Länderprofil
Abbildung Ungarn 2020

Ungarn

Gültigkeit Seit 01.09.2020
Amtssprache Ungarisch

Beschreibung

Die zentrale Zuständigkeit für das ungarische Berufsbildungssystem liegt beim Ministerium für Innovation und Technologie (Technológiai Minisztérium Felelős - ITM, gegründet 2018). Weiterhin sind mehrere andere Institutionen in die Gestaltung und Umsetzung der beruflichen Bildung involviert. Bereits seit 2012 wirkt das Nationale Amt für Berufs- und Erwachsenenbildung (Nemzeti Munkaügyi Hivatal, Szakképzési és Felnőttképzési Igazgatóság - NMH SZFI) bei der Entwicklung, Koordination und Beratung in Bezug auf das Berufsbildungssystem unterstützend mit. Das 2012 gegründete Klebelsberginstitut (Klebelsberg Központ - KK) ist zuständig für die Erstellung der Bildungspläne in den 198 Schulbezirken. Das Innovatív Képzéstámogató Központ (IKK) ist seit 2018 das Supportzentrum zur Umsetzung des neuen Berufsbildungssystems (ab 2020/21). Schließlich kommt auch der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (Magyar Kereskedelmi é s Iparkamara - MKIK) eine große Bedeutung zu, da sie seit 2010 verschiedene ehemals staatliche Aufgaben der Berufsbildung (z. B. Abnahme von Prüfungen) übernimmt.

Das ungarische Bildungssystem zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. Die zehnjährige Schulpflicht in Ungarn beginnt mit dem 6. Lebensjahr und endet mit dem sechzehnten Lebensjahr. Nach dem Besuch der achtjährigen Allgemeinen Schule (általános iskola) stehen den Schüler/innen im Alter von 14 Jahren, je nach Leistungsniveau und Interesse, neben dem Besuch des vierjährigen Gymnasiums (gimnázium) seit 2020 nur noch zwei berufliche Bildungsgänge zur Verfügung. Die beruflichen Sekundarschulen (szakképző iskola; zuvor: szakközépiskola; ehemals Berufsschule (szakiskola – SZI)) und das im Schuljahr 2020/2021 neu eingeführte Technikum (technikum). Berufliche Gymnasien (szakgimnázium; ehemals berufsbildenden Sekundarschule (szakközépiskola – SZKI)) und Berufsschulen (szakiskola; ehemals Spezialfachschulen (speciális szakiskola) wurden abgeschafft.

Berufliche Sekundarschule (szakképző iskola, zuvor: szakközépiskola)

Nach Abschluss des achten Schuljahres der allgemeinbildenden Schule kann eine dreijährige, duale Berufsausbildung an einer beruflichen Sekundarschule (szakképzőiskola) absolviert werden. Die Auszubildenden haben seit der Reform 2020 mehr Freiheit bei der Berufswahl als bisher. Im ersten Jahr wird eine sogenannte sektorale Grundlagenausbildung durchgeführt, d.h. es werden berufliche Kenntnisse vermittelt, die beispielsweise für mehrere Berufe eines Sektors notwendig sind. Der spezifische Beruf wird erst am Ende des ersten Jahres, d.h. am Ende des 9. Schuljahres, ausgewählt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr, also ab der 10. Klasse, werden die für den Erwerb des jeweiligen Berufs notwendigen Kenntnisse bereits in der praxisorientierten, dualen Ausbildung fachspezifisch vermittelt. Im Anschluss erhalten die Lehrlinge einen

  • berufliche OKJ-Qualifikation (bizonyítvány)

Der praktische Teil der dualen Berufsausbildung umfasst etwa zwei Drittel der gesamten Ausbildungszeit und findet entweder innerhalb der Schule (z. B. in Werkstätten) oder in einem Betrieb statt. Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule.

Zwei weitere, allgemeinbildende Schuljahre an derselben Schule führen zu einer

  • allgemeinen Hochschulreife (érettségi bizonyítvány).

Technikum (technikum)

Alternativ zur beruflichen Sekundarschule umfasst das Bildungsangebot der Technika (technikum) und im Gegensatz zum "normalen" Gymnasium sowohl allgemeine als auch berufsbildende Elemente mit Theorie- und Praxisanteil und führt direkt zu einer Doppelqualifikation. Ähnlich wie bei der Berufsschule findet zu Beginn der Ausbildung eine sektorale Grundlagenausbildung statt, die in diesem Fall aber nicht nur ein, sondern zwei Jahre dauert. Dies liegt daran, dass die Anzahl der allgemeinbildenden Fächer (Ungarisch, Geschichte, Mathematik usw.) in dieser Phase höher ist. In der zweiten Phase der Ausbildung, also ab der 11. Klasse, wird Wissen über einen spezifischen Beruf vermittelt. Diese Phase findet auch in dieser Ausbildungsform im Rahmen der dualen Ausbildung statt. Nach insgesamt fünf Jahren, also zum Ende der 13. Klasse, legen die Schüler ein Abitur aus den vier allgemeinbildenden Pflichtfächern (Ungarisch, Mathematik, Geschichte und eine Fremdsprache), sowie zusätzlich die berufliche Prüfung der technischen Qualifikation ab und erhalten

  • die berufliche (Techniker-)Qualifikation (Technikus végzettség)
  • sowie die Hochschulreife (Érettségi bizonyítvány).

