Seit nunmehr sechs Jahren ist das „Anerkennungsgesetz“ (BQFG) in Kraft. Die Möglichkeit ausländische Berufsabschlüsse anzuerkennen bietet auch Ihnen als Unternehmen die Chance Fachkräftepotentiale festzustellen und gezielt einzusetzen.
Was ist eigentlich eine Berufsanerkennung? Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren? Für welche Personen und Mitarbeiter kommt eine Berufsanerkennung in Frage? Kann man auch ohne Nachweise eine Anerkennung beantragen? Wie können Defizite bei einer Teilanerkennung ausgeglichen werden? Und welchen Vorteil haben Sie als Arbeitgeber?
Darüber hinaus können Sie sich zu diesen Themen an den Informationsständen im Anschluss an die Vorträge individuell beraten lassen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Wann:
Montag, 22. Oktober 2018
15:00 bis ca. 17:30 Uhr
Wo:
IHK Akademie München
Orleansstraße 10 – 12, 81669 München
Die Teilnahme ist kostenfrei. Hier gehts direkt zur Anmeldung und weiteren Informationen!