Kosovo
Beschreibung
Das Bildungssystem Kosovos wird zentral gesteuert und ist national einheitlich. Zuständig für die Pimarstufe, Sekundarstufe bzw. Gymnasien und berufsbildende Mittelschulen (Gjimnazi / Shkolla e mesme profesionale) sowie die Hochschulbildung (Universiteti) ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie (Ministria e Arsimit, Shkencës dhe Teknologjisë). Die regionalen Berufsbildungszentren (Qendrat Rajonale për Aftësim Profesional) werden ebenfalls zentral gesteuert, die Zuständigkeit liegt hier beim Ministerium für Arbeit und Sozialen Wohlstand (Ministria e Punës dhe Mirëqenjes Sociale).
Die Schulpflicht beträgt 9 Jahre (4+5). Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung in den verschiedenen Schulformen ist der erfolgreiche Abschluss der neunjährigen Pflichtschule. Die Sekundarschule I schließt mit dem so genannten Abschlussdiplom "Dëftesë për përfundimin e shkollimit të mesëm të ulët" ab.
Nach Abschluss der Pflichtschule besteht die Möglichkeit an beruflichen Sekundarschulen bzw. Berufsschulen (Shkolla e mesme profesionale) eine zweijährige Berufsgrundausbildung zu absolvieren. Den Absolventen wird das kombinierte nationale Zertifikat NQR 3 (Certifikatë Kombëtare e Kombinuar Niveli KKK 3) verliehen. Nach einem weiteren Ausbildungsjahr (insgesamt drei Jahre) kann das kombinierte nationale Diplom NQR 4 (Diploma Kombëtare e Kombinuar Niveli KKK 4) erworben werden. Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Berufsausbildung können die Schülerinnen und Schüler an der Universität studieren. Alternativ können sie an einem privaten Berufskolleg eine ein- bis zweijährige Zusatzqualifikation (Diploma Kombëtare e Kombinuar Niveli KKK 5) erwerben und im Anschluss daran an der Universität studieren.
Im Kosovo werden Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung von Berufsqualifikationen umgesetzt. Als Teil der non-formalen Berufsbildung bieten verschiedene Institutionen (regionale Berufsbildungszentren, private Trainingszentren, Berufsakademien) dreimonatige bis zu dreijährige Aus- und Weiterbildungsprogramme der Stufe 3, 4 sowie 5 des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) in ausgewählten Berufen an. Diese Berufsbildungseinrichtungen können durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie die Nationale Qualifikationsbehörde (National Qualification Authority) für einen bestimmten Zeitraum staatlich akkreditiert werden. Nach dem Abschluss des Trainingsprogramms wird das nationale Zertifikat NQR 3, 4, 5 (Certifikatë Kombëtare Profesionale Niveli KKK 3, 4, 5) und/oder das nationale Diplom NQR 4, 5 (Diploma Kombëtare Profesionale Niveli KKK 4, 5) verliehen.
Das Ausbildungssystem in den Berufsbildungszentren (Qendrat e Aftësimit Profesional) ist sehr flexibel, modular und basiert auf den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen/Schüler. Die Ausbildung besteht zu 30 % aus Theorie und zu 70 % aus Praxis. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei bis sechs Monate.
Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht die duale Ausgestaltung der beruflichen Bildung zwischen Schule und Betrieb. Die Schulen verfügen jedoch kaum über Werkstätten oder Labors und die Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen ist nicht sehr fortgeschritten. Die Unternehmen unterliegen keiner Verpflichtung Lehrstellen bzw. Praktikumsplätze während der Ausbildung bereitzustellen, daher basieren alle Kooperationen beidseitig auf freiwilliger Basis, insbesondere aufgrund des Engagements einzelner Lehrer oder Direktoren.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Kosovo schreitet sehr langsam und wenig nachhaltig voran. Es gibt sehr wenige große Unternehmen, überwiegend besteht die Wirtschaft aus klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Aus diesem Grund wird die berufliche Bildung in diesem Sektor nicht als prioritär behandelt.
