Länderprofil
Abbildung Polen 2017

Polen

Gültigkeit Seit 31.08.2017
Amtssprache Polnisch

Beschreibung

Für die berufliche Bildung in Polen ist seit 2021 in erster Linie das Ministerium für Bildung und Lehre (Ministerstwo Edukacji i Nauki - MEiN) zuständig. Prüfungen zur Bestätigung einer beruflichen Qualifikation außerhalb des Handwerks werden durch die jeweiligen Bezirksprüfungsausschüsse (Okręgowa Komisja Egzaminacyjna - OKE) durchgeführt. Im Handwerk werden Gesellen- und Meisterprüfungen von den zuständigen Handwerkskammern (izba rzemieślnicza) gestellt.

Voraussetzung für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung ist ein erfolgreicher Abschluss der Sekundarstufe I, was seit 2017 den Abschluss der 8-jährigen Grundschule bedeutet.

Struktur des Bildungssystems:

Folgende Berufstitel können in Polen erlangt werden:

  • Geselle im Handwerk (czeladnik)
  • Facharbeiter/Fachangestellter (kwalifikacja zasadnicza zawodowa)
  • Techniker (technik)
  • Meister im Handwerk (mistrz)

Vollständige berufliche Qualifikationen können erst nach Schulabschluss und durch das Bestehen der von den Bezirksprüfungsämtern organisierten Berufsabschlussprüfung (außerhalb des Handwerks) oder der von den Handwerkskammern organisierten Gesellen- oder Meisterprüfung (im Handwerk) erworben werden.

Rahmenlehrpläne können selbst recherchiert werden. Siehe hierzu unten Quellen und Links.

Wichtig: Durch die Bildungsreform 2017 wurden Berufsgrundschulen (zasadnicza szkoła zawodowa (ZSZ) oder zawodówka) nach und nach abgeschafft und durch Berufsschulen 1. Grades ersetzt (s. Aktuelle Reformprozesse).

 

Folgende berufliche Bildungsgänge sind aktuell Bestandteil des polnischen Bildungssystems:

3-jährige (duale) berufliche Grundausbildung an Berufsschulen 1. Grades (branżowa szkoła I stopnia - BSI). Die Berufsausbildung erfolgt je nach Schulträger auf dem Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten (außerhalb des Handwerks) oder eines Gesellen (im Handwerk).

Duale Ausbildung (Kształcenie młodocianych pracowników): Die praktische Berufsausbildung findet in Betrieben auf der Grundlage von Berufsausbildungsverträgen statt, wodurch der Status eines jugendlichen Arbeitnehmers zustande kommt. Die Auszubildenden lernen in der einen Woche in der Berufsschule (Allgemeinbildung + Berufstheorie) und werden in der zweiten Woche in den Betrieben ausgebildet. Die theoretische Ausbildung findet in Fachklassen (klasa branżowa) statt, wo alle beruflichen Fächer realisiert werden, oder in „Mehrberufsklassen“ (klasa wielozawodowa), wo berufliche Fächer in Fachkursen des ersten und auch zweiten Grades realisiert werden.

Schulische Ausbildung: Die Auszubildenden werden vollständig in der Berufsschule ausgebildet (Allgemeinbildung + berufstheoretische Bildung + berufsprakitsche Bildung). Hier stellen 40% beruflich theoretischen und 60% beruflich praktischen Unterricht dar. Der praktische Unterricht wird in Schulwerkstätten abgehalten. Es können auch Praktika absolviert werden, die dann als Berufspraxis angerechnet werden.

  • Świadectwo ukończenia branżowej szkoły I stopnia (Abschlusszeugnis der Berufsschule),
  • Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung einer Berufsqualifikation außerhalb des Handwerks)
  • oder Świadectwo czeladnicze (Gesellenbrief im Handwerk).

