Sowjetunion
Beschreibung
Sowjetisches Berufsbildungssystem gliederte sich in zwei Zuständigkeitsbereiche. Für die Abschlüsse der beruflich-technischen Bildung war das Staatskomitee der UdSSR für Volksbildung (Государственный комитет СССР по народному образованию) zuständig. Die Abschlüsse der mittleren Fachbildung lagen in der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und mittlere Fachbildung der UdSSR (Министерство высшего и среднего специального образования СССР). Im Jahre 1989 wurden viele Bildungseinrichtungen der beruflichen Bildung aus der Verwaltungskompetenz des Staatskomitees der UdSSR für Volksbildung und des Ministeriums für Hoch- und mittlere Fachbildung der UdSSR herausgenommen und Branchenministerien unterstellt. Hiervon war allerdings die didaktisch-methodische Leistung ausgenommen, die auch weiterhin bei den obengenannten Institutionen verblieb.
Voraussetzung für den Beginn einer Berufsausbildung war der Abschluss der Sekundarstufe 1 (unvollständige Mittelschulbildung; bis 1986 8. Klasse, danach 9. Klasse). Die Berufsausbildung war vorwiegend vollzeitschulisch organisiert. Der theoretische Unterricht und berufspraktische Unterweisungen erfolgten in der Schule selbst. Ergänzt wurde dies durch praktische Ausbildungsphasen in „Basisbetrieben“, die bestimmten Schulen zugeteilt waren.
Im Berufsbildungssystem wurde zwischen der beruflich-technischen Bildung und der mittleren Fachbildung unterschieden.
Diese führten zu Abschlüssen, die auf zwei verschiedenen betrieblichen Hierarchiebenen angesiedelt waren: Arbeiter (beruflich-technische Bildung) und mittleres Leitungspersonal (russ. Techniker, Meister, bei mittlerer Fachbildung).
Das Diplom der beruflich-technischen Bildung (russ. диплом о профессионально-техническом образовании) konnte in beruflich-technischen Schulen erlangt werden. Diese wurden als mittlere beruflich-technische Schulen (Среднее профессионально-техническое училище) bezeichnet und 1988 in beruflich-technische Schulen (профессионально-техническое училище) umgewandelt. Die Ausbildungsdauer betrug 1-2 Jahre.
Das Diplom der mittleren Fachbildung (russ. диплом о среднем специальном образовании) konnte an mittleren Fachschulen (Средние специальные учебные заведения), wie z.B. Technikum (техникум), berufliche Lyzeen (профессиональные лицеи), Berufsschule (училище), Colleges (колледж) und weitere Fachschulen erlangt werden. Die Ausbildungsdauer betrug 2-3 Jahre.
An Fach- und beruflich-technischen Schulen konnte neben dem Diplom der Berufsausübung auch ein Zeugnis der allgemeinen Mittelschulbildung erworben werden, welches dazu berechtigte, sich an einer Hochschule zu bewerben. Beim gleichzeitigen Erwerb der Hochschulreife verlängerte sich die Ausbildungsdauer in der beruflich-technischen Bildung sowie der mittleren Fachbildung um 1 Jahr.
Während der zweijährigen Oberstufe der allgemeinbildenden Mittelschule wurde der Arbeitsunterricht vermittelt. Der Arbeitsunterricht fand an den Lehr- und Produktionskombinaten statt. Zweck des Arbeitsunterrichtes war es neben der Hochschulreife auch eine berufliche Qualifikation zu vermitteln. Die Vermittlung einer abgeschlossenen Berufsausbildung wurde in diesem Fall nicht verfolgt. Aber ein Teil der Schüler legte Qualifikationsprüfungen ab, und Ihnen wurde von der dazu speziell vom Betrieb geschaffenen Prüfungskommission die erste Qualifikationsstufe zuerkannt. Der Arbeitsunterricht betrug 4 Stunden je etwa 70 Wochen und beinhaltete ein 120 stündiges Praktikum.
Für alle beruflichen Ausbildungsformen galten landeseinheitliche Lehrpläne, die von einer Fachkommission zentral bestimmt wurden.
Quelle: Bildungsgesetz 1973
Hans Göring, Anerkennung von Aussiedlerzeugnissen: Berufliche Bildung und berufliche Qualifikation in der UdSSR, Bundesinstitut für Berufsbildung, 1991.
Zu einer der wichtigsten Eigenschaften des sowjetischen Berufsbildungswesens gehörte die noch in 1930-er eingeführte zentralistische Einheitlichkeit. In allen Sowjetrepubliken wurden einheitliche Lehrpläne, Lehrbücher und Lehrmethoden angewendet.
Das Berufsbildungswesen war in der Sowjetunion vollständig verstaatlicht. Es gab keine privaten Bildungseinrichtungen. Daher sind alle in der Sowjetunion erworbenen Abschlüsse (die Echtheit von Zeugnissen beachten) staatlich anerkannt.