Die erworbenen technischen bzw. beruflichen Kenntnisse sind ein großer Vorteil beim Übergang zu spezialisierten Hochschulen, während die Schüler bei den allgemeinbildenden Fächern die gleichen Inhalte wie im Gymnasium lernen.

Die Prüfung der technischen Qualifikation führt nicht zum Erhalt eines OKJ-Abschlusses.

In beiden Schularten wird die sektorale Erstausbildung zu Beginn der Ausbildung durchgeführt. Obwohl die Ausbildungszeit nicht gleich ist, ist der berufliche Inhalt in der Ausbildung beider Schultypen in dieser Phase gleich, was die Interoperabilität zwischen den beiden Schultypen gewährleistet. Die erste Phase der Ausbildung wird durch eine sektorale Grundprüfung abgeschlossen, die beweist, dass die Auszubildenden die Grundlagen des Berufs richtig beherrschen, sodass sie in die zweite Phase übergehen können, wo spezifisch-berufliche Inhalte erlernt werden.

Berufliche OKJ-Ausbildung im postsekundären Bereich

Im Postsekundären Bereich können die Absolventinnen und Absolventen des Sekundarbereichs II ein- bis zweijährige Berufsbildungsprogramme (szakmai képzés) besuchen und erwerben daraufhin eine vollständige

  • OKJ-Qualifikation (Bizonyítvány).

Zusätzlich gibt es im Sekundarbereich seit 2013 sogenannte "Brückenprogramme" ("hídprogram"). Diese wurden eingerichtet, um frühzeitige Schulabbrüche zu vermeiden. Derzeit gibt es zwei Typen der Brückenprogramme: allgemeinbildende Programme (köznevelési hídprogram; Dauer: 1 Jahr; für 14- bis 15-Jährige), die Jugendliche mit einem Abschluss der Sekundarstufe I auf die Aufnahmeprüfung der Sekundarstufe II vorbereiten und berufsbildende Brückenprogramme (szakképzési hídprogram; Dauer: 2 Jahre; für 15- bis 17-Jährige. Letztere richten sich an Jugendliche, die die Sekundarstufe I noch nicht abgeschlossen haben und führen zunächst zu eben diesem Abschluss hin, sowie zu einer beruflichen Teilqualifikation. Die beruflichen Brückenprogramme beinhalten auch praktische Anteile.

Höhere Berufsbildungsgänge (felsőoktatási szakképzés – FSZ)

Außerdem gibt es im post-sekundären Bereich Ungarns sogenannte Höhere Berufsbildungsgänge (felsőoktatási szakképzés - FSZ). Diese dauern vier bis fünf Semester und finden an Hochschulen und Universitäten statt. Der Besuch führt zu einer

  • höheren, beruflichen Qualifikation, (z.B. höhere Technikerqualifikation).

Fortgeschrittene Berufsbildungsgänge sind sowohl für Absolventen von Technika (technikum: 5 Jahre), als auch für Absolventen von Gymnasien geöffnet. Zudem haben auch Absolventen der dreijährigen Berufsausbildung nach fünf Jahren Arbeitserfahrung und bestandener Meisterprüfung (mestervizsga) Zugang zu den Höheren Berufsbildungsgängen. Der Besuch der Höheren Berufsbildungsgänge führt zu keinem Hochschulabschluss, kann jedoch (teilweise) auf ein Bachelor-Hochschulstudium angerechnet werden.

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Das bis hierhin beschriebene formale (Berufs-)Bildungssystem umfasst junge Menschen bis einschließlich 25 Jahre. Für Menschen ab 26 Jahren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der folgenden Programme einen beruflichen OKJ-Abschluss zu erwerben.

a) Schulische Erwachsenenbildung (formal): felnőttoktatás

Die schulische Erwachsenenbildung (felnőttoktatás) richtet sich an Erwachsene, die bislang keinen (Berufs-)Abschluss erreicht haben oder eine weitere Qualifikation erwerben möchten. Sie kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden, und zwar als Tages- oder Abendkurs, als "Distance Learning" sowie individuell nach Abstimmung. Seit 2015 ist es auch im Rahmen der Erwachsenenbildung möglich, eine duale Ausbildung in Kooperation mit einem Betrieb zu absolvieren. Inhaltlich und in Bezug auf den Wert des Abschlusses sind die Kurse der Erwachsenenbildung identisch mit den Berufsbildungen für jüngere Menschen im formalen Bildungssystem. Auch findet der theoretische Teil an denselben Lernorten statt, also im Falle beruflicher Programme an Tachnika (technikum) und beruflichen Sekundarschulen (szakképző iskola). Berufsausbildungen im Bereich der schulischen Erwachsenenbildung umfassen im Vergleich einen geringeren Stundenumfang. Zum Beispiel umfasst der Vollzeit-Tageskurs der schulischen Erwachsenenbildung nur 90% der Theoriestunden im Rahmen des allgemeinen Berufsbildungswesens. Bei der Berufs-Abschlussprüfung werden jedoch bei allen OKJ-Ausbildungen dieselben Inhalte geprüft, unabhängig vom Lernweg.