Nach dem Abschluss der Berufsschule 1. Grades können sich Absolventen im selben Fachbereich an einer Berufsschule 2. Grades weiterbilden und die Hochschulreife erlangen. Außerdem können sie auch im zweiten Schuljahr der 4-jährigen allgemeinbildenden Lyzeen für Erwachsene (liceum ogólnokształcące dla dorosłych) einsteigen und dann eine Hochschulreife erwerben. Als drittes können die Absolventen auf ein Technikum wechseln, um dort ebenfalls die Hochschulreife zu erwerben sowie Prüfungen abzulegen, die alle Qualifikationen in einem bestimmten Techniker-Beruf bestätigen.

2-jährige schulische Ausbildung an Berufsschulen 2. Grades (branżowa szkoła II stopnia - BSII). Absolventen können einen doppelt qualifizierenden Abschluss erhalten. Erstens einen Berufsabschluss auf Ebene des Technikerabschlusses der mittleren beruflichen Bildung sowie zusätzlich ein Zertifikat, das die Allgemeinbildung des Sekundarbereichs II bestätigt. Zweitens haben sie dann die Möglichkeit an der Abiturprüfung teilzunehmen, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

  • Świadectwo ukończenia branżowej szkoły II stopnia (Abschlusszeugnis der Berufsschule),
  • Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung einer Techniker- bzw. Berufsqualifikation außerhalb des Handwerks)
  • Świadectwo maturalne (Abiturzeugnis)

5-jährige schulische Ausbildung an Technika (technikum). Absolventen der Technika erlangen einen doppelt qualifizierenden Abschluss, der neben dem Berufsabschluss zum Technik (Techniker) der mittleren beruflichen Bildung auch die allgemeine Hochschulreife beinhaltet.

  • Świadectwo ukończenia Technikum (Abschlusszeugnis des Technikums)
  • Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung einer Technikerqualifikation)
  • Świadectwo maturalne (Abiturzeugnis)

1 bis 2,5-jährige Ausbildung im post-sekundären Bereich. Nach Abschluss der allgemeinbildenden Sekundarstufe II wird durch postsekundäre Ausbildungen der Zugang zu Berufsqualifikationsprüfungen durch das OKE und somit der Erwerb einer Berufsqualifikation auf dem Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten (einjährig) oder des polnischen Technikers (zwei- bis zweieinhalbjährig) ermöglicht.

Zum einen können Ausbildungen an post-lyzealen Schulen (szkoła policealna) absolviert werden.

Zum anderen werden verkürzte Ausbildungen in Form von Berufsqualifikationskursen (kwalifikacyjny kurs zawodowy – KKZ) an staatlichen Weiterbildungseinrichtungen, Berufsbildungszentren, Berufsschulen 1. und 2. Grades, Technika und post-lyzealen Schulen angeboten. Auch private Einrichtungen außerhalb des Bildungssystems (die nicht der pädagogischen Schulaufsicht unterliegen), wie Arbeitsmarktinstitutionen, die nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. April 2004 über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen tätig sind oder Einrichtungen, die eine Bildungstätigkeit auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 6. März 2018 durchführen. (Unternehmergesetz, mit der Akkreditierung des für den Sitz des Unternehmens zuständigen Bildungsbeauftragten.) können Berufsqualifikationskurse durchführen.

Berufsqualifikationskurse müssen mindestens 65% der Mindeststundenanzahl eines regulären Ausbildungsganges im Sekundarbereich II umfassen. Dadurch variiert die Stundenanzahl stark zwischen 600 bis 1.200 theoretischen und praktischen Stunden. Der Kurs kann in folgenden Formen durchgeführt werden:

  • Tagsüber: Der Unterricht findet an 5 oder 6 Tagen in der Woche statt,
  • Vollzeit: 3 oder 4 Tage pro Woche;
  • Außerschulisch: Der Unterricht findet alle 2 Wochen für 2 Tage statt, in begründeten Fällen - jede Woche für 2 Tage.

