Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lässt, erhält als Ergebnis des Verfahrens einen Anerkennungsbescheid. In diesem rechtssicheren Dokument legt die zuständige Stelle dar, ob und inwiefern die ausländische Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Eine volle Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf ist immer dann gegeben, wenn zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem deutschen Vergleichsberuf keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
- Eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf besteht dann, wenn es Unterschiede zum deutschen Referenzberuf gibt (z.B. die Praxiserfahrung fehlt).
- Keine Gleichwertigkeit wird dann beschieden, wenn die ausländische Qualifikation kaum vergleichbar ist mit dem deutschen Referenzberuf.
»Den« Anerkennungsbescheid gibt es nicht
Ein Anerkennungsbescheid enthält zahlreiche individuelle Informationen, so etwa zur Berufsausbildung und -erfahrung: Wann und wo hat die oder der Antragstellende den Berufsabschluss im Ausland erworben? Welche Berufserfahrung hat er oder sie im Anschluss gemacht?
Das macht den Anerkennungsbescheid zu einem individuellen Dokument, das die persönlichen Kenntnisse und Fertigkeiten einer Fachkraft präzise abbildet. »Den« Anerkennungsbescheid gibt es also nicht. Im Aufbau aber folgen Anerkennungsbescheide stets der gleichen Grundstruktur. „Unternehmen Berufsanerkennung“ erläutert diese in seinem Blog anhand von Beispielbescheiden aus dem Bereich des Handwerks und von der IHK FOSA mit einer ansprechenden Animation. Sicher interessieren Sie auch weitere Themenbeiträge des Blogs, wie z.B. zum Anerkennungsverfahren und zu Anpassungsqualifizierungen.
Weiterführende Links
Blog von „Unternehmen Berufsanerkennung“