Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 können Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) auch direkt aus dem Ausland gestellt werden. In den ersten Jahren hat sich gezeigt, dass keine Anträge mit einem Referenzberuf im Handwerk unmittelbar aus dem Ausland gestellt wurden. Dies ändert sich im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland.
Inwieweit die eingereichten Dokumente über die Inhalte der formalen Ausbildung im Ausland und über die Berufserfahrung aussagekräftig sind, um ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren durchführen zu können, hängt vom individuellen Antrag ab. Für die Fälle, in denen die eingereichten Dokumente die notwendigen Informationen nicht enthalten, sieht das BQFG im Paragraphen 14 »sonstige Verfahren« eine Qualifikationsanalyse vor.
Mit der Qualifikationsanalyse wird in deutscher Sprache von der zuständigen Stelle ein Instrument eingesetzt, um die beruflichen Handlungskompetenzen in Bezug auf wesentliche Tätigkeiten des Berufes festzustellen. Immer häufiger wird nun die Frage aufgeworfen, ob Personen aus dem Ausland für eine Qualifikationsanalyse als Bestandteil des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens nach Deutschland einreisen dürfen. Die Frage nach einer gesonderten rechtlichen Einreisemöglichkeit (alleinig) zum Zweck der Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse muss eindeutig mit »nein« beantwortet werden. Auch die – in Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz – im März 2020 in Kraft getretenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz sowie in der Aufenthalts- und Beschäftigungsverordnung sehen keine besondere Einreisemöglichkeit zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse vor.
Allerdings gibt es für Antragstellende aus dem Ausland verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland, in deren Rahmen ein paralleles berufliches Anerkennungsverfahren inklusive Qualifikationsanalyse denkbar und möglich ist. Der Fachbeitrag beschäftigt sich mit den diversen Einreisemöglichkeiten, eine Kosten-Nutzen-Betrachtung kann aber nur im individuellen Einzelfall erfolgen:
I. Einreisemöglichkeiten zur Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse im Rahmen des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens nach Personengruppen und nach Herkunftsland: verschiedene Szenarien von visumsfreier Einreise bis Visa für Langzeitaufenthalte
II. Durchführung von Qualifikationsanalysen bei Einreise mit teilweiser Gleichwertigkeit: rechtlich möglich, aber in der Umsetzung unwahrscheinlich
weitere Informationen:
BQ-Portal: Informationen zum Anerkennungsverfahren
Make it in Germany: Fachkräfteeinwanderungsgesetz