Neue Förderung für Anpassungsqualifizierungen und Ausgleichsmaßnahmen

Durch neue Förderung werden Anerkennungsinteressierte mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit, die volle Gleichwertigkeit anstreben, bei der Qualifizierung unterstützt. Das Pilotprojekt hat am 1.1.2020 mit einer Laufzeit von zwei Jahren begonnen.

Die Förderung zur Erstattung von Maßnahmekosten ist auf maximal 3.000 € Euro brutto pro Person begrenzt. Die Zahl der Förderfälle ist durch ein begrenztes Budget gedeckelt.

Die Qualifizierungsförderung wird schwerpunktmäßig an ausgewählten Berufen und Berufsbereichen erprobt. Folgende Berufe und Berufsbereiche sollen in der Erprobungsphase den Schwerpunkt der Qualifizierungsförderung bilden:

  • Elektroniker/in, Mechaniker/in, Mechatroniker/in, Fachinformatiker/in (u. ä.)
  • Pflegeberufe
  • Erzieher/in; Sozialpädagoge/-in; Sozialarbeiter/in

Folgende Personen können gefördert werden:

  • Personen mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme in einem Berufsanerkennungsverfahren,
  • Erwerbstätige Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde,
  • Personen mit geringer Eigenleistungsfähigkeit (26.000 Euro Bruttojahresverdienst bei Alleinstehenden; 40.000 Euro bei verheirateten oder in eingetragenen Lebensgemeinschaften lebenden Antragstellenden).

Förderfähige Maßnahmen:

  • Maßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren im engeren Sinn, wie Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung,
  • Prüfungsgebühren,
  • Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Qualifizierungsbegleitung).

  Flyer Qualifizierungsförderung