Ziel dieses Leitfadens ist es, den mit dem Thema befassten Akteuren in handlicher Form einen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 17a AufenthG zu geben.
Seit Inkrafttreten des § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) am 1. August 2015 können Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen, um im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Sie können so festgestellte wesentliche Unterschiede ausgleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland bekommen.
Den Leitfaden zum Download finden Sie hier. Weitere Informationen zum Anerkennungsgesetz und dem § 17a Aufenthaltsgesetz bietet das Portal Anerkennung in Deutschland.
Druckexemplaren des Leitfadens können Sie direkt bei der Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“ per E-Mail bestellen: fachstelle.beratung.qualifizierung@f-bb.de.