Länderprofil
Abbildung Spanien 1990

Spanien

Gültigkeit Seit 03.10.1990
Amtssprache Spanisch Neben Spanisch existieren in einigen autonomen Regionen weitere Amtssprachen: Katalanisch in Katalonien und den Balearen, Valencianisch in Valencia, Baskisch im Baskenland und Navarra, Galicisch in Galicien.

Beschreibung

In Spanien ist die Zuständigkeit für das Berufsbildungssystem zwischen der Zentralregierung und den autonomen Regionen aufgeteilt. Auf nationaler Ebene legt das Ministerium für Bildung und Berufsbildung die Mindeststandards und Rahmencurricula für die Berufsbildung fest. Die weitere Ausgestaltung der Curricula sowie die Umsetzung der Berufsbildung obliegen den autonomen Regionen.

Im spanischen Berufsbildungssystem gibt es zwei zentrale Abschlussarten:

Der Técnico oder Técnico de Grado Medio (früher: Técnico Auxiliar) kann in eineinhalb- bis zweijährigen Ausbildungsgängen an Berufsschulen erworben werden und ist eine berufliche Erstausbildung. Vorgesehen sind 2000 Stunden, wovon 25% in betrieblicher Praxis erfolgen, der Rest ist schulisch organisiert. Zugangsvoraussetzung ist in Regel der erfolgreiche Abschluss der Sekundarstufe („Título de Educación Secundaria“). Weitere Zugangsvoraussetzungen sind unter Bildungsweg mittleren Grades aufgelistet.

Der Técnico de Grado Superior (früher: Técnico Especialista) kann in eineinhalb- bis zweijährigen Ausbildungsgängen an Berufsschulen erworben werden und ist eine berufliche Fort- und Weiterbildung. Vorgesehen sind 2000 Stunden, wovon 25% in betrieblicher Praxis erfolgen, der Rest ist schulisch organisiert. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel das Abitur („Bachillerato“) oder ein "Técnico de Grado Medio". Sofern zuvor kein "Técnico de Grado Medio" absolviert wurde, handelt es sich beim "Técnico de Grado Superior" um eine berufliche Erstausbildung. Mit dem Abschluss wird zugleich die Hochschulzugangsberechtigung erworben. Alle Zugangsvoraussetzungen sind unter Bildungsweg höheren Grades aufgelistet.

Seit 2014 wird ein weiterer Zweig der Berufsbildung, die sogenannte berufliche Basisausbildung ("Formación Profesional Básica"), angeboten. Sie ist unter den beiden anderen Berufsbildungszweigen angesiedelt und ist darauf ausgelegt den Einstieg in eine Berufsbildung zu vereinfachen. Daran teilnehmen kann, wer zwischen 15 und 17 Jahren alt ist, die erste Stufe der Sekundarstufe abgeschlossen hat und von einem Lehrer für die Ausbildung vorgeschlagen wurde. Die Ausbildung umfasst eine Dauer von ein bis eineinhalb Jahren (2000 Stunden). Absolventen erhalten den Titel "Título Profesional Básico". Eine Übersicht der Curricula der angebotenen Ausbildungen dieses Zweiges findet sich auf folgender Seite von TodoFP.

Zudem existiert das Angebot einer dualen Ausbildung ("Formación Profesional Dual"). Der theoretische Teil der Ausbildung findet an einer Schule statt, die praktische Ausbildung in den Betrieben.
Die Zuständigkeit für die duale Ausbildungen liegt bei den autonomen Regionen (Auflistung der Programme der jeweiligen Region). Beispielhaft ist unter Zusatzinformationen die duale Ausbildung der autonomen Region Madrid dargestellt.