Folgende Zeugnisse können mit den post-sekundären Berufsausbildungen erlangt werden:

  • Świadectwo ukończenia szkoły policealnej (Abschlusszeugnis der post-lyzealen Schule)
  • oder Świadectwo potwierdzające kwalifikację w zawodzie (Abschlusszeugnis eines Berufsqualifikationskurses)
  • Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung des Berufstitels)

Meisterprüfungen ablegen und das Dyplom Mistrzowski (Meisterdiplom/-brief) erhalten können diejenigen, die folgende praktische Berufserfahrung nachweisen können:

  • 6 Jahre selbstständige Arbeit in einem ähnlichen Bereich, aber ohne Berufsausbildung (mit Sek II-Abschluss)
  • 3 Jahre nach Facharbeiter-/Gesellenabschluss in einem ähnlichen Bereich
  • 2 Jahre nach Technikerabschluss in einem ähnlichen Bereich
  • 1 Jahr nach Meister-/Hochschulabschluss in einem ähnlichen Bereich
Landesspezifische Besonderheiten

Das polnische Bildungssystem wurde mit der Bildungsreform 2017 „Dobra Szkoła“ umgestaltet und soll im Bereich der beruflichen Bildung seitdem Schuljahr 2017/2018 vier verschiedene Berufsschulformen umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Absolventen weiterhin jeweils 2 Zeugnisse erhalten, und zwar

  • das Abschlusszeugnis der jeweiligen Schule
  • sowie ein Diplom zur Erlangung des jeweiligen Berufstitels:
    • außerhalb des Handwerks nach Abschlussprüfung durch das OKE: Diplom über die Erlangung des Berufstitels (Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe, kurz: Dyplom zawodowy)
    • oder im Handwerk nach GesellenprüfungGesellenbrief (Swiadectwo czeladnicze)
Aktuelle Reformprozesse

Die Berufsgrundschulen (poln. zasadnicza szkoła zawodowa (ZSZ) oder zawodówka) wurden durch die Bildungsreform 2017 „Dobra Szkoła“ zum 31. August 2019 abgeschafft. Sie wurden durch 3-jährige duale Ausbildungen an Berufsschulen 1. Grades (branżowa szkoła I stopnia - BSI) ersetzt. Zusätzlich wurden 2-jährige Berufsschulen 2. Grades (branżowa szkoła II stopnia - BSII) zur beruflich-schulischen Weiterbildung eingeführt. Die Dauer des Primar- und Sekundarbereichs I auf 8 Jahre gesenkt, wodurch die Dauer der allgemeinbildenden Lyzeen auf 4 Jahre und die Dauer der Technika auf 5 Jahre erhöht wurde.

Die Reform 2017 wird wie folgt umgesetzt:

Schuljahr 2017/2018

  • 2017 wurde die 6-Jährige Grundschule auf 8 Jahre erhöht
  • Im Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 wurden in den umgewandelten Grundschulen (in Schulverbänden) auch Klassen der bisherigen Gymnasien eingeführt, bis die Ausbildung beendet wurde. Ähnliche Lösungen in Form von Schulverbänden wurden entworfen, die neben die neben Gymnasien auch Berufsgrundschulen, allgemeinbildende Lyzeen und Technika umfassten;
  • Am 1. September 2017 wurde die 3-jährige Berufsgrundschule durch Berufsschulen 1. Grades ersetzt, sodass zum Schuljahr 2017/2018 keine Schüler mehr zur 1.Klasse der Berufsgrundschulen angenommen wurden. In den folgenden Jahren liefen die 2. Und 3. Klasse der Berufsgrundschulen aus.
  • Im Schuljahr 2017/2018 erfolgte die Ausbildung an den Berufsschulen 1. Grades in den für die umgewandelte Berufsgrundschule festgelegten Berufen;
  • In den Schuljahren 2017/2018 - 2019/2020 wurden Absolventen des Gymnasiums an den Berufsschulen 1. Grades angenommen, ab dem Schuljahr 2019/2020 wurden Absolventen der 8-jährigen Grundschule rekrutiert.

Schuljahr 2018/2019

  • Das letzte Jahr der 3.Klasse an Gymnasien wurde abgeschlossen;
  • Am 1. September 2019 wurden die Gymnasien im Schulsystem abgeschafft;
  • In den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 wurden in der umgewandelten Grundschule (in Schulverbände) auch Klassen der bisherigen Gymnasien bis zum Ende der Ausbildung geführt. Ähnliche Lösungen in Form von Schulverbänden wurden entworfen, die neben den Gymnasien auch für Berufsgrundschulen, allgemeinbildende Lyzeen und Technika umfassen.

