Am häufigsten hatten die Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation in Rumänien, Polen, Bosnien und Herzegowina oder Syrien erworben. Für Syrien hat sich die Menge der Neuanträge im Vergleich zum Vorjahr sogar verdreifacht (Syrien, 2015: 636 Neuanträge; 2016: 1.728), damit steht Syrien auf Platz 4 der häufigsten Ausbildungsstaaten. Erstmals wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 54,2 Prozent über die Hälfte der Anträge zu Abschlüssen gestellt, die in einem Drittstaat erworben wurden.
Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bestand 2016, wie auch bereits in den Jahren zuvor, im Bereich der reglementierten Berufe des Bundes: 74,9 Prozent der Neuanträge bezogen sich darauf. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für eine Berufsausübung in Deutschland. Ein Großteil der Neuanträge entfiel, wie in den Jahren zuvor, auf Referenzberufe im Gesundheitsbereich: Medizinische und nicht medizinische Gesundheitsberufe umfassten gut drei Viertel der gestellten Anträge, darunter besonders häufig Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger sowie Ärztin und Arzt.
25,1 Prozent der Neuanträge betrafen die nicht reglementierten Berufe. Die Verteilung der Anträge zu reglementierten und nicht reglementierten Berufen blieb damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die Anerkennung ist bei nicht reglementierten Berufen zwar nicht Bedingung für eine Berufsausübung, sie kann jedoch die Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung oder einen beruflichen Aufstieg erhöhen. Zudem ist sie Voraussetzung für den Zugang zu Meisterfortbildungen. Unter den Top 10 der am häufigsten gewählten Referenzberufe befinden sich vier Berufe aus dieser Gruppe: Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement, Elektroniker/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in und Elektroanlagenmonteur/in.
Weitere Informationen und Auswertungen zur amtlichen Statistik finden Sie auf den Seiten von Anerkennung in Deutschland: Statistik zum Anerkennungsgesetz
Anmerkung: Die amtliche Statistik erfasst nur Berufe in Zuständigkeit des Bundes, also beispielsweise Ärztin und Arzt oder Elektronikerin und Elektroniker. Die Anerkennungsverfahren zu Berufen in Länderzuständigkeit, zum Beispiel Lehrerin und Lehrer sowie Ingenieurin und Ingenieur, sind darin nicht erfasst. Dementsprechend liegt die Gesamtmenge der Anerkennungsverfahren in Deutschland deutlich höher.