Positive Jahresbilanz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Trotz Pandemie wurden 30.000 Visa für Fachkräfte und Azubis erteilt.

Am 1. März 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz fällt positiv aus:

·       Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt.

·       Mehrere Bundesländer haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisiert sind.

·       Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für interessierte Fachkräfte im Ausland eingerichtet.

·       Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist und bleibt eine zentrale Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das galt vor der Corona-Pandemie und das gilt auch weiterhin. Wir brauchen Fachkräfte im Gesundheitsbereich, im Handwerk oder für die Digitalisierung des Landes. Deswegen war es richtig, vor einem Jahr mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Einwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zu erweitern, insbesondere für beruflich Qualifizierte. Und es ist eine gute Nachricht, dass der neue Rechtsrahmen trotz Pandemie erste Wirkungen zeigt.“

Hintergrundinformationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurden die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte. Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet. Das BQ-Portal unterstützt Unternehmen und Berufskammern bei der Einschätzung von ausländischen Berufsqualifikationen, indem es zu mittlerweile 97 Ländern Informationen zu den Berufsbildungssystemen und zu über 4.300 Berufsqualifikationen transparente Inhaltsbeschreibungen veröffentlicht.

Auf Make it in Germany, dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung