Hatten Sie schon einmal ein ausländisches Zeugnis in der Hand und konnten nicht einschätzen, was dahintersteckt? Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Ausbildungsinhalte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter in der Ausbildung im Ausland erlernt hat? So geht es vielen Unternehmen – und das Anerkennungsgesetz hilft seit 2012, diese Fragen zu beantworten.
Allein im Jahr 2015 wurden deutschlandweit über 17.000 Anträge auf berufliche Anerkennung beschieden. Bei den meisten Antragsteller erfolgte die Anerkennung gleich im ersten Anlauf: Bei 74 Prozent der Anträge wurde eine „volle Gleichwertigkeit“ der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Abschluss bescheinigt. Für Sie als Arbeitgeber heißt das, dass Sie die ausländische Fachkraft wie eine deutsche Fachkraft desselben Berufs einsetzen können.
Wie Sie als Arbeitgeber das Anerkennungsverfahren unterstützen können und was die Vorteile des Verfahrens sind, erfahren Sie in der neuen Handlungsempfehlung des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung (KOFA). In diesem Wegweiser erhalten Sie viele Praxistipps rund um das Thema "ausländische Berufsqualifikationen anerkennen". Weitere interessante Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie außerdem im KOFA-Experteninterview mit Daniel Wörndl, dem Teamleiter des BQ-Portals.
Zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Integration von Flüchtlingen finden Sie detaillierte Informationen unter www.bq-portal.de/fluechtlinge und www.kofa.de/fluechtlinge