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Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) der DIHK Service GmbH hat ein neues Unternehmensnetzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung ins Leben gerufen.
Das UBA-Netzwerk unterstützt interessierte Unternehmen praxisnah und zielgerichtet beim Einstieg in die Fachkräfteeinwanderung. Es bietet kompakt aufbereitete Informationen zu Einwanderungsverfahren und Anerkennungsprozessen und ergänzt diese durch individuelle Beratung, regelmäßige Sprechstunden, anschauliche Tutorials sowie praxisnahe Leitfäden. Ein exklusives Angebot für Mitgliedsunternehmen im Netzwerk ist der Zugang zum Matching-Service UBAconnect. Über diesen Service können Unternehmen gezielt mit internationalen Fachkräften in Kontakt treten, deren Berufsqualifikationen bereits teilweise anerkannt sind.
Weitere Informationen zum Netzwerk und zur Anmeldung als Netzwerkmitglied finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung auf der UBA-Webseite.
Die Bundesregierung hat heute im Kabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Damit ebnet sie den Weg für das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte. Die Eckpunkte sehen vor, die Zuwanderung erstens für Fachkräfte mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung, zweitens für Fachkräfte mit nachgewiesener Berufserfahrung und drittens durch die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche zu erleichtern.
Zum 18. November 2023 treten die ersten Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Internationale Fachkräfte, die über eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation verfügen, dürfen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. Dies ermöglicht Unternehmen eine höhere Flexibilität. Gleichzeitig gelten nun abgesenkte Gehaltsgrenzen im Höhe von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
In dieser Rubrik halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie über Entwicklungen rund um das BQ-Portal, über aktuelle Veranstaltungen sowie über wichtige Neuigkeiten und neue Studien im Themenfeld.
Die digitale Antragstellung wird vom OZG-Projekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ unter Federführung von NRW umgesetzt. Ziel ist ein bundesweit einheitliches System zur Antragstellung, das vom Anerkennungs-Finder auf „Anerkennung in Deutschland“ ausgeht. Im Interview für das Portal "Anerkennung in Deutschland" erläutert Gesamtprojektleiterin Beatrice Berbig den Prozess.
Im neuen Info-Flyer erfahren Sie, welche Möglichkeiten bei der Einreise und Beschäftigung für internationale Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen bestehen.
Eine Checkliste im Flyer soll den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei helfen, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten und die Fachkraft beim weiteren Vorgehen bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Ferner werden im Info-Flyer die beiden neuen Möglichkeiten der Anerkennungspartnerschaft (Berufsanerkennungsverfahren erfolgt erst in Deutschland) und qualifizierten Beschäftigung mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung (Beschäftigung ohne Berufsanerkennung) beschrieben.
Auf dieser Seite finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.
Der Wettbewerb “Zusammen wachsen: Gute Ideen für Integration am Arbeitsmarkt“ identifiziert und würdigt herausragende Initiativen für die Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte in Deutschland.