Potenzial für die Fachkräfteeinwanderung. Die Analyse zeigt eine deutlich steigende Tendenz der Antragszahlen insgesamt sowie – trotz der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie – lediglich einen leichten Rückgang der Zahlen im Jahr 2020. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung aus den 13 Fokusländern hat von 822 im Jahr 2012 auf 10.700 im Jahr 2020 zugelegt.

Die Bedeutung der Berufsanerkennung für die Fachkräftesicherung hat somit zugenommen. Zum einen werden die Potenziale von bereits hier lebenden und arbeitenden Menschen gehoben, zum anderen können neue Potenziale der Zuwanderung erschlossen werden. Angesichts der Fachkräftelücke, die Ende 2021 bei 465.000 fehlenden Fachkräften über alle Qualifikationsniveaus lag (Pierenkemper et al., 2022), befinden sich die Antragszahlen aber trotz ihres Wachstums auf einem niedrigen Niveau. Um für die deutsche Wirtschaft die dringend benötigten ausländischen Fachkräfte zu gewinnen, wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen, die bisher gesammelten Erfahrungen effizient zu nutzen, auszubauen und Verfahrensabläufe auch hinsichtlich ihrer Digitalisierung zu optimieren. Zudem könnten mehr bilaterale Kooperationsvereinbarungen und gezielte Anwerbe- und Qualifizierungsprojekte einen wichtigen Beitrag auch zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in den Herkunftsländern leisten. Hier dürften die derzeit in Anbahnung befindlichen Aktivitäten in den Fokusländern beitragen, um die Potenziale des FEG künftig noch stärker zu entfalten.

Report: Potenziale beruflicher Anerkennung bei der Fachkräfteeinwanderung

Im Report Potenziale beruflicher Anerkennung bei der Fachkräfteeinwanderung – Eine Analyse der beruflichen Bildung in dreizehn Fokusländern wird die Berufsbildung in 13 Fokusländern analysiert, aus denen potenziell zahlreiche Fachkräfte einwandern könnten, differenziert in die vier Ländercluster „Lateinamerika“, „Nordafrika“, „Indien und Südostasien“ sowie „Westbalkan“. Zudem zeigt dieser Report die Besonderheiten bei der Anerkennung unterschiedlich geregelter Berufsabschlüsse aus anderen Ländern auf. Aus der Analyse der ausländischen Berufsbildungssysteme und Berufsabschlüsse werden die Potenziale der Fachkräfterekrutierung aus den untersuchten Fokusländern unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsanerkennung in Deutschland abgeleitet.

BQ-Portal-Webinarreihe zu 13 Fokusländern

Die BQ-Portal-Webinarreihe zum Report bestand aus vier Terminen zu den genannten Länderclustern und gab einen Überblick über die Berufsbildung in 13 Fokusländern der Fachkräfteeinwanderung sowie über die Besonderheiten bei der Anerkennung verschiedener Berufsabschlüsse. Die Video-Mitschnitte sind weiterhin online verfügbar.

Eine Analyse der beruflichen Bildung in Lateinamerika (Mexiko, Brasilien, Kolumbien) vom 20. Januar 2021

Eine Analyse der beruflichen Bildung in Nordafrika (Marokko, Tunesien, Ägypten) vom 24. Februar 2021

Eine Analyse der beruflichen Bildung in Indien und Südostasien (Indien, Vietnam, Philippinen, Indonesien) vom 24. März 2021

Eine Analyse der beruflichen Bildung im Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo) vom 20. April 2021

Mit dem BQ-Portal ausländische berufliche Qualifikationen einschätzen

Im BQ-Portal bieten wir Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe angesiedelt sind. Diese helfen Ihnen dabei, sich selbst ein besseres Bild von den Qualifikationen Ihrer künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu machen.

Länder- und Berufsprofile

Über uns

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Sie wissen bereits, wen Sie einstellen wollen, und möchten den Einstellungsprozess der ausländischen Fachkraft beschleunigen? Für Unternehmen besteht hier die Möglichkeit, über die lokale Ausländerbehörde das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch zu nehmen.  

Damit wird zum einen das Anerkennungsverfahren in verkürzter Zeit durchgeführt und zum anderen das Visum der ausländischen Fachkraft schneller erteilt. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens soll innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. Für das Verfahren fällt eine zusätzliche Gebühr von 411 Euro an.

Mit der Vollmacht einer Fachkraft können Sie über die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland das Verfahren einleiten. Damit erhalten Sie die Befugnis, sämtliche Erklärungen und Handlungen verbindlich vorzunehmen, die für das Verfahren erforderlich sind.

Grundlage für das Verfahren ist § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Nähere Informationen zum beschleunigten Verfahren sowie eine Muster-Vollmacht finden Sie bei Make it in Germany.

Praxisbeispiele zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Das folgende Praxisbeispiel „So gelingt das beschleunigte Fachkräfteverfahren“ von Make it Germany bildet einen Erfahrungsbericht aus der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive ab.

  • In diesem Video erzählt Geschäftsführer Manfred Inden, wie ihm das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Rekrutierung geholfen hat.
  • Vermessungsingeneur Mirza aus Bosnien hat das beschleunigten Fachkräfteverfahren erfolgreich durchlaufen. In diesem Video schildert er seine Erfahrungen.

Weitere Beispiele zu erfolgreich durchlaufenen Fachkräfteverfahren finden Sie im YouTube-Kanal von Make it in Germany.