Gleichzeitig wird von vielen Unternehmen der Mangel an qualifizierten Fachkräften beklagt. Die Beteiligung der Wirtschaft an der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Jeder Unternehmer der Schüler und Schülerinnen einen Teil der praktischen Ausbildung im Betrieb ermöglicht, macht dies freiwillig und ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Der neue kosovarische Nationale Qualifikationsrahmen, der die neuen beruflichen Qualifikationen bzw. Zertifikate regelt, wurde 2019 vom Verwaltungsrat der Nationalen Qualifikationsbehörde verabschiedet. Darüber hinaus müssen nach dem Berufsbildungsgesetz alle Berufsschulen von der Nationalen Qualifikationsbehörde akkreditiert werden, um sie Zertifikate nach dem neuen kosovarischen NQR ausstellen zu können. Bislang hat jedoch noch keine öffentliche Berufsschule diesen Prozess durchlaufen. Der strategische Plan für das Bildungswesen im Kosovo (Plan 2017-2022) sieht vor, dass alle Berufsbildungseinrichtungen bis Ende 2022 von der NQA akkreditiert werden.
Historische Entwicklung
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(Exil)Ministeriumszuständigkeit für den Bildungssektor
Das Bildungssystem Kosovos wird zentral gesteuert und ist national einheitlich. Zuständig für die Grund- und Sekundarbildung I (Shkolla fillore / Shkolla e mesme e ulët), die Sekundarbildung II bzw. Gymnasien und berufsbildende Mittelschulen (Gjimnazi / Shkolla e mesme profesionale) und die Hochschulbildung (Universiteti) ist das (Exil) Ministerium für Bildung (Ministria e Arsimit) bzw. der Verbund der albanischen Lehkräfte (Lidhja e Arsimtarëve Shqiptarë) welcher im Rahmen des Bildungsministeriums in Kosovo tätig ist.
Die Schulpflicht beträgt 8 Jahre (4+4). Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung in den verschiedenen Schulfomen ist der erfolgreiche Abschuss der 8. Klasse der Sekundarstufe I sowie der entsprechende Notendurchnitt der Klassen 5-8. Nach der achtjährigen Grundschule (Shkolla fillore), die mit dem Diplom für den Sekundarbereich I "Dëftesë për përfundimin e shkollës fillore" abgeschlossen wird, besuchen die Schüler einen drei- bzw. vierjährigen Bildungsgang an einer weiterführende Mittelschule (Shkolla e mesme profesionale) der Sekundarstufe II oder ein vierjähriges Gymnasium (Gijmnazi).
Die Gymnasien sowie einige weiterführende Mittelschulen der Sekundarstufe II, insbesondere die vierjährigen, führen Aufnahmeprüfungen durch. Diese werden neben dem entsprechenden Notendurchschnitt ebenfalls berücksichtigt. Mit einem erfolgreichen Abschluss im Gymnasium und der drei- bzw. vierjährigen Mittelschule erwerben die Schüler eine allgemeine / fachgebundene Hochschulreife und können an der Universität studieren.
Die Sekundarstufe II schließt mit dem Abschlussdiplom "Diplomë për përfundimin e shkollës së mesme" ab. Bei der vierjährigen Mittelschule wird ein Abschluss als Techniker „Teknik” erworben und bei der dreijährigen Mittelschule ein Abschluss als qualifizierte Fachkraft „Punëtorë i kualifikuar" .
Die zweijährigen Fachhochschulen (FH) im Bereich Technik, Wirtschaft und Pädagogik (Shkolla e lartë teknike /ekonomike/ pedagogjike) sind in den verschiedenen Regionen angesiedelt und unterstehen der Universität Pristina d.h. die zentrale Verwaltungshoheit liegt bei der Universität Pristina und nicht bei den jeweiligen Regionen. Die technische FH schließt mit dem Abschluss als Ingenieur "Inxhinier/e" ab, die wirtschaftliche FH mit dem Abschluss als Wirtschaftswissenschaftler "Ekonomist/e" und die pädagogische FH mit dem Abschluss als Sekundarschullehrer "Arsimtar/e".
Der Gültigkeitszeitraum des bestehenden Berufsbildungssystems ist vom 01.09.1990 bis zum 01.09.1999 angegeben.
Aufgrund der politischen Situation und den Konflikten zwischen den einzelnen Bundesländern der Jugoslawischen Föderation entstand im Kosovo in den 90er Jahren ein „Schatten-System“, welches im Exil angesiedelt war, jedoch funktionierende Strukturen vor Ort hatte. Ab 1991 wurde den albanischen Lehrern/innen und Schülern/innen das Lehren und Lernen in öffentlichen Schulgebäuden verweigert, sofern sie nicht das von Serbien eingeführte Programm akzeptieren. Aus diesem Grund wurden Privathäuser in Schulen umgewandelt, wo der Unterricht auf Albanisch abgehalten werden konnte bis 1998 der Krieg begann.