Schuljahr 2019/2020

  • Die Ausbildung in den allgemeinbildenden Lyzeen, Technika und Berufsschulen 1. Grades begann für Schüler, die die 3. Klasse des Gymnasiums absolvierten und für Kinder, die die 8. Klasse der Grundschule absolvierten;
  • Schüler, die das Gymnasium abschlossen, wurden in 3-jährigen allgemeinbildenden Lyzeen und 4-jährigen Technika unterrichtet, während Schüler, die die 8. Klasse der Grundschule abschlossen, in 4-jährigen Lyzeen oder 5-jährigen Technika unterrichtet werden. Die Schüler konnten die Ausbildung auch im ersten Jahr der Berufsschule 1. Grades fortsetzen;
  • Aus den ehemals 3-jährigen allgemeinbildenden Lyzeen wurden zum 1. September 2019 4-jährige Lyzeen;
  • Am 1. September 2019 wurde aus einem Schulverbund, der ein Gymnasium und ein allgemeinbildendes Lyzeum umfasst, ein 4-jährige allgemeinbildendes Lyzeum;
  • Die bestehenden vierjährigen Technika wurden am 1. September 2019 in 5-jährige Technika umgewandelt;
  • Bis zum Schuljahr 2019/2020 wurde die Rekrutierung an der bestehenden 4-jährigen Technika (für Absolventen eines Gymnasiums) durchgeführt, während ab dem Schuljahr 2019/2020 die Rekrutierung an der 5-jährigen Technika (für Absolventen einer 8-jährigen Grundschule) aufgenommen wurde.

Schuljahr 2020/2021

  • Veränderungen in den allgemeinbildenden Lyzeen und den Technika begannen. Diese enden mit dem Schuljahr 2023/2024;
  • Am 1. September 2020 begann das schrittweise Auslaufen der 3-jähringen allgemeinbildenden Lyzeen. Für das Schuljahr 2020/2021 wird es kein Einstellungsverfahren in die 1. Klasse der bestehenden 3-jährigen allgemeinbildenden Lyzeen geben;
  • Die ersten Absolventen werden im Jahr 2020 die Berufsschule 1. Grades abschließen;
  • Die Einrichtung der Berufsschulen erfolgt zum 1. September 2020. Die erste Rekrutierung von Kandidaten wird für das Schuljahr 2020/2021 durchgeführt;
  • Für das Schuljahr 2020/2021 wird es keine Aufnahme in die 1. Klasse der 4-jährigen Technika geben, d.h. am 1. September 2020 wurde die erste Klasse der 4-jährigen Technika aufgelöst und in den Folgejahren die nachfolgenden Klassen.

Schuljahr 2020/2021

  • Bis zum Abschluss des Bildungszyklus, d.h. bis zum 31. August 2022, werden die letzten Absolventen der aufgelösten Gymnasien in den Zweigen der bestehenden 3-jährigen allgemeinbildenden Lyzeen lernen.

 

Quelle: Wdrażanie reformy - Ministerstwo Edukacji i Nauki - Portal Gov.pl (www.gov.pl)

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 2000 bis 2017
Gültigkeit: 01.01.2000 - 31.08.2017

Beschreibung

Für die berufliche Bildung in Polen war bis 2021 in erster Linie das Ministerium für nationale Bildung (poln. Ministerstwo Edukacji Narodowej) zuständig. Dies galt jedoch nicht für den Bereich der dualen Berufsausbildung, der auch in den Zuständigkeitsbereich des Verbands des polnischen Handwerks (poln. Związek Rzemiosła Polskiego) fiel.

Voraussetzung für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung war ein erfolgreicher Abschluss des 3-jährigen polnischen Gymnasiums, das an den 6-jährigen Grundschulbesuch anschloss. In Polen existierten sowohl vollzeitschulische- als auch duale Berufsausbildungsgänge, wobei sich nur gut 10 % eines Altersjahrgangs für eine duale Berufsausbildung entschieden und knapp 40 % eine vollzeitschulische Berufsausbildung anstrebten.

Das polnische Berufsbildungssystem 2000-2017 umfasste ein breites Spektrum an unterschiedlichen Bildungsgängen mit einer Vielzahl an Abschlüssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Absolventen jeweils 2 Zeugnisse erhielten, und zwar das Abschlusszeugnis der jeweiligen Schule sowie ein Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikation. Folgende beruflichen Bildungsgänge waren Bestandteil des polnischen Bildungssystems: 

  • 2 bis 3-jährige Ausbildung an Berufsgrundschulen (poln. zasadnicza szkoła zawodowa) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia zasadniczej szkoły zawodowej (Abschlusszeugnis der Berufsgrundschulen), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung des Berufstitels); Absolventen der Berufsgrundschulen haben die Möglichkeit auf ergänzende Lyzeen oder Technika zu wechseln, um dort die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
  • 2 bis 3-jährige duale Berufsausbildung (poln. kształcenie młodocianych pracowników)
    1. im Handwerk mit den Abschlüssen Swiadectwo czeladnicze (Gesellenbrief), Swiadectwo ukończenia zasadniczej szkoły zawodowej (Abschlusszeugnis Berufsschule)
    2. außerhalb des Handwerks mit den Abschlüssen Dyplom potwierdzający kwalifikacje  zawodowe (Diplom über die Erlangung des Berufstitels), Swiadectwo ukończenia zasadniczej szkoły zawodowej (Abschlusszeugnis Berufsgrundschulen)
  • 4-jährige Ausbildung an Technika (poln. technikum) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia technikum (Abschlusszeugnis der Schule), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe (Diplom über die Erlangung des Berufstitels); Absolventen der Technika erlangen einen doppelt qualifizierenden Abschluss, der neben dem Berufsabschluss auch die allgemeine Hochschulreife beinhaltet.
  • 3-jährige Ausbildung an ergänzenden Technika (poln. technikum uzupełeniające) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia technikum uzupełniającego (Abschlusszeugnis der Schule), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe; der Bildungsgang richtet sich an Absolventen der Berufsgrundschulen. Diese können in einem verwandten Berufsfeld eine Qualifikation auf Niveau eines polnischen Technikerabschlusses erlangen und zudem die allgemeine Hochschulreife erwerben. 
  • 1 bis 2,5-jährige Ausbildung an post-lyzealen Schulen (poln. szkoła policealna) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia szkoły policealnej (Abschlusszeugnis der Schule), Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe; diese Schulen ermöglichen Absolventen der Sekundarstufe II (Ausnahme: Berufsgrundschule) den Erwerb einer Berufsqualifikation auf dem Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten (einjährig) oder des polnischen Technikers (zwei- bis zweieinhalbjährig).

Diejenigen, die einen Berufsabschluss erworben haben, können sich - entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt - für die Meisterprüfung anmelden und erhalten bei Bestehen das Dyplom Mistrzowski.

 

Ab dem Jahr 2004 wurden schrittweise zentrale Berufsprüfungen eingeführt, für dessen Durchführung eine zentrale Prüfungskommission (poln. Centralna Komisja Egzaminacyjna) verantwortlich ist. Bei Bestehen dieser Prüfung erhalten die Absolventen ein "Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikationen" (Dyplom potwiedrzający kwalifikacje zawodowe). Dieses kann sowohl auf Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten als auch eines polnischen Technikers erlangt werden. Im Jahr 2001 wurde das polnische Bildungssystem grundlegend reformiert. Schüler der auslaufenden beruflichen Bildungsgänge erhielten in einer Übergangszeit von 2001-2009 ein "Diplom über die Erlangung des Berufstitels" (Dyplom uzyskania tytułu zawodowego), welches dem "Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikation" gleichgestellt war.

Seit dem 1. September 2012 wurden im polnischen Berufsbildungssystem folgende Veränderungen vorgenommen:

  • schrittweises Auslaufen der Lyzeen mit spezifischen Fachrichtungen,
  • schrittweises Auslaufen der ergänzenden allgemeinbildenden Lyzeen und ergänzenden Technika,
  • alle Ausbildungsgänge in den Berufsgrundschulen werden auf 3 Jahre angehoben (bisher existierten auch 2-jährige Ausbildungsgänge),
  • Reform der Ausbildungsregelungen (poln. podstawa programowa kształcenia w zawodach), auf deren Grundlage Ausbilder und Lehrer die Lehrpläne erstellen,
  • Einführung von beruflichen Zwischenprüfungen, deren Bestehen dem Auszubildenden bestimmte Qualifikationen mit einem Zeugnis bestätigt.

