Werden im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländische Qualifikationsprofil und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, haben die Antragsteller die Möglichkeit, diese Unterschiede durch Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen auszugleichen. Diese Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten häufig praktische Tätigkeiten im Betrieb, die dem Erwerb bestimmter beruflicher praktischer Kenntnisse und Erfahrungen dienen, um die volle Anerkennung des Abschlusses zu erreichen. Ein Informationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Titel "Gemeinsame Auslegung und Praxishinweise zur Anwendung des Mindestlohngesetzes im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" gibt Auskunft über die Anwendung des Mindestlohngesetzes in diesem Bereich. Demnach würden zum Beispiel Praktika im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung im Bereich nicht reglementierter Berufe des dualen Systems nicht unter die Mindestlohnpflicht fallen.
Das Informationspapier finden Sie hier.