Seit dem Jahr 1997 fand kein regelmäßiger Unterricht im Kosovo mehr statt und in den Jahren 1998 und 1999 kam der Unterricht vollständig zum Erliegen. Das Schuljahr 1999/2000 begann formell am 01.09.1999 faktisch jedoch erst im Januar bzw. Februar 2000. Grund hierfür war die zerstörte Infrastruktur, intakte Schulen waren kaum vorhanden und die Organisation des ersten Schuljahres nach dem Krieg bereitete große Schwierigkeiten.
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UNMIK Zuständigkeit für den Bildungssektor
Zuständig für die Grund- und Sekundarbildung I (Shkolla fillore), die Sekundarbildung II bzw. Gymnasien und berufsbildende Mittelschulen (Gjimnazi / Shkolla e mesme profesionale) und die Hochschulbildung (Universiteti) ist die Abteilung für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK – United Nations Mission in Kosovo). Mit der Gründung der kosovarischen Insitutionen im Jahr 2002 ging die Zuständigkeit von der UNMIK an die kosovarischen Institutionen über, die UNMIK wurde aber im Bereich der Bildung in den nächsten Jahren noch stark beteiligt.
Die Schulpflicht beträgt 8 Jahre (4+4). Nach der achtjährigen Grundschule besuchen die Schüler einen drei- bzw. vierjährigen Bildungsgang an einer weiterführende Mittelschule der Sekundarstufe II (Shkolla e mesme profesionale) oder ein Gymnasium (Gjimnazi).
Die Sekundarstufe II schließt mit dem Abschlussdiplom "Diplomë për përfundimin e shkollës së mesme" ab. Bei der vierjährigen Mittelschule wird ein Abschluss als Techniker „Teknik” erworben und bei der dreijährigen Mittelschule ein Abschluss als qualifizierte Fachkraft „Punëtorë i kualifikuar".
Aufgrund der Verwaltung des Bildungsystems durch die UNMIK wurden in diesem Zeitrahmen keine neuen Lehrpläne erarbeitet sondern es wurde mit den bestehenden Lehrplänen weitergearbeitet. Die Abteilung für Bildung und Wissenschaft (Departamenti për Arsim dhe Shkencë) im Rahmen der UNMIK ist lediglich für die Sicherung der Lehrplanumsetzung zuständig.
Beschreibung
Das Bildungssystem unter der Zuständigkeit der UNMIK sowie des neugegründeten Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Technologie
Die Zuständigkeit für die Grund- und Sekundarbildung I (Shkolla fillore), die Sekundarbildung II bzw. Gymnasien und berufsbildende Mittelschulen (Gjimnazi / Shkolla e mesme profesionale) und die Hochschulbildung (Universiteti) liegt zwischen 2002 und 2006 beim neugegründeten Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie. De facto waren diese Zuständigkeiten allerdings zwischen dem neuen Ministerium und der UNMIK aufgeteilt, die in diesem Bereich noch sehr aktiv war und mitentschied.
Ab 2002 wurde die neunjährige Schulpflicht eingeführt (4+5). Die 9. Klasse soll hierbei als Berufsorientierungsjahr dienen. Nach der Grundschule besuchen die Schüler einen drei- bzw. vierjährigen Bildungsgang an einer weiterführende Mittelschule (Shkolla e mesme profesionale) oder ein Gymnasium (Gjimnazi).
Die Sekundarstufe II schließt mit dem Abschlussdiplom "Diplomë për përfundimin e shkollës së mesme" ab. Bei der vierjährigen Mittelschule wird ein Abschluss als Techniker „Teknik” erworben und bei der dreijährigen Mittelschule ein Abschluss als qualifizierte Fachkraft „Punëtorë i kualifikuar".
Im Jahr 2004 wurde die Prüfung nach der neunten Klasse (Testi i arritshmërisë), die extern organisiert wird, eingeführt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung (Testi i arritshmërisë) sowie ein entsprechender Notendurchschnitt der Klassen 6-9 sind Voraussetzung für den Zugang zu einer Berufsschule. Das Punktesystem besteht aus zwei Teilen, die zusammen die Gesamtpunktezahl ergeben. Der erste Teil berechnet die Punkte für den Notendurchschnitt und der zweite Teil die Punkte für die Prüfung nach der neunten Klasse. Ausschlaggebend sind dabei die erworbenen Punkte insgesamt.