b) Außerschulische Erwachsenenbildung (non-formal): felnőttképzés

Die außerschulische Erwachsenenbildung ist außerhalb des formalen Bildungssystems angesiedelt und umfasst berufliche Bildung sowie verschiedene allgemeine Bildungsbausteine, z.B. zur persönlichen Kompetenzentwicklung und Fremdsprachen. Eine Liste der registrierten außerschulischen Erwachsenenbildungseinrichtungen finden sich unter Quellen und Links. Die Absolventen erhalten seit 2019 nach Bestehen der einschlägigen Berufs-Abschlussprüfung

  • ein Zertifikat [tanúsítvány]

und können die erworbenen, non-formalen Kenntnisse anschließend auch als OKJ-Abschluss anerkennen lassen. Dasselbe gilt für informell erworbene Berufserfahrungen. Auch die Vorbereitung auf eine Meisterprüfung (mestervizsga) findet im Bereich der außerschulischen Erwachsenenbildung statt.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfungen (mestervizsga), die von der ungarischen Industrie- und Handelskammer und der ungarischen Landwirtschaftskammer organisiert werden, setzen nicht den Erwerb eines beruflichen Abschlusses, jedoch den Besuch von Meisterlehrgängen und einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren voraus.

Dualer Bachelorabschluss

Schließlich gibt es seit 2014/2015 auch duale Studienprogramme, die zu einem beruflichen Bachelor-Abschluss führen. Dabei verbringen die Studentinnen und Studenten pro Jahr 22 bis 24 Wochen der Ausbildungszeit in einem Betrieb oder einer Partnerorganisation und die restliche Zeit in der Hochschule. Diese dualen Studienprogramme werden bislang (Stand: 2019) in fünf Bereichen angeboten: Technik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften und Landwirtschaft.

Landesspezifische Besonderheiten

Bis 2020/21 klassifizierte das Nationale Verzeichnis der Berufsabschlüsse (Országos Képzési Jegyzék, OKJ) die beruflichen Abschlüsse, welche im ungarischen Bildungssystem erlangt werden können. Die Klassifikation der Qualifikationen wurde anhand einer achtstelligen Nummer vorgenommen. Hierbei spiegeln die ersten beiden Ziffern das Qualifikationsniveau wider:

  • An der Berufsschule können berufliche Qualifikationen erworben werden, deren Klassifikationsnummern mit den Ziffern 21, 31, 32, 33 oder 34 beginnen.
  • Berufliche Qualifikationen, welche den Erhalt der Hochschulreife oder den Abschluss der beruflichen Sekundarschule (Sekundarstufe II) voraussetzen, besitzen Klassifikationsnummern, die mit den Ziffern 51, 52, 53, 54, 55 oder 71 beginnen.

Ab 2020 wurde das OKJ-Register durch das Berufsregister (Szakmajegyzék) ersetzt.

Informationen zu Übersetzungsdienstleistungen in Ungarn (Quelle: Deutsche Botschaft in Budapest)

Aktuelle Reformprozesse

Bereits seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 finden in Ungarn umfangreiche Reformprozesse der (beruflichen) Bildung statt. Die hohe Flexibilität und Durchlässigkeit des Systems hat sich dadurch in den letzten Jahren verstärkt.

Seit Januar 2013 liegt die organisatorische und finanzielle Verantwortung des gesamten öffentlichen Bildungswesens beim Staat, und nicht mehr bei den Kommunalverwaltungen. Das Ziel der Reformen war und ist es, die Berufsausbildung besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen und dadurch die Attraktivität der Berufsbildung zu erhöhen. Die berufliche Bildung hat nun, in Anlehnung an die duale Berufsausbildung in Deutschland, einen hohen Praxisanteil und wird in enger Kooperation mit der Wirtschaft durchgeführt. Dadurch sollen insbesondere „schulmüde“ Jugendliche zu einer Ausbildung motiviert werden. Die Ausbildungszeit wurde mit der Reform außerdem wieder auf drei Jahre verkürzt, da eine Verlängerung der Berufsausbildung in der Vergangenheit nicht die gewünschten Erfolge (bessere Vorbereitung auf den Berufseintritt, geringere Abbruchquoten) mit sich brachte.

Im November 2019 wurde in Ungarn ein neues Gesetz der Berufsbildung verabschiedet (siehe http://njt.hu/cgi_bin/njt_doc.cgi?docid=216792.375465). Dadurch soll die Berufsbildung in Ungarn modernisiert werden und den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Digitalisierung besser gerecht werden. Unter dem neuen Gesetz findet berufliche Erstausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 nur noch an zwei Einrichtungen statt: An einem "technikum" (bis 2020: „szakgimnázium”) oder an einer „szakképző iskola” (bis 2020: „szakközépiskola”).

