Wer kann sich bewerben bzw. wer ist antragsberechtigt?
Für das Programm bewerben können sich Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe und andere Kammerorganisationen; außerdem andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und das duale Ausbildungssystems stärken, wie z. B. Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Wer kann Willkommenslotse werden?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der antragsberechtigten Organisationen können zu Willkommenslotsen ausgebildet werden. Die entsprechenden Schulungen werden aktuell vom KOFA entwickelt.
Anträge können bis zum 15.02.2016 beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eingereicht werden.
Wenn Sie sich für das Programm interessieren oder jemanden darauf aufmerksam machen möchten, finden Sie nähere Informationen und das Antragsformular beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).