Im Jahr 2005/2006 wurde die Abiturprüfung für Gymnasien eingeführt. In der Zeit zwischen 2002 bis 2006 konzentrierte sich das Ministerium vor allem auf die Reformen des allgemeinbildenden Bereiches, nenneswerte Änderungen im Berufsbildungssystem fanden nicht statt und die berufliche Bildung fiel nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich der UNMIK.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie (Ministria e Arsimit, Shkencës dhe Teknologjisë) hat mit der Übernahme der Kompetenzen ab 2002 auch die Überarbeitung der veralteten Lehrpläne für alle Bildungsstufen begonnen. Für einzelne Berufe wurden von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), von der Schweizer Stftung für Technische Zusammenarbeit (Swisscontact) und dem EU Projekt KOSVET pilothaft modulare Curricula entwickelt und in ausgewählten Schulen, so genannten Pilotschulen, umgesetzt. Eine formale Kommission zur Überarbeitung der Curricula in der Berufsbildung wurde jedoch erst 2006, im Rahmen des damals eingeführten Gesetzes zur beuflichen Bildung, eingesetzt. Erst mit diesem Gesetz wurde das Berufsbildungssystem wieder formal geregelt und vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums übernommen, daher lassen sich vor dem Jahr 2006 kaum belastbare Information zur Berufsausbildung und deren Lehrplänen finden.
Die regionalen Weiterbildungszentren (Qendrat Rajonale për Aftësim Profesional) werden ebenfalls zentral gesteuert, die Zuständigkeit liegt hier beim Ministerium für Arbeit und Sozialen Wohlstand (Ministria e Punës dhe Mirëqenjes Sociale) bzw. bei der Abteilung für Berufliche Weiterbildung (Divizioni për Aftësim Profesional). Die Weiterbildungsmaßnahmen der Zentren variieren in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten und können in individuellen Fällen auch bis zu 9 Monaten betragen, je nach Vorkenntnissen bzw. Berufserfahrung der Kandidaten. Voraussetzung für den Zugang zu einer der angebotenen berufsbildenden Maßnahmen dieser Zentren ist der Abschluss der 9. Klasse und die Meldung als arbeitssuchend. Die Weiterbildungszentren bilden ausschließlich für den Arbeitsmarkt aus. Die Zentren schließen mit dem Abschluss "halbqualifizierte Fachkraft" ab.
Es ist vorgesehen, dass nach der Pilotierung der modularen Curricula alle weiteren Curricula in diesem Format überarbeitet bzw. für neue Berufe neue ausgearbeitet werden. Somit wird auch die Aufteilung der beruflichen Erstausbildung in drei Stufen (2+1+1) erfolgen und es werden verschiedene Qualifikationsstufen angeboten.
Nach dem Bologna-Abkommen wurden die zweijährigen Fachhochschulen zu Fakultäten (Fakultete) mit Bachelor Abschluss umgewandelt und die Fachhochschulen (Shkolla e lartë) abgeschafft.
Beschreibung
Die Schulpflicht beträgt 9 Jahre (4+5). Nach der Grundschule besuchen die Schüler einen drei- bzw. vierjährigen Bildungsgang an einer weiterführende Mittelschule (Shkolla e mesme e ulët) der Sekundarstufe I.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung in den verschiedenen Schulfomen ist der erfolgreiche Abschuss der Prüfung (Testi i arritshmërisë) nach der 9. Klasse der Sekundarschule I sowie der entsprechende Notendurchnitt nach der vierjährigen (Klasse 6-9) Schulzeit. Hierbei sind die in beiden Teilgebieten erworbenen Punkte ausschlaggebend. Die Mittelschule schließt mit dem so genannten Abschlussdiplom im Sekundarbereich I "Dëftesë për përfundimin e shkollimit të mesëm të ulët" ab.
Nach Abschluss der Mittelschule besteht für ausgewählte Berufe die Möglichkeit, in regionalen Weiterbildungszentren "Qendra Rajonale për Aftësim profesional" in drei- bis neunmonatigen Bildungsgängen ein Zertifikat als halbqualifizierte Fachkraft "Çertifikatë arsimore profesionale – punëtorë/e i/e gjysëm kualifikuar" zu erwerben und anschließend direkt in den Arbeitsmarkt einzutreten. Die unterschiedliche Dauer der Bildungsgänge erklärt sich durch den komprimierten Unterricht sowie durch die Vorkenntnisse und Berufserfahrung der Kandidaten. Laut dem nationalen Qualifikationsrahmen ist der Abschluss mit dem Abschluss nach der zweijährigen Berufsschule gleichgestellt.