Diese Neuregelungen gelten jedoch nur für die Auszubildenden, die im September 2012 mit der Ausbildung begonnen haben und nicht rückwirkend.

Änderung des Berufsbildungssystems 2000
Gültigkeit: 01.01.2000 - 31.12.2006

Beschreibung

Übergangssystem in der Berufsbildung

Im Jahr 1999 wurden in Polen Reformprozesse eingeleitet, die zu strukturellen Veränderungen im beruflichen Bildungssystem und Prüfwesen führten. Zu diesen zählten u.a.:

  • Einführung einer 6-jährigen Grundschule und eines 3-jährigen Gymnasiums anstelle der bisherigen  8-jährigen Primarschule.
  • Einführung externer, vergleichbarer Berufs- und Abschlussprüfungen.
  • Reformierung der Schulen oberhalb des Gymnasiums.

Die einzelnen Elemente der Reform traten mit verschiedenen Übergangszeiten in Kraft, so dass das neue Bildungssystem erst Ende des Jahres 2006 komplett umgesetzt war. Diese Übergangsphase begann mit dem Schuljahr 2001/2002. Die Auszubildenden legten die Berufsprüfungen zwar wie zuvor schulintern ab, erhielten jedoch anstelle der bisherigen Abschlusszeugnisse das "Diplom zur Erlangung des Berufstitels" (Dyplom uzyskania tytułu zawodowego), welches dem neu eingeführten "Diplom zur Bestätigung der beruflichen Qualifikation" (Dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe)  gleichgestellt war.

Berufsbildungssystem von 1991 bis 1999
Gültigkeit: 07.09.1991 - 31.12.1999

Beschreibung

Einführung einer neuen gesetzlichen Grundlage zur Bildung in Polen

Im Jahr 1991 wurde die allgemeine und berufliche Bildung in Polen grundlegend reformiert und im Zuge dessen eine neues Gesetz (Dz.U. 1991 nr 95 poz. 425) erlassen, welches in seinen Grundzügen aktuell noch gültig ist.

Neben dem Ministerium für Nationale Bildung (poln. Ministerstwo Edukacji Narodowej) und dem Verband des polnischen Handwerks (poln. Związek Rzemiosła Polskiego) waren für die  berufliche Bildung in den Bereichen Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Energiewirtschaft, Kunst und Bergbau die entsprechenden Fachministerien zuständig.

Voraussetzung für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung ist der Abschluss einer achtjährigen Grundschule. Bereits in den 90er Jahren umfasste das polnische Berufsbildungssystem ein breites Spektrum an unterschiedlichen Bildungsgängen mit einer Vielzahl an Abschlüssen. Zahlreiche Bildungsgänge existieren zwar auch gegenwärtig, jedoch haben sich die Bezeichnungen der Abschlüsse zwischenzeitlich geändert.

Das Berufsbildungssystem Polens umfasste in den 90er Jahren folgende Bildungsgänge:

