Mit einem Beratungsangebot und persönlicher Begleitung im Anerkennungsverfahren ergänzt und verstärkt die ZSBA bestehende Strukturen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland. Die neue Stelle flankiert damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, mit dem ab 1. März 2020 eine weitere Zunahme der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erwartet wird.
Mit der Einrichtung der ZSBA werden drei wesentliche Ziele verfolgt:
1. Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten,
2. zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden zu entlasten,
3. das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter zu gestalten.
Die ZSBA hat die Aufgabe, Zuwanderungsinteressierte und Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens bzw. der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen im konkreten Fall zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten.
Zu ihrem Angebot gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort, die Unterstützung der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen sowie die Vermittlung von Kontakten zu inländischen Arbeitgebern und Qualifizierungsangeboten.
Dazu wird die ZSBA unter anderem eng mit der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“, dem BIBB-Portal „Anerkennung in Deutschland“, dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ), ProRecognition mit seinen derzeit acht Beratungsstellen im Ausland und den zuständigen Stellen in Deutschland zusammenarbeiten.
Eine erste Orientierungsberatung zum Thema Anerkennung bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ an (+49 30 1815 – 1111). Bei Bedarf vertiefender Beratung und Begleitung, vermittelt die Hotline Anerkennungsinteressierte an die ZSBA weiter.
Eine Erstkontaktaufnahme ist auch über das Virtuelle Welcome Center der ZAV möglich. Darüber hinaus können Interessierte, die keine Erstberatung benötigen und schon die Entscheidung getroffen haben, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen, direkt dazu per Email recognition@arbeitsagentur.de mit der ZSBA Kontakt aufnehmen.