Nach Abschluss der Mittelschule besteht außerdem die Möglichkeit an beruflichen Sekundarschulen bzw. Berufsschulen (Shkolla profesionale) innerhalb von zwei Jahren ein Zertifikat als halbqualifizierte Fachkraft "Çertifikatë arsimore profesionale – punëtorë/e i/e gjysëm kualifikuar" zu erwerben. Nach einem weiteren Ausbildungsjahr (insgesamt drei Jahre) wird das Zertifikat qualifizierte Fachkraft "Çertifikatë arsimore profesionale – punëtorë/e i/e kualifikuar" verliehen. Nach einem weiteren Ausbildungsjahr (insgesamt vier Jahre) können die folgenden Abschlüsse erworben werden: Ein Zertifikat als höherqualifizierte Fachkraft "Çertifikatë – punëtorë/e me kualifikim të lartë profesional", ein Berufsdiplom "Diplomë profesionale" und ein berufliches Abitur "matura profesionale". Nach erfolgreichem Abschluss der vierjährigen Berufsausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler die fachgebundene Hochschulreife und können an der Universität studieren oder an einem privaten Berufskolleg eine ein- bis zweijährige Zusatzqualifikation erwerben und anschließend an der Universität studieren.
Im Jahr 2006 hat das Bildungsministerium die modularen Curricula eingeführt, alle weiteren Curricula mussten in diesem Format überarbeitet werden. Im Schuljahr 2006/2007 wurde ebenfalls die Abiturprüfung (Matura shtetërore) nach der 13. Klasse an den Berufsschulen eingeführt.
Beschreibung
Nach Abschluss der Mittelschule besteht die Möglichkeit an beruflichen Sekundarschulen bzw. Berufsschulen (Shkolla profesionale) eine zweijärige Berufsgrundausbildung zu absolvieren. Die Absolventen erhalten das Berufszertifikat (Çertifikatë arsimore profesionale) nur dann, wenn sie nicht in einer höheren Stufe weiter studieren wollen. Andernfalls wird ihnen nur ein Jahreszeugnis (Dëftesë) verliehen. Nach einem weiteren Ausbildungsjahr (insgesamt drei Jahre) wird das Berufszertifikat (Çertifikatë arsimore profesionale) und das Diplom der Berufssekundarschule (Diplomë e shkollës profesionale) erworben. Nach erfolgreichem Abschluss der dreiährigen Berufsausbildung können die Schülerinnen und Schüler an der Universität studieren oder an einem privaten Berufskolleg eine ein- bis zweijährige Zusatzqualifikation erwerben und anschließend an der Universität studieren.
Im Kosovo werden Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung von Berufsqualifikationen umgesetzt. Als Teil der non-formalen Berufsbildung bieten die regionalen Berufsbildungszentren "Qendra Rajonale për Aftësim profesional" des Arbeitsministeriums, private Trainingszentren und Berufsakademien dreimonatige bis zu dreijährige Aus- und Weiterbildungsprogramme der Stufe 3, 4 sowie 5 des nationalen Qualifikationsrahmens (KKK) an. Diese Berufsbildungseinrichtungen müssen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie durch die Nationale Qualifikationsbehörde (National Qualification Authority) staatlich akkreditiert werden. Die Akkreditierung ist zeitlich befristet. Nach dem Abschluss des Trainingsprogramms wird ein Berufszertifikat (Çertifikatë arsimore profesionale) der entsprechenden Stufe verliehen.
Weiterführende Informationen
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie (Ministria e Arsimit, Shkencës dhe Teknologjisë)
Informationen über die Berufsbildung in Kompetenzzentren und die Erwachsenenbildung: Agentur für Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Agjencia për Arsim dhe Aftësim Profesional dhe Arsim për të Rritur, AAAPARr).
Informationen über Berufsbildungszentren (Qendrat e Aftësimit Profesional): Agentur für Arbeit der Republik Kosovo (Agjencia e Punësimit e Republikës së Kosovës) im Auftrag des Ministeriums für Finanzen, Arbeit und Transfers (Ministria e Financave, Punës dhe Transfereve)
Informationen zum Bildungs- und Berufsbildungssystem können bei der Nationalstelle für Qualifikationen (National Qualification Authority) und dem Staatsportal der Republik Kosovo eingeholt werden. Auf der Seite der Nationalen Qualifikationsbehörde (Autoriteti Kombetar i Kualifikimeve) können die Berufsstandards heruntergeladen werden.