Private Bildungseinrichtungen sind ebenfalls Anbieter von beruflichen Ausbildungen. Diese sind in der Regel jedoch nicht staatlich geregelt. Abschlüsse privater Bildungsträger sind daran zu erkennen, dass sie nicht den Titel "Técnico de Grado Medio" oder "Técnico de Grado Superior" tragen.
Einige private Bildungseinrichtungen sind staatlich anerkannt und berechtigt, Ausbildungen des staatlichen Systems anzubieten. Eine Auflistung der anerkannten privaten Institute sind im Registro Estatal de Centros Docentes no Universitarios zu finden.

Ausführliche Informationen zur Gültigkeit von in Spanien üblichen "vorläufigen" Berufsabschlüsse finden Sie zudem unter Zusatzinformationen.

Landesspezifische Besonderheiten

"Certificados de Profesionalidad" (Berufszertifikate) sind eine zusätzliche Möglichkeit einen Ausbildungsabschluss zu erwerben bzw. ermöglichen es Fachkräften, die ihre Kenntnisse in einer nicht-formalen Ausbildung erlangt haben ihre Fähigkeiten offiziell anerkennen zu lassen. Mehrere Berufszertifikate entsprechen einer formellen Ausbildung. Dabei muss es sich um Berufsqualifikationen handeln, die im nationalen Katalog der Berufsqualifikationen ("Catálogo Nacional de Cualificaciones Profesionales") aufgeführt sind.

Die Berufszertifikate sind in ganz Spanien gültig und werden vom öffentlichen Dienst für staatliche Beschäftigung ("Servicio Público de Empleo Estatal") oder den zuständigen Stellen der autonomen Regionen ausgestellt.

Berufszertifikate können folgendermaßen erworben werden:

  • Erfolgreicher Abschluss, der für die Ausstellung des Berufszertifikats notwendigen Module
  • Bewertung und Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung oder erworbener beruflicher Kompetenzen in einer nicht-formalen Ausbildung anhand eines festgelegten Verfahrens

Eine Übersicht über die einzelenen Module eines "Certificado de Profesionalidad" sind auf den Seiten des "Instituto Nacional de Qualificaciones" zu finden.

Quelle: Ministerio de Trabajo y Economía Social (ehem.: Ministerio de Empleo y Seguridad Social)

Eine eigene Berufskennung existiert nicht. Die angegebenen Nummern auf dem Zeugnis beziehen sich auf die Druckerei bzw. auf das individuelle Zeugnis.

In den Real Decretos (Ausbildungsordnungen des Bildungsministeriums), die die ganzheitlichen Ausbildungsabschlüsse (Técnico und Técnico Superior) definieren, ist festgelegt, welche Kombination an Berufszertifikaten erworben werden muss, um einem ganzheitlichen Ausbildungsabschluss zu entsprechen.

Aktuelle Reformprozesse

Im Februar 2014 trat das neue Bildungsgesetz "Ley Orgánica para la Mejora de la Calidad Educativa", kurz LOMCE, in Kraft. Es ist eine Ergänzung des LOE aus dem Jahr 2006. Bis auf die Einführung einer weiteren Stufe der Berufsbildung, die sogenannte "Formación Profesional Básica", ändert sich an der Stuktur des spanischen Bildungssystems nichts. Ziel der Reform ist eine Verbesserung der Qualität der Bildung sowie die hohe Anzahl an Schulabbrechern zu reduzieren. Dazu wird mit der Einführung des Titels "Profesional Básico" der Zugang zur Berufsbildung erleichtert. Außerdem wird den Ausbildungszentren eine höhere Eigenständigkeit gewährt. Dies soll ihnen ermöglichen besser auf die individuellen Fähigkeiten der Schüler einzugehen.

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 1970 bis 1990
Gültigkeit: 04.08.1970 - 02.10.1990

Beschreibung

Das Bildungsgesetz "Ley General de Educación" (LGE) von 1970 definierte zwei Stufen der Berufsausbildung („Formación Profesional“):

  • Berufliche Ausbildung Stufe I ("Formación Profesional de Primer Grado"): Zweijähriger Kurs, der mit dem Titel "Técnico Auxiliar" abschloss. Dieser Abschluss ist mit dem heute gültigen "Técnico de Grado Medio" vergleichbar.
  • Berufliche Ausbildung Stufe II ("Formación Profesional de Segundo Grado"): Zugangsvoraussetzung war der "Tecnico Auxiliar". Die Ausbildung hatte eine Dauer von zwei bis drei Jahren. Absolventen erhielten den Titel "Técnico Especialista". Dieser Abschluss ist mit dem heute gültigen "Técnico de Grado Superior" vergleichbar.

