Suchergebnisse
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Meldung
08.04.2026
Seit dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgebende eine gesetzliche Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ informiert in einem Erklärvideo über die rechtlichen Anforderungen nach § 45c Aufenthaltsgesetz und gibt Umsetzungstipps.
Meldung
02.01.2026
Unternehmen müssen bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen darauf hinweisen, dass diese ein kostenloses Beratungsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen nutzen können. Die Beratung erfolgt über die bundesweiten Stellen des Programms „Faire Integration“. Die Verpflichtung zur Information ist im § 45c Aufenthaltsgesetz verankert.
Standardeinzelsicht
Auf dieser Seite finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.
Liste
In dieser Rubrik halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie über Entwicklungen rund um das BQ-Portal, über aktuelle Veranstaltungen sowie über wichtige Neuigkeiten und neue Studien im Themenfeld.
Meldung
01.10.2025
Neue Checkliste auf "Make it in Germany" bietet Orientierung mit Informationen zu ethischen Standards sowie Integrations- und Unterstützungsstrukturen. Die Liste wurde gemeinsam mit dem Goethe-Institut und dem DIHK-Projekt „Hand in Hand for International Talents“ erstellt. Wenn Unternehmen auf faire Rekrutierung setzen, zahlt sich das aus – für beide Seiten. Betriebe können so den Grundstein für eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit und die Bindung der Fachkraft an das Unternehmen legen.
Standardeinzelsicht
Wie sieht ein Anerkennungsbescheid aus und was bedeutet dieser? In dieser Rubrik zeigen wir Ihnen die verschiedenen Ergebnisse des Anerkennungsbescheides und wie es danach für Ihre Fachkraft weitergeht.
Meldung
07.04.2025
Seit dem 1. Juni 2024 ist es Personen aus Drittstaaten möglich, mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Der neue Info-Flyer der UBA erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen müssen, wenn sich eine Fachkraft mit Chancenkarte bei ihnen bewirbt.
Standardeinzelsicht
„Ein solches Gesetz war überfällig.“ Dr. Sonja König weiß, dass es wichtig ist, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihr Können zu zeigen. Sie leitet den Bereich Aus- und Weiterbildung bei der KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes begleitet das Familienunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Anerkennungsverfahren, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben. Denn davon profitiert auch KIND Hörgerate: Gerade beim Mangelberuf Hörgeräteakustiker wird es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Drei Mitarbeiterinnen aus Polen haben bereits mithilfe des Unternehmens ihren Abschluss als Hörakustikerin anerkannt bekommen. So auch Anna Domnick, die jetzt, nach der Anerkennung, als vollwertige Fachkraft arbeiten kann.