Statistik 2017: 8.400 Anerkennungen in landesrechtlich geregelten Berufen

Das Statistische Bundesamt hat erstmals Zahlen zu Anerkennungen in landesrechtlich geregelten Berufen veröffentlicht. Im Vergleich zu 2016 gab es einen Zuwachs von 18 Prozent. Am häufigsten wurden im Ausland erworbene Ingenieurabschlüsse anerkannt.

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 352 vom 19.09.2018

Im Jahr 2017 wurden bundesweit 3.400 im Ausland erworbene Ingenieurabschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, folgten bei der Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe an zweiter Stelle Lehrerinnen und Lehrer mit 1.900 Anerkennungen und an dritter Stelle Erzieherinnen und Erzieher mit 1.000 Anerkennungen.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 8.400 im Ausland erworbene Abschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen anerkannt. Das entsprach einem Zuwachs von 18 % gegenüber 2016 (7.100 Anerkennungen). Knapp zwei Drittel (5.400) aller 2017 anerkannten Berufsabschlüsse in landesrechtlich geregelten Berufen wurden als voll gleichwertig zum deutschen Referenzberuf eingestuft. Bei einem Drittel (2.900) steht bis zur Erzielung der vollen Gleichwertigkeit noch die Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme wie zum Beispiel eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang aus.

Die Zahl der Anerkennungen landesrechtlich geregelter Berufe machte 2017 gut ein Viertel (28 %) der deutschlandweiten Anerkennungen (30.200) aus. Der größere Anteil entfiel auf 21.800 Anerkennungen für bundesrechtlich geregelte Berufe (2016: 19.200).

Am häufigsten wurden nach Landesrecht Ausbildungsabschlüsse aus EU-Ländern (3.500), Asien (2.600) und dem übrigen Europa (1.700) anerkannt. Die Ausbildungsstaaten mit den häufigsten Abschlüssen waren Syrien (1.700), Polen (700) und die Russische Föderation (500).

Seit Juli 2014 sind in allen Bundesländern Gesetze zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Kraft. Sie regeln die Anerkennung von den Berufen, die in Deutschland dem Landesrecht unterliegen. Die Ländergesetze orientieren sich weitgehend am Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG). Dieses regelt die Anerkennung von den in Deutschland dem Bundesrecht unterliegenden Berufen. Für die Jahre 2016 und 2017 legt das Statistische Bundesamt nun erstmals Bundesergebnisse über Anerkennungen bei landesrechtlich geregelten Berufen vor. Die Angaben stammen aus den amtlichen Datenerhebungen zu den Anerkennungsgesetzen der Länder.

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

Statistik 2017 zu bundesrechtlich geregelten Berufen

Portal Anerkennung in Deutschland