Zudem werden verschiedene Ausbildungsberufe zusammengeführt, sodass sich die Anzahl der Ausbildungsberufe reduziert (auf 174 insgesamt). Auch ändern sich die OKJ-Nummern aller Berufe.

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 1993 bis 1998
Gültigkeit: 01.01.1993 - 31.12.1998

Beschreibung

Nach dem Systemwechsel im Jahr 1989 zum unabhängigen demokratischen Rechtsstaat wurde in Ungarn eine neue Verfassung verabschiedet, die sich auch auf das Bildungssystem auswirkte. Ab 1993 wurde das Bildungssystem umstrukturiert und sowohl inhaltlich als auch institutionell modernisiert. Damit wurde - und wird bis heute - das Ziel verfolgt, den Jugendlichen durch das Vermitteln entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten eine höhere berufliche Mobilität, die Berufsausbildung in neuen Fachrichtungen, den Anschluss an das Hochschulsystem und einen besseren Anschluss an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch sollte die direkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. der Arbeitgeberseite forciert werden. Dafür wurde seit 1993 ein System der dualen Ausbildung eingeführt, das große Ähnlichkeiten zur dualen Berufsausbildung in Deutschland aufweist und bei dem die Wirtschaftsorganisationen für den Abschluss der Lehrverträge mit den Berufsschülern zuständig sind. Auch den Kammern kam durch die Modifizierung des Gesetzes eine wichtige Rolle im Rahmen des beruflichen Ausbildungsprozesses zu. Sie wurden dazu angehalten, sich aktiv bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu beteiligen und diese sogar zu initiieren. Außerdem bekamen sie die alleinige Aufsicht über die Lehrverträge übertragen, die ab diesem Zeitpunkt zwischen Lehrling und Kammer abgeschlossen wurden.

Im Zuge der Umstrukturierung ab 1993 wurde das Übergangsalter zwischen Allgemeinbildung und beruflicher Bildung von 14 auf 16 Jahre angehoben. Gleichzeitig wurde die Schulpflicht von acht Jahren auf zehn Jahre verlängert, ohne dabei die Bindung an eine bestimmte Schule vorzuschreiben. 1995 fand eine Modifizierung dieser Regelung statt, nach der die ersten acht Klassenstufen der Allgemeinen Bildung an einer Allgemeinen Pflichtschule (általános iskola) absolviert werden müssen. Folgende Wege konnten nach der Allgemeinen Pflichtschule eingeschlagen werden, um die zehnjährige allgemeine Schulpflicht zu erfüllen: zwei weitere Jahre an einer erweiterten Allgemeine Schule, der Abschluss in einer Schule des Sekundarbereichs II oder im Ausnahmefall die Teilnahme an einem anderen Bildungsgang mit allgemeinbildendem Anteil.

1993 wurde auch das Nationale Verzeichnis der Berufsabschlüsse (Országos Képzési Jegyzék - OKJ) veröffentlicht, in dem sämtliche Berufsabschlüsse verschiedener Sektoren und Niveaustufen aufgelistet sind. Die Dauer für eine Ausbildung wurde damals auf zwei bis 24 Monate festgelegt und die Zugangsvoraussetzungen wurden individuell festgelegt. Das Verzeichnis beinhaltet die ehemals vier Verzeichnisse der Berufe: Landesverzeichnis der Facharbeiterberufe, der mittleren Berufe, der Technikerberufe und der Teilberufe, und wurde nachträglich noch um höhere berufliche Qualifikationen ergänzt. Zwischen 2004 und 2006 wurde das OKJ-Verzeichnis umfassend umstrukturiert, um die Anzahl der erfassten Berufsqualifikationen (2004 waren es über 800) zu reduzieren. Die Ausbildungen wurden in Abstimmung mit den fachlichen Interessensgruppen modularisiert, sodass eine Anrechnung von Ausbildungsbestandteilen auf ähnliche Ausbildungen möglich ist. Auch Teil-Qualifizierungen sind durch die Modularisierung möglich.

Das Gesetz zur Einführung des OKJ-Systems trat offiziell am 7. Januar 1994 in Kraft. Da jedoch die aktualisierten Ausbildungsordnungen und Lehrpläne nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erst noch erstellt mussten, wurden in einem Übergangszeitraum von mehreren Jahren in den meisten Ausbildungsberufen weiterhin die alten Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 1985 zugrunde gelegt.

Die Meisterprüfung in Ungarn konnte bis zum 1. Juli 1995 beim Landesverband der Gewerbevereinigungen (Ipartestületek Országos Szövetsége – IPOSZ) und beim Handwerkerlandesverband (Kisiparosok Országos Szövetsége – KIOSZ) abgelegt werden. Für die Teilnehme waren ein Facharbeiter- oder das Abiturzeugnis und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Geprüft wurden theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten auf hohem Niveau. Nach dem 1. Juli 1995 konnten nur noch Meisterprüfungen absolviert werden, die über die Kammern organisiert wurden, namentlich die Ungarische Handels- und Industriekammer, die Ungarische Handwerkskammer und die Ungarische Agrarkammer (Quelle: Internationales Handbuch der Berufsbildung, 1997).

