Seit 2012 können die Potenziale von zugewanderten Fachkräften genutzt werden. Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes haben Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf den Vergleich ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation mit den Ausbildungsinhalten des entsprechenden Berufes in Deutschland.
Bei dem Großteil der Anerkennungsverfahren ist das Ergebnis die volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf. Im Handwerk werden durchschnittlich etwa ein Vierteil der jährlichen Anerkennungsverfahren mit einer teilweisen Gleichwertigkeit beschieden. Doch wie und wo können die Antragsteller die Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die zu einer vollen Anerkennung fehlen? Die Broschüre stellt die Anpassungsqualifizierung als ideales Instrument vor. Das unbürokratische und praxisnahe Angebot der Handwerkskammern Hamburg und Mannheim im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ beinhaltet verschiedene Bausteine der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Weitere Informationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland und direkter Download der Broschüre hier.