Berufsbildungssystem von 1990 bis 2006
Gültigkeit: 03.10.1990 - 14.12.2006

Beschreibung

Das Bildungsgesetz "Ley Orgánica General del Sistema Educativo" (LOGSE) wurde am 3. Oktober 1990 verabschiedet.

Das Ministerium für Bildung, Kultur und Sport (heute: Ministerium für Bildung und Berufsbildung) legte mit Inkrafttreten des Gesetzes das Rahmencurriculum für jede Ausbildung fest, welche von den autonomen Regionen unverändert übernommen wurden. Ausnahmen waren Katalonien, das Baskenland sowie Galizien, Andalusien, Valencia und die Kanarischen Inseln.

Änderung des Berufsbildungssystems 2006
Gültigkeit: Seit 15.12.2006

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Bildungsgesetzes "Ley Organica de Educación" (LOE) im Jahr 2006 werden alle Ausbildungsverordnungen schrittweiße überarbeitet. Neu ist, dass das Ministerium für Bildung und Berufsbildung (vormals Ministerium für Bildung, Kultur und Sport) eine Verordnung mit Mindesstandards erlässt und nun alle autonomen Regionen einen eigenen Lehrplan erarbeiten können. Diese weichen jedoch nur geringfügig vom Lehrplan des Ministeriums ab.

Änderung des Berufsbildungssystems 2014
Gültigkeit: Seit 28.02.2014

Beschreibung

Das Bildungsgesetz "Ley Orgánica para la Mejora de la Calidad Educativa", kurz LOMCE, ist eine Ergänzung des LOE aus dem Jahr 2006. Bis auf die Einführung einer weiteren Stufe der Berufsbildung, die sogenannte "Formación Profesional Básica", ändert sich an der Stuktur des spanischen Bildungssystems nichts. Ziel der Reform ist eine Verbesserung der Qualität der Bildung sowie die hohe Anzahl an Schulabbrechern zu reduzieren. Dazu wird mit der Einführung des Titels "Profesional Básico" der Zugang zur Berufsbildung erleichtert. Außerdem wird den Ausbildungszentren eine höhere Eigenständigkeit gewährt. Dies soll ihnen ermöglichen besser auf die individuellen Fähigkeiten der Schüler einzugehen.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

In Spanien ist die Zuständigkeit für das Berufsbildungssystem zwischen der Zentralregierung und den autonomen Regionen aufgeteilt:

Für Abschlüsse der sog. „formación profesional“ erlässt auf nationaler Ebene das Ministerium für Bildung und Berufsbildung (vormals Ministerium für Bildung, Kultur und Sport (Ministerio de Educación y Formación Profesional) Mindeststandards und nationale Rahmencurricula.

Die 17 autonomen Regionen arbeiten jeweils eigene Curricula aus, dabei müssen sie sich an die vorgegeben Mindeststandards halten. Die Curricula der autonomen Regionen unterscheiden sich nur geringfügig vom nationalen Rahmencurriculum. Für die Ausstellung der Zeugnisse sind ebenfalls die autonomen Regionen zuständig.

Weiterführende Informationen über das spanische Berufsbildungssystem sind im Portal todo formación profesional zu finden. Dort gibt es außerdem eine Übersicht zu allen spanischen Berufsausbildungen mit hinterlegten Europässen zu finden.

Eine Übersicht über die einzelenen Module eines "Certificado de Profesionalidad" sind auf den Seiten des "Instituto Nacional de Qualificaciones" zu finden.

 

Informationen des Auswärtigen Amtes