Berufsbildungssystem von 1998 bis 2012
Gültigkeit: 01.01.1998 - 31.12.2012

Beschreibung

Im Jahr 1998 wurde eine Reform der beruflichen Bildung durchgeführt, durch welche sich der Aufbau des (berufsbildenden) Schulsystems veränderte: Die berufsbildenden Sekundarschulen führten nun zu keiner Doppelqualifizierung mit berufsbildenden und allgemeinem Abschluss mehr, sondern nur noch zu einem mittleren allgemeinen Abschluss. Für den Erwerb eines berufsbildenden Abschlusses mussten die Schülerinnen und Schüler im Anschluss nochmals ein bis zwei Jahre an einer berufsbildenden Schule verbringen. Außerdem wurden 1998 die beruflichen Schulen gegründet (szakiskola - SZI), in denen sich nach zwei Jahren allgemeinen und berufsvorbereitenden Unterrichts zwei bis drei Jahre berufsbildenden Unterrichts anschlossen. Eine weitere Neuentwicklung bestand in dem Angebot zweijähriger Fortgeschrittener Berufsbildungsgänge (felsőfokú szakképzés - FSZ) mit Anschluss an die hochschulische Bildung. Diese wurden seit 1998 von hochschulischen Einrichtungen wie Fachhochschulen (főiskola) oder Universitäten (egyetem) angeboten und wurden entweder von diesen selbst oder (unter Aufsicht einer hochschulischen Einrichtung) an berufsbildenden Sekundarschulen (szakközépiskola - SZKI) durchgeführt.

Berufsbildungssystem von 2013 bis 2016
Gültigkeit: 01.01.2013 - 31.08.2016

Beschreibung

Mit der neuen Regierung im Jahr 2010 wurden in Ungarn größere Bildungsreformen eingeläutet, die vor allem die berufliche Bildung betrafen. Nach der achtjährigen Allgemeinen Schule (általános iskola) konnten die Schüler/innen nun zwischen einer berufsbildenden Sekundarschule (szakközépiskola – SZKI), dem Absolvieren einer dualen Berufsausbildung an einer Berufsschule (szakiskola – SZI),  der Teilnahme an einem Übergangsprogramm (Híd I) sowie bei körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung dem Besuch einer Spezialfachschule (speciális szakiskola) wählen. Bei bestandener Abschlussprüfung (szakmai vizsga) erhielten die Schüler/innen ein OKJ-Zertifikat (bizonyítvány). Das Bildungssystem von 2013 bis 2016 entsprach nahezu dem aktuellen ungarischen Bildungssystem (Stand: 2020), allerdings wurden sämtliche berufsbildenden Schulen im Jahr 2016/17 neu benannt.

Das Bildungsangebot der berufsbildenden Sekundarschule (szakközépiskola – SZKI) umfasste ab 2013/14 sowohl allgemeine als auch berufsbildende Elemente mit Praxisanteil und führte zu einer Doppelqualifikation. Nach mindestens einem weiteren Jahr konnte eine vollwertige Berufsqualifikation (bizonyítvány) erworben werden. Alternativ konnten Schülerinnen und Schüler nach acht Jahren an der allgemeinbildenden Schule eine dreijährige Berufsausbildung an einer Berufsschule (szakiskola - SZI) absolvieren. Mit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 01.03.2012 wurde schrittweise eine Lehrlingsausbildung eingeführt, die mit der in Deutschland bestehenden dualen Berufsausbildung vergleichbar ist. Seit dem Schuljahr 2013/14 gilt das duale Modell an den Berufsschulen als verpflichtend.

Zwischen 2013 und 2016 gab es Übergangsprogramme (Híd I & II) für lernschwache Schülerinnen und Schüler. Zielgruppe von Híd I waren Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterlagen, aber aufgrund schlechter Leistungen keinen Zugang zu einer weiterführenden allgemeinen oder beruflichen Schule hatten. Das Übergangsprogramm diente dazu, die Teilnehmer/innen beim Erwerb von grundlegendem Wissen und Können zu unterstützen und sie auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Das Übergangsprogramm II (Híd II) richtete sich an Jugendliche, die aufgrund mangelhafter Leistungen bis zum Ende der Schulpflicht mit 16 Jahren noch keinen allgemeinen Schulabschluss erworben hatten.

Für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 23 Jahren gab es spezielle Ausbildungsprogramme (speciális szakiskola), mit denen nach mindestens vier Jahren bei entsprechenden Leistungen und dem Bestehen der Abschlussprüfung eine OKJ-(Teil-)Qualifikation (bizonyítvány) erreicht werden konnte. Die Programme konnten neben fachspezifischen Inhalten einen allgemeinbildenden Anteil enthalten, allerdings nicht zwingend.

