Die Themen des IAB-Kurzberichtes im Überblick:
Die Anerkennung bzw. die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit einer deutschen Referenzqualifikation ist Voraussetzung dafür, um in Deutschland in einem reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in) arbeiten zu dürfen. Ein Großteil der Anerkennungsverfahren entfällt auf den Bereich der reglementierten Berufe. Aber auch in nicht-reglementierten Berufen (z.B. Mechatroniker/in, Elektroniker/in) bietet die Anerkennung ein wichtiges Kriterium zur Einschätzung der Berufsqualifikation.
Mit Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erhöht sich die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Migrantinnen und Migranten um 25 Prozent. Auch das Einkommen kann um 20 Prozent steigen, sodass eingewanderte Fachkräfte zum Niveau der einheimischen Fachkräfte aufschließen.
Trotz der positiven Effekte beantragen nicht alle Migrantinnen und Migranten eine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses. Die Gründe dafür sind vielfältig, liegen aber auch bei Hindernissen im Anerkennungsverfahren. Für eine größtmögliche Transparenz bezogen auf ausländische Berufsqualifikationen sorgt das BQ-Portal, auf dem derzeitig Informationen zu über 4.300 ausländischen Berufsprofilen veröffentlicht sind.
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