Fachkräfteeinwanderung: Ansprechpartner für Unternehmen

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei der Fachkräfteeinwanderung existieren zahlreiche Anlaufstellen und Portale, bei denen Sie sich informieren und beraten lassen können. Damit Sie die passende Stelle für Ihre Belange finden können, haben wir alle wichtigen Akteure für Sie zusammengestellt.

Anlaufstellen

Das eigentliche Anerkennungsverfahren auf Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften führt die jeweils zuständige Kammer durch. Wenn Sie einen kaufmännischen oder gewerblich-technischen Berufsabschluss anerkennen lassen wollen, ist die regionale Industrie- und Handelskammer Ihre erste Anlaufstelle, bei handwerklichen Abschlüssen die Handwerkskammer. Es ist daher wichtig, vorab zu klären, welche Kammer für ihren Berufsabschluss zuständig ist. Die zuständige Stelle und die jeweilige Ansprechperson können Sie auch schnell und einfach mithilfe des Anerkennungsfinders von Anerkennung in Deutschland herausfinden.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist vor allem für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen verantwortlich. Der internationale Personalservice unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) richtet sich an im Ausland lebende Fachkräfte, die von dort aus den Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Als Ansprechpartnerin während des gesamten Anerkennungsverfahrens bietet die ZSBA ein umfassendes Beratungsangebot für Antragsstellende und Anerkennungsinteressierte. Eine Erstkontaktaufnahme ist unter anderem über das Virtuelle Welcome Center der ZAV möglich.

Bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt. Hier können sich auch Antragsstellende über die notwendige Beteiligung anderer Stellen und über die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahren informieren und beraten lassen.

Das Projekt „Pro Recognition“ hat die Etablierung der Auslandshandelskammern (AHKs) als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zum Ziel. Anerkennungsinteressierte können sich an derzeit neun Standorten in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Marokko, den Philippinen und der Türkei bereits im Heimatland über das Anerkennungsverfahren informieren, über ihre individuellen Möglichkeiten beraten sowie bei der Antragsstellung unterstützen lassen.

Das Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ bündelt seit 2020 Expertise, Kompetenzen und unterschiedliche Zuständigkeiten, um einen idealtypischen Kooperationsprozess und ein erfolgreiches Verfahren für Fachkräfteeinwanderung aufzubauen. Die Zielgruppen sind IHK-Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, mit Interesse und Bedarf an ausländischen Fachkräften und qualifizierte und engagierte Fachkräfte in Brasilien, Indien und Vietnam. In diesem Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das Pilotprojekt "Hand in Hand for International Talents" Unternehmen bei der Suche nach ausländischen Fachkräften in ausgewählten IHK-Berufen unterstützen kann. Durch den Praxisratgeber wird noch anhand von Unternehmensbeispielen Orientierung geben, was bei der Rekrutierung und Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten zu beachten ist. 

Das IQ Netzwerk berät Migrantinnen und Migranten zu allen Fragen rund um den deutschen Arbeitsmarkt sowie Anerkennungs- und Qualifikationsthemen. Darüber hinaus bieten sie Unternehmen und anderen Arbeitsmarktakteuren Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten an, mit dem Ziel der interkulturellen Sensibilisierung.

Portale

Das offizielle Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland "Make it in Germany" bietet zahlreiche Informationen für internationale Fachkräfte zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland. Zudem können sich Unternehmen unter der Rubrik „Ich suche Fachkräfte aus dem Ausland“ zur Rekrutierung und Integration von internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz informieren. Außerdem bietet "Make it in Germany" eine übersichtliche Grafik zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Um die Kenntnis und Nutzung der Anerkennungsmöglichkeiten zu fördern, haben DIHK und ZDH das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" gestartet. Das Projekt informiert Unternehmen über die Möglichkeiten und Chancen der beruflichen Anerkennung.

Mithilfe des Informationsportals "Anerkennung in Deutschland" können Sie sich als Arbeitgeber und Arbeitgeberin über die wichtigsten Schritte bei der Einstellung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen informieren. Neben praktischen Informationen finden Sie hier auch hilfreiche Unterstützungsangebote.

Die Datenbank anabin stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt Unternehmen dabei, Fachkräfte zu finden, zu binden und zu qualifizieren. Unter der Rubrik “Internationale Fachkräfte“ finden Sie umfangreiche Informationen zur Anwerbung und Beschäftigung von Personen aus dem Ausland.

Weitere Informationen

In dieser Rubrik finden sie weitere Studien und Berichte rund um die Fachkräfteeinwanderung und berufliche Anerkennung in Deutschland.

KOFA-Handlungsempfehlung „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“: Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Unternehmen bestmöglich einzusetzen.

KOFA-Handlungsempfehlung „Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren“: Die Handlungsempfehlung gibt einen guten Überblick darüber, was Unternehmen bei der Rekrutierung und Einstellung internationaler Fachkräfte beachten sollten.

BIBB-Studie zur Antragstellung aus dem Ausland: Im Rahmen des Anerkennungsgesetzes von 2012 können Inhaber/innen von ausländischen und beruflichen Qualifikationen die Anerkennung ihres Abschlusses auch aus dem Ausland beantragen. Die Studie „Berufliche Anerkennung im Einwanderungsprozess – Stand und Herausforderungen bei der Antragstellung aus dem Ausland“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB, 2019) stellt den aktuellen Stand der Antragstellung aus dem Ausland im Jahr 2018 dar, zeigt gute Praktiken und bestehende Herausforderungen auf und diskutiert Forderungen und Lösungsansätze der verschiedenen Akteure. 

Veranstaltungen

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie ausgewählte Veranstaltungen der kommenden Monate rund um die Themen Fachkräfteeinwanderung, Berufsanerkennung und Arbeitsmarktintegration.