Im Anschluss an den Besuch einer berufsbildenden Sekundarschule (szakközépiskola - SZKI) hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Fortgeschrittene Berufsbildungsgänge (felsőoktatási szakképzés - FSZ) zu besuchen und dadurch eine höhere OKJ-Qualifikation (z. B. Technikerqualifikation) zu erwerben. Die Bildungsgänge werden seit dem Schuljahr 2013/14 ausschließlich von Hochschulen und Universitäten angeboten und durchgeführt und heißen seither Höhere Berufsbildungsgänge (Felsőoktatási szakképzés - FSZ>). Ihre Dauer variiert zwischen vier und fünf Semestern. Dieser Bildungsweg war auch 2013 bereits für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen (szakiskola) nach fünf Jahren Berufserfahrung und bestandener Meisterprüfung (mestervizsga) offen, sowie für Absolventen von allgemeinbildenden Gymnasien (gimnázium).

Die Meisterprüfung (mestervizsga) konnte, auch ohne passende Erstausbildung, nach dem Besuch von Meisterlehrgängen und einschlägiger Berufserfahrung abgelegt werden.

Schließlich gab es auch einzelne Studiengänge, die neben dem Erwerb eines akademischen Grads auch zu einem Berufsabschluss führten.

Seit 2010 können die Schüler/innen außerdem mit 14 anstatt mit 16 Jahren mit der beruflichen Ausbildung beginnen. Zwischen 2010 und 2013 wurde dafür die sogenannte Frühe Berufsbildung (szakiskolai képzés) eingeführt. Diese führte direkt im Anschluss an die achtjährige Allgemeine Schule in drei Jahren zum Erwerb einer Berufsqualifikation (bizonyítvány). Diese Berufsausbildung wurde jedoch im Zuge der Reformprozesse von der dualen Berufsausbildung abgelöst.

Berufsbildungssystem von 2016-2020
Gültigkeit: 01.09.2016 - 31.08.2020

Beschreibung

Sekundarbereich II:

Zwischen 2013 und 2016 standen den Schüler/innen nach Besuch der achtjährigen Allgemeinen Schule (általános iskola), je nach Leistungsniveau und Interesse, neben dem Besuch des vierjährigen Gymnasiums (gimnázium) drei berufliche Bildungsgänge zur Verfügung. Diese wurden zum Schuljahr 2016/17 umbenannt und hießen von da an:

  • berufliche Gymnasien (szakgimnázium; ehemals berufsbildenden Sekundarschule (szakközépiskola – SZKI)),
  • berufliche Sekundarschulen (szakközépiskola; ehemals Berufsschule (szakiskola – SZI))
  • und Berufsschulen (szakiskola; ehemals Spezialfachschulen (speciális szakiskola)).

Alle beruflichen Abschlüsse wurden im Nationalen Verzeichnis der Berufsabschlüsse (Országos Képzési Jegyzék – OKJ) aufgelistet und deshalb als „OKJ-Abschlüsse“ bezeichnet. Die Absolventen einer Berufsausbildung erhielten bei bestandener Abschlussprüfung (szakmai vizsga) ein entsprechendes Zertifikat (bizonyítvány).

Beruflichen Gymnasien (szakgimnázium)

Das Bildungsangebot der beruflichen Gymnasien (szakgimnázium) umfasste im Gegensatz zum "normalen" Gymnasium sowohl allgemeine als auch berufsbildende Elemente mit Theorie- und Praxisanteil und führten zu einer Doppelqualifikation. Seit 2016 wurde der Anteil der berufsbezogenen Fächer an den beruflichen Gymnasien erhöht, während der Anteil an allgemeinbildenden Fächern reduziert wurde. Nach vier Jahren fand eine Prüfung statt, mit deren Bestehen die fachgebundene Hochschulreife erworben wurde (szakmai érettségi). Außerdem erhielten die Absolvent/innen mit bestandener Prüfung ein Zertifikat, das zur Ausübung von wenigstens einer fachbezogenen Tätigkeit berechtigte. Die Prüfung führte jedoch nicht zum Erhalt eines OKJ-Abschlusses.

Im Anschluss an das vierjährige (berufliche) Gymnasium konnten die Absolventinnen und Absolventen noch ein- bis zweijährige Berufsbildungsprogramme besuchen und daraufhin eine vollständige OKJ-Qualifikation erwerben.

Berufliche Sekundarschulen (szakközépiskola)

Alternativ zum (beruflichen) Gymnasium konnte nach Abschluss des achten Schuljahres der allgemeinbildenden Schule eine dreijährige, duale Berufsausbildung an einer beruflichen Sekundarschule (szakközépiskola) absolviert werden.

  • Dort konnten die Lehrlinge einen beruflichen OKJ-Abschluss (bizonyítvány) erwerben.

