Mit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze in Schleswig-Holstein am 27. Juni 2014 und in Sachsen-Anhalt am 1. Juli 2014, sind jetzt in allen 16 Bundesländern spezifische Landesanerkennungsgesetze vorhanden. Damit wurden in Deutschland nun sämtliche rechtliche Grundlagen für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene geschaffen. Denn bei einer Reihe von Berufen liegt die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsfeststellung bei den Bundesländern, die sich aber bei der Ausgestaltung ihrer Landesanerkennungsgesetze im Wesentlichen am Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes orientiert haben.
Mehr Informationen zu den Landesanerkennungsgesetzen und die genauen Gesetzestexte finden Sie im BQ-Portal unter „Rechtliche Grundlagen“.