Der 25.000ste Anerkennungsbescheid der IHK FOSA ging an Luka Jovanovic mit dem deutschen Referenzberuf „Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung“. Dem 21-Jährigen aus dem Raum Frankfurt am Main wurde die teilweise Gleichwertigkeit seiner in Serbien abgeschlossenen Ausbildung bestätigt.
Auch ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit kann zu einer Beschäftigung führen. Darüber hinaus steht ihm nach einer Anpassungsqualifizierung auch noch der Weg zur vollen Gleichwertigkeit offen. In jedem Fall macht der Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache die beruflichen Kompetenzen von Fachkräften mit ausländischer Berufsqualifikation für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland sichtbar. Denn inzwischen hat Luka Jovanovic eine Stelle als Fachinformatiker gefunden. In Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet als zentraler Internet-Knoten und dem Sitz vieler internationaler Dienstleister mit großem Bedarf an digitaler Kommunikation sind IT-Fachkräfte von großer Bedeutung. An Informatikern fehlen etwa 1.500, ein Drittel davon allein im IHK-Bezirk der IHK Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt, Main-Taunus- und Hochtaunuskreis).
Wichtige Informationen zu Zuständigkeit und Ablauf des Anerkennungsverfahrens z.B. für den Referenzberuf „Fachinformatiker/in“ bietet der Profi-Filter von Anerkennung in Deutschland. Dass bereits eine teilweise Gleichwertigkeit Vorteile für die Arbeitsmarktintegration hat, belegt auch der Evaluationsbericht zum Anerkennungsgesetz.
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Quelle: Pressebericht der IHK FOSA, Meldung von Anerkennung in Deutschland