Der praktische Teil der dualen Berufsausbildung umfasste etwa zwei Drittel der gesamten Ausbildungszeit und fand entweder innerhalb der Schule (z. B. in Werkstätten) oder in einem Betrieb statt . Die Entscheidung darüber lag in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Zwei weitere, allgemeinbildende Schuljahre an derselben Schule führten zu einer allgemeinen Hochschulreife (érettségi bizonyítvány).

Berufsschulen (szakiskola)

Diese richteten sich an Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, die aus verschiedenen Gründen nicht an den anderen Bildungsangeboten teilnehmen konnten.

 

Außerdem gab es im Sekundarbereich II seit 2013 sogenannte "Brückenprogramme" ("hídprogram"). Diese wurden eingerichtet, um frühzeitige Schulabbrüche zu vermeiden. Derzeit gibt es zwei Typen der Brückenprogramme: allgemeinbildende Programme (köznevelési hídprogram; Dauer: 1 Jahr; für 14- bis 15-Jährige), die Jugendliche mit einem Abschluss der Sekundarstufe I auf die Aufnahmeprüfung der Sekundarstufe II vorbereiten und berufsbildende Brückenprogramme (szakképzési hídprogram; Dauer: 2 Jahre; für 15- bis 17-Jährige. Letztere richten sich an Jugendliche, die die Sekundarstufe I noch nicht abgeschlossen haben und führen zunächst zu eben diesem Abschluss hin, sowie zu einer beruflichen Teilqualifikation. Die beruflichen Brückenprogramme beinhalten auch praktische Anteile.

 

Post-sekundärer Bereich:

Im post-sekundären Bereich gab es in Ungarn sogenannte Höhere Berufsbildungsgänge (felsőoktatási szakképzés - FSZ). Diese dauerten vier bis fünf Semester und fanden an Hochschulen und Universitäten statt. Der Besuch führte zu einer höheren, beruflichen Qualifikation, zum Beispiel einer Technikerqualifikation. Fortgeschrittene Berufsbildungsgänge waren sowohl für Absolventen von beruflichen Gymnasien (szakgimnázium: 4+1 Jahre), einer dualen, beruflichen Sekundarschule (szakközépiskola: 3+2 Jahre), als auch für Absolventen von Gymnasien geöffnet. Zudem hatten auch Absolventen der dreijährigen Berufsausbildung nach fünf Jahren Arbeitserfahrung und bestandener Meisterprüfung (mestervizsga) Zugang zu den Höheren Berufsbildungsgängen. Der Besuch der Höheren Berufsbildungsgänge führte zu keinem Hochschulabschluss, konnte jedoch (teilweise) auf ein Bachelor-Hochschulstudium angerechnet werden.

Die Meisterprüfungen (mestervizsga), die von der ungarischen Industrie- und Handelskammer und der ungarischen Landwirtschaftskammer organisiert wurden, setzten nicht den Erwerb eines beruflichen Abschlusses, jedoch den Besuch von Meisterlehrgängen und einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren voraus.

Schließlich gab es seit 2014/2015 auch duale Studienprogramme, die zu einem beruflichen Bachelor-Abschluss führten. Dabei verbrachten die Studentinnen und Studenten pro Jahr 22 bis 24 Wochen der Ausbildungszeit in einem Betrieb oder einer Partnerorganisation und die restliche Zeit in der Hochschule. Diese dualen Studienprogramme wurden (Stand: 2019) in fünf Bereichen angeboten: Technik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften und Landwirtschaft.

 

Erwachsenenbildung:

Das bis hierhin beschriebene formale (Berufs-)Bildungssystem umfasste junge Menschen bis einschließlich 25 Jahre. Für Menschen ab 26 Jahren gab es die Möglichkeit, im Rahmen der

  1. schulischen Erwachsenenbildung (felnőttoktatás) oder der
  2. außerschulischen Erwachsenenbildung (felnőttképzés)

einen beruflichen OKJ-Abschluss zu erwerben.

Die schulische Erwachsenenbildung (felnőttoktatás) richtete sich an Erwachsene, die bislang keinen (Berufs-)Abschluss erreicht haben oder eine weitere Qualifikation erwerben wollten. Sie konnte in Voll- oder Teilzeit absolviert werden, und zwar als Tages- oder Abendkurs, als "Distance Learning" sowie individuell nach Abstimmung. Seit 2015 war es auch im Rahmen der Erwachsenenbildung möglich, eine duale Ausbildung in Kooperation mit einem Betrieb zu absolvieren. Inhaltlich und in Bezug auf den Wert des Abschlusses waren die Kurse der Erwachsenenbildung identisch mit den Berufsbildungen für jüngere Menschen im formalen Bildungssystem. Auch fand der theoretische Teil an denselben Lernorten statt, also im Falle beruflicher Programme an beruflichen Gymnasien (szakgimnázium) und beruflichen Sekundarschulen (szakközépiskola). Berufsausbildungen im Bereich der schulischen Erwachsenenbildung umfassten im Vergleich einen geringeren Stundenumfang. Zum Beispiel umfasst der Vollzeit-Tageskurs der schulischen Erwachsenenbildung nur 90% der Theoriestunden im Rahmen des allgemeinen Berufsbildungswesens. Bei der Berufs-Abschlussprüfung werden jedoch bei allen OKJ-Ausbildungen dieselben Inhalte geprüft, unabhängig vom Lernweg.