  • 2 bis 3-jährige Ausbildung an Berufsgrundschulen (poln. szkoła zasadnicza ) mit dem Abschluss Swiadectwo ukończenia szkoły zasadniczej (Abschlusszeugnis Berufsschule) / Dyplom uzyskania tytułu zawodowego (Diplom zur Erlangung des Berufstitels)
  • 2 - bis 3-jährige duale Berufsausbildung (poln. kształcenie młodocianych pracowników)
    1. im Handwerk mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia szkoły zasadniczej (Abschlusszeugnis Berufsschule) / Swiadectwo czeladnicze (Gesellenbrief)
    2. außerhalb des Handwerks mit den Abschöüssen Swiadectwo ukończenia szkoły zasadniczej (Abschlusszeugnis Berufsschule) / Dyplom uzyskania tytułu zawodowego (Diplom zur Erlangung des Berufstitels)
  • 4-5 jährige Ausbildung an Technika/berufsbildenden Lyzeen (poln. Technikum/liceum) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia technikum/liceum (Abschlusszeugnis der Schule) / Swiadectwo dojrzałości technikum/liceum (Reifezeugnis) / Dyplom uzyskania tytułu zawodowego (Diplom zur Erlangung des Berufstitels); Absolventen der Technika/berufsbildenden Lyzeen erlangen einen doppelt qualifizierenden Abschluss, der neben dem Berufsabschluss auch die allgemeine Hochschulreife beinhaltet.
  • 4-jährige Ausbildung an Berufslyzeen (poln. lyceum zawodowe) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia liceum zawodowego (Abschlusszeugnis der Schule) / Swiadectwo dojrzałości liceum zawodowego (Reifezeugnis) / Dyplom uzyskania tytułu zawodowego (Diplom zur Erlangung des Berufstitels); Absolventen der Berufslyzeen erlangen einen doppelt qualifizierenden Abschluss, der neben dem Berufsabschluss (auf Facharbeiterniveau) auch die allgemeine Hochschulreife beinhaltet.
  • 1- 2,5-jährige Ausbildung an post-lyzealen Schulen (poln. szkoła policealna) mit den Abschlüssen Swiadectwo ukończenia szkoły policealnej / Dyplom uzyskania tytułu zawodowego (Diplom zur Erlangung des Berufstitels); diese Schulen ermöglichen Absolventen der Sekundarstufe II (Ausnahme: Berufsgrundschule) den Erwerb einer Berufsqualifikation auf dem Niveau eines Facharbeiters/Fachangestellten (einjährig) oder des polnischen Technikers (zwei- bis zweieinhalbjährig).

Diejenigen, die einen Berufsabschluss erworben haben, können sich - entsprechende Berufserfahrung vorausgesetzt - für die Meisterprüfung anmelden und erhalten bei Bestehen das Dyplom Mistrzowski.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Weiterführende Informationen zum polnischen Berufsbildungssystem finden Sie auf den Internetseiten des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und des Eurydice-Netzes.

Publikationen in deutscher Sprache:

Hörner, Wolfgang / Zielińska, Krytyna (2010): Polen, in: Internationales Handbuch der Berufsbildung, Bundesinstitut für Berufsbildung.

Steyer, Sonja (2010): Eine Bilanz der polnischen Schulpolitik seit 1989, Polen Analysen, Nr. 76, Deutsches Polen Institut.

Telefonliste einzelner Abteilungen des Ministeriums für nationale Bildung in polnischer und englischer Sprache

Verband des polnischen Handwerks (poln. Związek Rzemiosła Polskiego)

KOWEZiU - Krajowy Ośrodek Wspierania Edukacji Zawodowej i Ustawicznej (des Zentrums für die Entwicklung von Bildung - ORE): Das Nationale Förderzentrum für Berufs- und Fortbildung (KOWEZiU) ist eine öffentliche Zentraleinrichtung mit bundesweitem Tätigkeitsfeld. Das leitende Organ des Zentrums ist das Ministerium für nationale Bildung. KOWEZiU entwickelt Rahmencurricula für Fach- und Modulsysteme in der beruflichen Bildung außerhalb des Handwerks (Seite teilweise in deutscher Sprache).

 

Lehrpläne/Curricula/Prüfungsstandards:

 

Akkreditierte Berufsbildungsinstitutionen:

Auflistung aller staatlich anerkannten Berufsschulen nach Wojewodschaft (Verwaltungsbezirk, seit 2019): Szkoły branżowe w Polsce

Auflistung aller staatlich anerkannten Technika nach Wojewodschaft (Verwaltungsbezirk): Technika w Polsce

Auflistung aller staatlich anerkannten post-lyzealen Schulen nach Wojewodschaft (Verwaltungsbezirk): Szkoły policealne w Polsce

Auflistung aller polnischen Berufsqualifikationen und Berufe (2019): Kwalifikacje zawodowe i zawody w Polsce

 

Informationen des Auswärtigen Amtes