Die außerschulische Erwachsenenbildung (felnőttképzés) war außerhalb des formalen Bildungssystems angesiedelt und umfasste berufliche Bildung sowie verschiedene allgemeine Bildungsbausteine, z.B. zur persönlichen Kompetenzentwicklung und Fremdsprachen. Die so erworbenen, non-formalen Kenntnisse konnten anschließend und nach Bestehen der einschlägigen Berufs-Abschlussprüfung als OKJ-Abschluss anerkannt werden. Dasselbe galt für informell erworbene Berufserfahrungen.

Auch die Vorbereitung auf eine Meisterprüfung (mestervizsga) fand im Bereich der außerschulischen Erwachsenenbildung statt.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Das Nationale Referenzzentrum Ungarn bietet Europass-Zeugniserläuterungen für die meisten ungarischen Berufe. Diese geben einen kurzen Überblick über den Inhalt sowie die Dauer der Ausbildung. Weiterhin sind in den Zeugniserläuterungen auch die Rechtsgrundlagen angegeben, die den jeweiligen Beruf regeln. Mithilfe der OKJ-Nummer kann man auf der Seite nach der entsprechenden Zeugniserläuterung suchen.

Register der Berufsbildungseinrichtungen:

NSFH | Register der Berufsbildungseinrichtungen (nive.hu)

Lehrpläne und Prüfungsverordnungen:

Ab 2020

Auf der Homepage des Innovatív Képzéstámogató Központ (IKK; https://ikk.hu/) sind hilfreiche Informationen zur Umstellung des Berufsbildungssystems zusammengetragen. Unter anderem befinden sich dort:
- alle neuen Lehrpläne ab 2020/21 (https://szakkepzes.ikk.hu/kkk-ptt, Seitenende),
- eine Berufsschulsuche (https://szakkepzes.ikk.hu/2019),
- eine FAQ-Liste zur Reform der Berufsbildung (https://szakkepzes.ikk.hu/gyik) und
- ein "Übersetzungstool" der OKJ-Nummern vor und nach der Reform (https://szakkepzes.ikk.hu/#uj).

Bis 2020

Die Berufsbildungs-Rahmenlehrpläne (szakképzési kerettantervek) befinden sich auf der Webseite des Nationalen Instituts für Berufs- und Erwachsenenbildung (Nemzeti Szakképzési és Felnőttképzési Hivatal):

Geltend ab 1. September 2018: https://www.nive.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=933

Geltend ab 1. September 2016: https://www.nive.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=731 sowie https://www.nive.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=713:szakkepzesi-kerettantervek-302016viii31ngmrendelet&catid=10&Itemid=166

Geltend ab 1. September 2013: https://www.nive.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=440

Geltend ab 1. September 2012: NSZFH | NGM közlemény a szakképzési tantervi ajánlások kiadásáról (nive.hu)

2006-2012: Die Prüfungsordnungen für rund 450 Berufe von 2006 bis 2012 sind hier hinterlegt:

https://www.nive.hu/index.php?option=com_jumi&view=application&fileid=7&tip=szvk

Ab 2001 gültige Rahmencurricula für die Berufsorientierung und berufliche Grundausbildung verschiedener Berufsgruppen (z.B. technischer Bereich, Landwirtschaft, Druckindustrie, Lebensmittelindutrie) sind hier zu finden:

https://www.nive.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=31

Ab 1990: Zahlreiche berufliche Rechts- und Prüfungsverordnungen ab den 1990er-Jahren finden sich hier: https://net.jogtar.hu/

Institutionen der (non-formalen) Erwachsenenbildung:

Felnőttképzési Adatszolgáltatási Rendszer | Felnőttképzők nyilvántartása (nive.hu) [Link funktioniert momentan nicht]

Ansprechpartner:

Ministerium für nationale Wirtschaft (Nemzetgazdasági Minisztérium)

Ministerium für Humankapital (Emberi Erőforrások Minisztériuma)

Nationales Institut für Berufs- und Erwachsenenbildung (Nemzeti Szakképzési és Felnőttképzési Hivatal)

Klebelsberg Zentrale (Klebelsberg Kunó Intézményfenntartó Központ)

Verband der ungarischen Industrie- und Handelskammern (Magyar Kereskedelmi és Iparkamara)

Nationale Bildungsbehörde (Oktatási Hivatal)

Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer

 

Quellen:

- European Commission, 2019, Education and Training Monitor 2019

- CEDEFOP Country Reports ab 2006: http://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/country-reports/vet-in-europe-country-reports?search=hungary&year=All&country=All&items_per_page=50

- CEDEFOP, 2018, Berufsbildung in Ungarn: https://www.cedefop.europa.eu/files/4103_de.pdf

 

Informationen des Auswärtigen Amtes